Liebes Forum,
leider habe ich nach unserem Hauskauf (bezahlt, Übergabe
erfolgt,warte jetzt auf die Grundbucheintragung) von der
zuständigen Versicherung unterschiedliche Auskünfte bekommen.
Mein Kenntnisstand ist, daß nur die Wohngebäudeversicherung
auf den Erwerber übergeht, aber keine anderen wie Öltank etc.
oder auch Glas, was mir auch von einem
Versicherungsmitarbeiter bestätigt wurde, jetzt höre ich von
einem anderen Mitarbeiter des Versicherers, auch die
Glasversicherung würde auf den Erwerber übergehen. Was denn
nun??? Mir geht es hier nicht um die paar Euro, sondern ums
Prinzip.
Bislang haben wir keine allgemeinen Vertragsbedingungen,
sondern nur Zahlungsaufforderungen erhalten… (der
Vorbesitzer hat uns nur den Briefkopf der Agentur gegeben -
„die kontaktieren Sie“- und ich mag beim Vorbesitzer auch
nicht mehr nachhaken, weil eben vieles nicht so ist, wie es
zuvor geschildert worden war…
Hallo,
für die Glasversicherung zählt das gleiche wie für die Wohngebäudeversicherung, sie geht auf den neuen Eigentümer über.
Es besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht für beide Verträge, nämlich einen Monat nach Tag der Kenntnisnahme über die bestehenden Versicherungen. Die Kündigung kann per sofort oder zur nächsten Hauptfälligkeit erfolgen… aaaaaaber
Bevor man kündigt sollte man den bestehenden Vertrag überprüfen, welches Bedingungswerk zugrunde liegt, und was alles in dem Vertrag versichert ist (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementar).
Dann sollte man die Schadenhistorie abfragen. Wenn man übereilt kündigt und der Vertrag sehr schadenbelastet ist dann wird es sehr schwierig einen neuen Versicherer zu finden der das Risiko so versichert wie man es gerne hätte. Hohe Selbstbeteiligungen wären die Folge.
Es kann unter solchen Umständen sinnvoll sein den Vertrag beizubehalten, oder beim jeweiligen Versicherer auf ein neues Bedingungswerk umzustellen.
Ebenso muss überprüft werden ob eventuell vorhandene Nebengebäude und Garagen o.ä. mitversichert sind
Wichtig ist auch das man sich die anderen eventuell bestehenden Risiken vor Augen hält wie etwa eine Haftpflicht für den Öltank oder etwa das Risiko einer vermieteten Einliegerwohnung.
Wenn die Immobilie im Ganzen vermietet werden soll muß auch hier eine Immobilienhaftpflicht her.
bei selbstbewohnten Immobilien sollte der Versicherungsschutz in der eigenen Privathaftpflicht enthalten sein.
danke schon mal für eine Antwort
glycine
Viele Grüße
zahao