Glastüre an einer bodengleichen Dusche dichtet nicht trotz Dichtlippe

In der Wohnung meines Sohnes habe ich die Duschtüre an der bodengleichen Dusche durch einen Fachbetrieb montieren lassen. Es handelt sich hierbei um einen Nischendusche, 90x90 cm, mit einer geraden Tür mit Senk-Hebescharnieren die nach außen und innen zu öffnen sind.

Der Fliesenbelag wurde durch den Fliesenleger in der Dusche bereits etwas niedriger als der Bodenbelag im Bad verlegt.

Die Montage der Glastüre erfolgte ohne die mitgelieferte Schwallkante, da nach Angaben des Monteurs die Dichtlippe am Boden aufliegt und beim öffnen/schließen der Türe hörbar streift., und somit dicht sein müsste. In der Montageanleitung, die bei der Dusche mitgeliefert wurde, war das Detail der Türe unten als Variante A und Variante B, mal mit Dichtlippe mal ohne Dichtlippe mit Schwallkante abgebildet. Nach der Montage konnte ich keine Dichtigkeit prüfen, da das Silikon noch aushärten musste. Allerdings musste ich auf einem Tablet die Montage quittieren.

Am nächsten Tag habe ich die Dusche betreten und den Duschstrahl der Handbrause in ca, 1,60 Meter Höhe gegen die Duschtüre gehalten. Nach ca. 5 Sekunden war bereits außerhalb der Dusche eine ca. DiN A4 große Pfütze zu sehen.

Daraufhin habe ich reklamiert und einen Termin zur Verbesserung erhalten. Allerdings verlangen die eine Anfahrt Pauschale zuzüglich einen Stundenlohn der viertelstündlich abgerechnet wird.

Dazu muss ich anmerken, dass in meinem Bad eine Viertelkreisdusche, ebenfalls bodengleicher Belag, ebenfalls eine Glastüre mit Dichtlippe montiert ist und es zu keinem Wasseraustritt kommt.

Für mich stellt sich nun die Frage der angekündigten Kosten sowie die Sache mit der Schwallkante.

Wird diese außen montiert, lässt sich vermutlich die Türe nicht mehr nach außen öffnen weil die Dichtlippe der Türe dagegen stößt.

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hi,

nette Geschichte, du hast leider die Frage vergessen.

Was sicher relevant wird:
Was passiert bei einer üblichen Nutzung der Dusche?

grüße
lipi

Die Frage ist zum einen die angekündigten Kosten. Beim Benutzen der Dusche sollte das Wasser nicht nach außen fließen. Muss die Dichtlippe weg und die Schwallkante ran?

Lief das Wasser denn nachher in die Dusche zurück oder ins Badezimmer?

Eine Rahmenlose Dusche ohne Schwallkante unten ist immer nur ein etwas besserer Spritzschutz und niemals dicht.

Richtig dicht würde die erst werden wenn eine Schwallkante so hoch sein würde das es keiner mehr leiden mag.

Das gefälle vom Badezimmer sollte natürlich auch in richtung Dusche verlaufen.

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Das Wasser lief nicht mehr zurück in die Dusche sondern blieb außerhalb stehen.

die Nachbesserung muss wer tragen?

hi,

hast du dafür ne Quelle die ein Gefälle im Badezimmer vorschreibt oder auch nur empfiehlt?
Oder ist das unglücklich ausgedrückt und du meinst das Gefälle innerhalb der Dusche zum Ablauf hin?

daher die Frage was passiert, wenn die Dusche normal benutzt wird.

Ganz dicht sind die nie, das ist rein technisch gar nicht machbar.
Schwachpunkt sind sehr oft die Enden der Türdichtung. Bewässert man die sehr intensiv und gezielt könnte Wasser austreten.

Oder die Lippe am Glas hat etwas Spiel und kann sich nach oben drücken und schleift nur punktuell.
Was ich aber nicht glaube, das sollte der Schwallschutz durch den Höhenunterschied eigentlich schaffen.

Außer natürlich, es kommt viel mehr Wasser als erwartet.

grüße
lipi

Der beschriebene Ablauf klingt so, als würde die Sachmängelhaftung greifen. Dann müsste der Handwerker kostenfrei und zeitnah nachbessern.

Mit der Unterschrift hast Du nur abgenommen, dass die Arbeiten verrichtet wurden, aber nicht die Fehlerfreiheit. Selbst wenn das was von „Bestätigung der Fehlerfreiheit“ steht, so ist das - insbesondere bei Verbrauchern - idR. nicht wirksam.

Es kommt aber auch darauf an, was Du konkret laut Auftragsbestätigung beauftragt hast. Wenn da drin steht, dass die Dichtigkeit nicht gewährleistet werden kann, so hast Du Pech. Sollte der Text schlecht auffindbar sein oder gar in den AGB „versteckt“ sein, ist es oft ungültig. Mündliche Absprachen sind genauso gültig, lassen sich aber nur schwer nachweisen.

Ich würde wie folgt vorgehen:

  • Filme zur Beweissicherung den Wasseraustritt und dass das Wasser stehen bleibt.
  • Stelle gegenüber dem Handwerker in nachweisbarer Form (E-Mail?) nochmal klar, dass Du auf Basis der gesetzlichen Mängelhaftung reklamierst.

Überdenke auch deinen Test. Du muss eine normale Duschsituation simulieren. Da ist der Duschstrahl nicht ewig auf einer Stelle. Oder wurde die versprochen dass eine so hohe Dichtigkeit gegeben sein wird?

Etwas tricky ist, dass zwei Handwerker im Boot sind. Da liegt es an dir zu beweisen, ob der Eine oder der Andere Verursacher ist.

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