Hallo,
folgender Fall:
A. ist am letzten Samstag beim Kochen der Löffel aus der Hand gefallen und die Glaskeramikplatte seines Elektroherdes zerbrach.
A. stellt fest das er im Jahre 1995 eine Glasversicherung abgeschlossen hat, die er auch jährlich bezahlt hat.
Es handelt sich um eine Glasversicherung nach AGIB 94. Dort
heisst es unter
§ 2 Versicherte Sachen
- Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten, fertig eingesetzten oder montierten
a) Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas
b) Scheiben und Platten aus Kunststoff
c) Platten aus Glaskeramik
d) Glasbausteine und Profilbaugläser
e) Lichtkuppeln aus Glas und Kunsstoff
f) sonstige Sachen
Bei A. heisst es im Versicherungsschein unter Mobiliarverglasung:
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen; Stand-, Wand- und Schrankspiegel, Glasplatten; Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.
Muss die Glasversicherung zahlen?
In meinen Augen gehört die Glaskeramikplatte des Elektroherdes zur Mobiliarverglasung.
Grüße - ubis …