Hallo,
ich habe gerade eine Mietwohnung bezogen. Zu dieser Wohnung gehörte eine Glastür (ohne Rahmen, also Vollglas), die im Keller gelagert war, da Vormieter sie wohl nicht brauchte.
Ich habe diese Glastür gestern im Keller nur leicht angehoben wobei sie geplatzt ist (bin nirgendwo dran gekommen, nicht fallen lassen, Zeuge stand daneben).
Technisch gesehen, kann ich mir nicht erklären, wie eine Glastür platzen kann, wenn ich sie lediglich anhebe (durch den Druck der Hände?). Aus meiner Sicht muss diese Tür irgendwie beschädigt gewesen sein, das lässt sich aber kaum nachweisen und rein optisch sah sieh ok aus.
MEINE FRAGE:
Welche Versicherung tritt in solch einem Fall ein?
- Private Haftpflicht (des Mieters/des Vermieters)
- Hausratsversicherung (des Vermieters)
- Spezifische Vers. für Glasschäden
- weitere…
Besten Dank!
Spezifische Vers. für Glasschäden!!!
Es tritt Ihre private Haftpflichtversicherung ein, da Sie einem Dritten (dem Vermieter) einen Schaden zugefügt haben.
Hausratversicherung ist für ihr bewegliches Eigentum innerhalb der Wohnung (außer Glas).
Glasversicherung ergänzt Hausrat um Glasschäden. Wohngebäudeversicherung ist Sache des Vermieters und versichert alles, was mit dem jeweiligen Gebäude fest verbunden ist.
Hallo,
grundsätzlich ist das erst einmal ein Glasschaden, der durch dei EIGENE Glasversicherung abgedeckt wird. Diese ist meist TEil der HAusratversicheruntg.
Alternativ kann man noch seine eigene HAftpflichtversicherung anfragen, da dort auch Mietsachschäden versichert sind. Dort würde ich dann aber weglassen, dass die Tür nicht eingebaut war.
Gruss
Norman Argubi
Hallo,
da Glasbruch generell ein Ausschlusstatbestand in der privaten Haftpflichtversicherung ist (es gibt Ausnahmen), sollte eine Glasversicherung vorhanden sein. Ist die nicht vorhanden, so muss der Schaden aus eigener Tasche bezahlt werden.
MfG
CKH
Hallo,
ich bin kein Schadenabwickler. Würde jedoch mit der privaten Haftpflichtversicherung sprechen.
Denn schließlich ist es ein Schaden der einem anderen zugefügt wurde.
Das eine Scheibe reisst weil man sie anhebt kommt mir auch komisch vor.
Doch wie beweisen? Warum lagert ein Vermieter eine intakte Scheibe in einem vermieteten Kellerraum?
Wenn mir etwas heiles gehört dann lagere ich es bei mir. Damit mein Mieter nicht daran „rumspielen“ kann.
Doch auch das sollte mit der Haftpflicht besprochen werden.
Gruß
Heiko Fichter
Am einfachsten ist es wenn Sie bei Ihrer Hausrat+ Glas
eine Glasversicherung haben.
Denn die zahlt den Schaden in der Regel gleich hier muss nur eine Rechnung eingereicht werden, Sie sollten aber sicherheitshalber vorher ein Foto machen.
Wenn Sie keine Glas-Versicherung haben dann übernimmt normalerweise die Haftpflichtversicherung hier haben aber die meisten eine SB 150.-€ in den Verträgen.
Sollte auch das nicht gehen gehts über die Wohngebäuteversicherung vom Vermieter der sollte eigentlich das abgesichert haben.
Den Schaden kannst du beruhig deiner privaten Haftpflicht melden.
Gruß
Dominik
wenn der vermieter eine „glasversicherung“ hat, ist diese zuerst zuständig.
es gilt: eigene versicherung greift vor fremdversicherung.
ihre private haftpflichtversicherung ist nur zuständig, wenn die tür nicht zu ihrer wohnung gehört.
viele grüße
r h
Hallo,
wenn Sie eine Haftpflichtversicherung besitzen, die gemietete Wohnungen mit beinhaltet, dann kann das darüber abgewickelt werden. Ansonsten müsste ggf. geklärt werden, ob der Vermieter eine Hausrat mit Glasbruch hat, dann könnte es auch darüber abgewickelt werden.
MfG
F.-W. Hollmann-raabe
Guten Tag,
Versifa geht davon aus, dass die Ganzglastür zur gemieteten Wohnung gehört, aber nicht installiert war. Wenn diese Tür zerbricht, kann nur eine Haushalt-Glasbruchversicherung für einen Schadenerstz herangezogen werden, wobei die Ursache nicht spezifiert sein muß! Im Allgemeinen werden diese Schäden durch Vorlage der Rechnung für die Ersatzbeschaffung reguliert. Bei einer teureren Glasart oder einer Spezialanfertigung rate ich immer zunächst ein Angebot dem Glasbruch-Versicherer zu überlassen. mfG Versifa
Hallo,
Glasschäden in gemieteten Wohnungen ist über deine PHV ausgeschlossen. Dafür gibt es DEINE Hausratversicherung (darin muss eine Glasvers. abgeschlossen sein, sonst Pech). Die Hausrat des Vermieters hat damit nichts zu tun.
Gruß
Hi,
Es zahlt Deine Glasversicherung falls vorhanden, Haftpflicht nein.
Gruß mattrat
…auf jedenfall eine Glasversicherung. Bei den anderen Versicherungen wird es wohl nichts. Die Tarife lesen.
Guten Morgen,
und zur Beantwortung: EINE HAUSHALTGLASVERSICHERUNG!!! (wenn der Vermieter sowas hat, ansonsten der Mieter meist mit seiner Hausrat) - Begründung: Die Haftpflicht für Mietsachschäden greifr mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht, da in den Ausschlüssen „wenn sich der VN gegen dieses Risiko separat versichern kann“ steht. Die Hausrat greift nur wenn Glas (Teilglas nur glatte Flächen, Vollglas in Einfachverglasung alle Glasflächen auch Struktur- und Plexiglas) zusätzlich versichert wird.
Meist wird die Glasversicherung als unnütz verschrien wobei bein der Glasversicherung irrelevant ist wodurch (ausser Vorsatz) das Glas kaput geht. Ansonsten bleibt nur die Privathaftpflicht eines sich schuldig (Fahrlässigkeit) benehmenden Freundes (ACHTUNG: keine Freundschaftsleistungen oder -hilfe versichert!). Für die jeweils zu zahlenden Erstattungen gelten die Bedingungen der entsprechenden Versicherung (Haftpflicht - Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswert, Hausrat, Glas - Neuwert). Bei weiteren Fragen musst du nochmal schreiben. Grüsse House
Leider kann ich Dir hier nicht wirklich weiter helfen,
nach meinem Wissen würde ich sagen, dass Deine Hausratversicherung (Glas) hier haftet.
Sorry, das ich Dir keine bessere Antwort liefern kann
Hallo.
Das ist eine Angelegenheit der Privaten Haftpflicht (des Mieters).
Vom Noch bestehenden Glas - Vertrag des Vormieters würde ich mal nicht ausgehen, falls ja, dann könnte man sich einigen.
Alles Gute.