Glasversicherung übernahme hauskauf

Liebes Forum,

leider habe ich nach unserem Hauskauf (bezahlt, Übergabe erfolgt,warte jetzt auf die Grundbucheintragung) von der zuständigen Versicherung unterschiedliche Auskünfte bekommen. Mein Kenntnisstand ist, daß nur die Wohngebäudeversicherung auf den Erwerber übergeht, aber keine anderen wie Öltank etc. oder auch Glas, was mir auch von einem Versicherungsmitarbeiter bestätigt wurde, jetzt höre ich von einem anderen Mitarbeiter des Versicherers, auch die Glasversicherung würde auf den Erwerber übergehen. Was denn nun??? Mir geht es hier nicht um die paar Euro, sondern ums Prinzip.
Bislang haben wir keine allgemeinen Vertragsbedingungen, sondern nur Zahlungsaufforderungen erhalten… (der Vorbesitzer hat uns nur den Briefkopf der Agentur gegeben - „die kontaktieren Sie“- und ich mag beim Vorbesitzer auch nicht mehr nachhaken, weil eben vieles nicht so ist, wie es zuvor geschildert worden war…

danke schon mal für eine Antwort

glycine

Liebes Forum,

leider habe ich nach unserem Hauskauf (bezahlt, Übergabe
erfolgt,warte jetzt auf die Grundbucheintragung) von der
zuständigen Versicherung unterschiedliche Auskünfte bekommen.
Mein Kenntnisstand ist, daß nur die Wohngebäudeversicherung
auf den Erwerber übergeht, aber keine anderen wie Öltank etc.
oder auch Glas, was mir auch von einem
Versicherungsmitarbeiter bestätigt wurde, jetzt höre ich von
einem anderen Mitarbeiter des Versicherers, auch die
Glasversicherung würde auf den Erwerber übergehen. Was denn
nun??? Mir geht es hier nicht um die paar Euro, sondern ums
Prinzip.
Bislang haben wir keine allgemeinen Vertragsbedingungen,
sondern nur Zahlungsaufforderungen erhalten… (der
Vorbesitzer hat uns nur den Briefkopf der Agentur gegeben -
„die kontaktieren Sie“- und ich mag beim Vorbesitzer auch
nicht mehr nachhaken, weil eben vieles nicht so ist, wie es
zuvor geschildert worden war…

Hallo,

für die Glasversicherung zählt das gleiche wie für die Wohngebäudeversicherung, sie geht auf den neuen Eigentümer über.

Es besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht für beide Verträge, nämlich einen Monat nach Tag der Kenntnisnahme über die bestehenden Versicherungen. Die Kündigung kann per sofort oder zur nächsten Hauptfälligkeit erfolgen… aaaaaaber

Bevor man kündigt sollte man den bestehenden Vertrag überprüfen, welches Bedingungswerk zugrunde liegt, und was alles in dem Vertrag versichert ist (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementar).

Dann sollte man die Schadenhistorie abfragen. Wenn man übereilt kündigt und der Vertrag sehr schadenbelastet ist dann wird es sehr schwierig einen neuen Versicherer zu finden der das Risiko so versichert wie man es gerne hätte. Hohe Selbstbeteiligungen wären die Folge.

Es kann unter solchen Umständen sinnvoll sein den Vertrag beizubehalten, oder beim jeweiligen Versicherer auf ein neues Bedingungswerk umzustellen.

Ebenso muss überprüft werden ob eventuell vorhandene Nebengebäude und Garagen o.ä. mitversichert sind

Wichtig ist auch das man sich die anderen eventuell bestehenden Risiken vor Augen hält wie etwa eine Haftpflicht für den Öltank oder etwa das Risiko einer vermieteten Einliegerwohnung.

Wenn die Immobilie im Ganzen vermietet werden soll muß auch hier eine Immobilienhaftpflicht her.

bei selbstbewohnten Immobilien sollte der Versicherungsschutz in der eigenen Privathaftpflicht enthalten sein.

danke schon mal für eine Antwort

glycine

Viele Grüße

zahao

Hallo,

man kann das Glas mit der Wohngebäude- oder mit der Hausratversicherung versichern. Davon hängt ab, ob die übergeht.

Gruss

Barmer

ergänzend zu der Antwort von Zahao.

Bei Versicherungen die sich auf das Objekt (Haus) beziehen,
gehen die Verträge an den Käufer über.
Möglich wäre: Wohngebäude-, Photovoltaik-, Gebäudehaftpflich-,
Gebäudeglas-, Gewässerschadenshaftpflicht-Versicherung.

Folgendes sollte man dabei beachten:
Bis zur Eigentumsübertragung (Eintrag im Grundbuch) liegt die Haftung beim Verkäufer.

Was anderes wäre es bei einer Privathaftpflichtversicherung oder Haushaltsglasversicherung.

Gruß Merger

Hallo

Es besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht für beide
Verträge, nämlich einen Monat nach Tag der Kenntnisnahme über
die bestehenden Versicherungen. Die Kündigung kann per sofort
oder zur nächsten Hauptfälligkeit erfolgen… aaaaaaber

Das ist nur bedingt richtig. Der Versicherungsvertrag geht erst nach Eigentumübergang auf den Erwerber über. Bei einem Kauf ist dies erst mit Eintrag ins Grundbuch der Fall. Somit beginnt die Frist frühestens mit diesem Zeitpunkt an zu laufen!

