In der Wohnung meines Sohnes habe ich die Duschtüre an der bodengleichen Dusche durch einen Fachbetrieb montieren lassen. Es handelt sich hierbei um einen Nischendusche, 90x90 cm, mit einer geraden Tür mit Senk-Hebescharnieren die nach außen und innen zu öffnen sind.
Der Fliesenbelag wurde durch den Fliesenleger in der Dusche bereits etwas niedriger als der Bodenbelag im Bad verlegt.
Die Montage der Glastüre erfolgte ohne die mitgelieferte Schwallkante, da nach Angaben des Monteurs die Dichtlippe am Boden aufliegt und beim öffnen/schließen der Türe hörbar streift., und somit dicht sein müsste. In der Montageanleitung, die bei der Dusche mitgeliefert wurde, war das Detail der Türe unten als Variante A und Variante B, mal mit Dichtlippe mal ohne Dichtlippe mit Schwallkante abgebildet. Nach der Montage konnte ich keine Dichtigkeit prüfen, da das Silikon noch aushärten musste. Allerdings musste ich auf einem Tablet die Montage quittieren.
Am nächsten Tag habe ich die Dusche betreten und den Duschstrahl der Handbrause in ca, 1,60 Meter Höhe gegen die Duschtüre gehalten. Nach ca. 5 Sekunden war bereits außerhalb der Dusche eine ca. DiN A4 große Pfütze zu sehen.
Daraufhin habe ich reklamiert und einen Termin zur Verbesserung erhalten. Allerdings verlangen die eine Anfahrt Pauschale zuzüglich einen Stundenlohn der viertelstündlich abgerechnet wird.
Dazu muss ich anmerken, dass in meinem Bad eine Viertelkreisdusche, ebenfalls bodengleicher Belag, ebenfalls eine Glastüre mit Dichtlippe montiert ist und es zu keinem Wasseraustritt kommt.
Für mich stellt sich nun die Frage der angekündigten Kosten sowie die Sache mit der Schwallkante.
Wird diese außen montiert, lässt sich vermutlich die Türe nicht mehr nach außen öffnen weil die Dichtlippe der Türe dagegen stößt.
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