Glasversicherung

Hi,

zahlt eine Glasversicherung auch für sebstverschuldeten Glasbruch?Hier in meinem Fall: durch Unvorsichtigkeit Stuhl umgeschmissen, der dann die Zimmerglastür geliefert hat. Die Versicherung würde diesen Schaden grundsätzlich schon zahlen (Glastür). Nur hab ich jetzt das Formular vor mir und ich bin mir nicht sicher, ob sie, wenn ich den Vorgang beschreibe, mein Selbstverschulden irgenwie „stört“.
Oder zahlt die Glasversicherung immer jedes mitversicherten Glas, egal ob selbst verschuldet oder aber durch Windzug etc. zu Bruch gegangen ist???
Vielen Dank schon mal im voraus…

Aloha;

sie sollte eigentlich zahlen. Selbsterlebtes Beispiel: Mein Herr Sohn hat unvorsichtigerweise mit seinem Kinderspaten eine der Scheiben in unserer Haustür eingerannt (seine Schwester hatte ihm die Tür vor der Nase zugemacht und er konnte nicht mehr bremsen). Dies habe ich der Versicherung exakt so mitgeteilt; Ergebnis, nach Einreichen der Glaserrechnung war das Geld nach knapp zwei Wochen da.

Gruß abi

Hallo Antonia,

die Glasversicherung zahlt bei Glasbruch, also auch den selbst verschuldeten. Einziger Auisschluß in diesem Zusammenhang ist der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit:„Ich gab meinem 2 jährigen Sohn den Hammer in die Hand und war ganz erstaunt, das er die Scheibe einschlug vor der er saß???!“

Also ist das Werfen mit Bratpfannen, natürlich nach den Männern, die sich natürlich ducken, versichert!*g*

Gruß

Martin

Super, vielen Dank für Euere schnelle Hilfe…

Einen schönen sonnigen Tag noch!!!

Vielen Dank …!!!

:wink:))