Gruß Knipser

Dann haben wir es nun ganz genau :smile: Auszug aus dem VVg

§ 96 Kündigung nach Veräußerung
(1) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber einer versicherten Sache das Versicherungsverhältnis unter
Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines
Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
(2) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der
laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines
Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines
Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
(3) Im Fall der Kündigung des Versicherungsverhältnisses nach Absatz 1 oder Absatz 2 ist der Veräußerer zur
Zahlung der Prämie verpflichtet; eine Haftung des Erwerbers für die Prämie besteht nicht.

Das VVG ist für einen Laien leider eher unverständlich. Beim Kauf einer Immobilie geht das Eigentum erst mit Eintrag ins Grundbuch über. Bis dahin bleibt der Verkäufer - obwohl er den Kaufpreis bereits erhalten hat - weiter Eigentümer und somit VN.

Am Rande bemerkt ist dies ein ernsthaftes Problem, wenn der Verkäufer noch in dem Haus wohnt und (z.B. aus Frust) die Bude vorsätzlich abfackelt. Dann hat der Erwerber einen riesigen Schuldenberg und die Versicherung ist wegen Vorsatz leitungsfrei. Daher sollte ein umsichtiger Makler hier entsprechende Vorsorge treffen.

Gruß Knipser

für die Glasversicherung zählt das gleiche wie für die
Wohngebäudeversicherung, sie geht auf den neuen Eigentümer
über.

Wenn es sich um eine Gebäudeglasversicherung handelt,die für Mehrfamilienhäuser typisch ist, ja. Wenn es sich um eine Haushaltsglasversicheurng handelt, die für Einfamilienhäusertypisch ist, nein. Die wird genauso behandelt, wie die Hausratversicherung.

Wenn es sich um eine Gebäudeglasversicherung handelt,die für
Mehrfamilienhäuser typisch ist, ja. Wenn es sich um eine
Haushaltsglasversicheurng handelt, die für
Einfamilienhäusertypisch ist, nein. Die wird genauso
behandelt, wie die Hausratversicherung.

Hi

wenn die Glasversicherung sich ausschließlich auf die Haushalts - und nicht auf die Gebäudeverlasung bezieht dann hast Du Recht, andernfalls irrst Du.

Greetz

zahao

Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten!!! :smile:

Scheint ja nicht so einfach zu sein bzw. abhängig davon ob die Glasversicherung als einzelne Gebäudeglasversicherung- oder als zur Hausratversicherungeinheit gehört. Das ist wahrscheinlich auch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich…

Vielleicht löst sich das in unserem Fall dahingehend, daß wegen Nichtbezahlung der Vertrag aufgelöst wird und der Fall „intern“ geregelt wird (der Beitrag war einige Wochen vor dem wirtschaftlichen Übergang fällig, aber der Verkäufer hatte nicht bezahlt und der Versicherer wollte das Geld jetzt einfordern; die Wohngebäudeversicherung haben wir natürlich umgehend bezahlt…) -zumal Glas auch in unserer Hausratversicherung abgedeckt ist- wobei ich es eigentlich peinlich vom VK finde, sich nicht an den Kaufvertrag zu halten… aber egal, so ist das halt…

danke nochmals und eine restliche schöne und einkaufsstressfreie (sind gerade aus der überfüllten Stadt geflüchtet) Adventszeit

lg glycine

Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten!!! :smile:

Scheint ja nicht so einfach zu sein bzw. abhängig davon ob die
Glasversicherung als einzelne Gebäudeglasversicherung- oder
als zur Hausratversicherungeinheit gehört. Das ist
wahrscheinlich auch von Versicherer zu Versicherer
unterschiedlich…

nein - man unterscheidet nach der Versicherungspolice

Wenn in die Glasversicherung als Zusatz zur Hausratsversicherung steht oder als Übersicht Haushaltsglasversicherung hat wird sie nicht beim Verkauf des Gebäudes übertragen.

Bei einer Gebäudeglasversicherung erfolgt eine Übertragung auf den Käufer.

Vielleicht löst sich das in unserem Fall dahingehend, daß
wegen Nichtbezahlung der Vertrag aufgelöst wird und der Fall
„intern“ geregelt wird (der Beitrag war einige Wochen vor dem
wirtschaftlichen Übergang fällig, aber der Verkäufer hatte
nicht bezahlt und der Versicherer wollte das Geld jetzt
einfordern;

erst nach Eigentumsübertragung (Eintrag im Grundbuch) muss der Käufer die Versicherungen zahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Verkäufer noch der Versicherungsnehmer und somit in der Zahlungspflicht.

die Wohngebäudeversicherung haben wir natürlich
umgehend bezahlt…)

und dies ohne Versicherungsnehmer zu sein ?

-zumal Glas auch in unserer
Hausratversicherung abgedeckt ist- wobei ich es eigentlich
peinlich vom VK finde, sich nicht an den Kaufvertrag zu
halten… aber egal, so ist das halt…

danke nochmals und eine restliche schöne und
einkaufsstressfreie (sind gerade aus der überfüllten Stadt
geflüchtet) Adventszeit

lg glycine

Allerdings finde ich, dass man auch den Übergang von Versicherungen bei einem persönlichen Gespräch mit dem Verkäufer regeln kann.

Viele Grüße!

Merger