Glasversicherung - Glaskeramik

Hallo,
folgender Fall:

A. ist am letzten Samstag beim Kochen der Löffel aus der Hand gefallen und die Glaskeramikplatte seines Elektroherdes zerbrach.

A. stellt fest das er im Jahre 1995 eine Glasversicherung abgeschlossen hat, die er auch jährlich bezahlt hat.

Es handelt sich um eine Glasversicherung nach AGIB 94. Dort
heisst es unter
§ 2 Versicherte Sachen

  1. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten, fertig eingesetzten oder montierten

a) Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas
b) Scheiben und Platten aus Kunststoff
c) Platten aus Glaskeramik
d) Glasbausteine und Profilbaugläser
e) Lichtkuppeln aus Glas und Kunsstoff
f) sonstige Sachen

Bei A. heisst es im Versicherungsschein unter Mobiliarverglasung:
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen; Stand-, Wand- und Schrankspiegel, Glasplatten; Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.

Muss die Glasversicherung zahlen?
In meinen Augen gehört die Glaskeramikplatte des Elektroherdes zur Mobiliarverglasung.

Grüße - ubis …

Bei einer anständigen Glasversicherung, gehören die Kochfelder von Ceran u. ä. -herden mit zum Deckungsumfang.

Heisser Tipp: ich würde mal die konkret betroffene Glasversicherung fragen. Dann gibts auch eine konkrete Auskunft :smile:

Hallo ubis,
Ja, die Versicherung muss die Reparatur oder den Ersatz der Glaskeramikkochfläche bezahlen.
Dies ergibt sich aus den Bedingungen,die Sie ja selbst erwähnt haben.
c) Platten aus Glaskeramik
und weiter
Glasscheiben und …,von Elektrogeräten.

Gruß Lars

Hallo Lars,

die Versicherung hat mir inzwischen telefonisch mitgeteilt, dass sie den Schaden ablehnt.

Begründung: Das Glaskeramikkochfeld ist nicht explizit unter
der Mobiliarverglasung aufgeführt.

Scheinbar gibt es da auch keinen Ausweg. Kann ich jetzt wenigstens außerordentlich kündigen? Oder ist dies auch nicht möglich, da ein Schadensfall eingetreten ist, für den kein Versicherungsschutz besteht?

Grüße - ubis

Ja, die Versicherung muss die Reparatur oder den Ersatz der
Glaskeramikkochfläche bezahlen.
Dies ergibt sich aus den Bedingungen,die Sie ja selbst erwähnt
haben.
c) Platten aus Glaskeramik
und weiter
Glasscheiben und …,von Elektrogeräten.

Gruß Lars

Hallo ubis,

Es ist wieder einmal ungeheuerlich,im Versicherungsvertrag wird die Deckung, auch dieser Scheiben, zugesagt. Ich hatte ja aus Ihren Angaben zitiert.
Aber die Versicherung lehnt den Schaden telefonisch ab.Das ist Verdummung der Kunden!!
Die Frage wer hat den Schaden abgelehnt, der Betreuer oder direkt die Zentrale der Versicherung?
Manchmal möchte sich der Betreuer mit diesem Schaden nicht befassen.
Bitte fordern Sie schriftlich,an die Versicherung selbst, die Bezahlung des Schadens, unter Hinweis auf die Deckungsbeschreibung in Ihrem Vertrag.
Gleichzeitig sprechen Sie die Kündigung des Vertrages aus.
Natürlich kann ich meinen Vertrag nicht kündigen, wenn der Schaden gar nicht durch den Vertrag gedeckt ist. Doch hier liegt Deckung vor. Die Glaskeramikkochfläche muss im Vertrag nicht extra im Vertrag aufgeführt sein, da sie ja lt. Bedingungen zur Verglasung gehört.

Gruß Lars

Schadenanzeige ausfuellen und ab damit…

Doch, die Glaskeramikkochfläche muss explizit im Vertrag aufgeführt sein, denn

in den AGIB 94 unter § 2 s.o. heisst es,…

  1. Versichert sind die im Versicherungsvertrag BEZEICHNETEN, fertig eingesetzten oder montierten …

So ein Mist.

Grüße -ubis

Es ist wieder einmal ungeheuerlich,im Versicherungsvertrag
wird die Deckung, auch dieser Scheiben, zugesagt. Ich hatte ja
aus Ihren Angaben zitiert.
Aber die Versicherung lehnt den Schaden telefonisch ab.Das ist
Verdummung der Kunden!!
Die Frage wer hat den Schaden abgelehnt, der Betreuer oder
direkt die Zentrale der Versicherung?
Manchmal möchte sich der Betreuer mit diesem Schaden nicht
befassen.
Bitte fordern Sie schriftlich,an die Versicherung selbst, die
Bezahlung des Schadens, unter Hinweis auf die
Deckungsbeschreibung in Ihrem Vertrag.
Gleichzeitig sprechen Sie die Kündigung des Vertrages aus.
Natürlich kann ich meinen Vertrag nicht kündigen, wenn der
Schaden gar nicht durch den Vertrag gedeckt ist. Doch hier
liegt Deckung vor. Die Glaskeramikkochfläche muss im Vertrag
nicht extra im Vertrag aufgeführt sein, da sie ja lt.
Bedingungen zur Verglasung gehört.

Gruß Lars

Hallo ubis

Ja hast Recht.

Gruß Lars