Glatt

Hallo Rechtsexperten,
mal angenommen jemand kommt um 22:00 nach Hause und möchte ordnungsgemäß in seine, wie die ganze Wohnanlage durch einen Hausmeistersevice betreute, Tiefgagage einfahren. Dies wir aber dadurch vereitelt das die stark abfallende Einfahrt dermaßen vereist ist das das Auto nicht mehr zu bremsen ist und noch vor Toröffnung in der Tiefgarage steht. Schaden am Tor lässt sich mit etwas biegen wieder beheben aber am Fahrzeug entsteht nicht unerheblicher Schaden. Wer kommt in so einem Fall auf wenn für das Fahrzeug nur Teilkasko besteht und die Versicherung des Hausmeisterservice nur bis 20:00 bezahlt weil anscheinend danach nicht mehr gestreut sein muss?

Vielen Dank für die Diskussion dieses Problems

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

ich gehöre ganz sicher nicht zu den von Dir angesprochenen „Rechtsexperten“, sondern bilde mir nur ein, einen „gesunden Menschenverstand“ zu haben.
Und mit diesem stelle ich fest, daß immer häufiger versucht wird, für die eigene Dusseligkeit andere zur Kasse zu bitte.
Da ist es kein Wunder, daß die „Solidargemeinschaft der Versicherten“ langsam aber sicher Pleite geht.

Im Klartext: Dir ist bekannt, daß der Hausmeister nur bis 20.00 Uhr bezahlt wird und daß es kalt ist und regnet oder schneit. Weiterhin weißt Du, daß die Garage auf abschüssigem Weg zu erreichen ist. Wenn Du dann nicht vorher aussteigst und Dich von der Befahrbarkeit des Weges überzeugst, sondern gleicht draufloshälst - sorry, aber das fällt dann für mein Gefühl unter die Rubrik „saudumm gelaufen“ oder klassisches Eigentor.

Verständnislose Grüße
Gordie

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Hi,

na ich hoffe mal, du liegst selber irgenwann mit gebrochenen Beinen irgendwo auf dem Glatteis. Dann vergehen Dir die unsachlichen Sprüche und Du kommst ganz schnell angekrochen und willst was von dem ach so bösen Solidarsystem…

A.

Hallo,

ich schätze mal, es kommt hier auf den genauen Fall an. Ist auf Grund der Wetterlage davon auszugehen, dass die Zufahrt eisfrei ist (zB ist im Laufe des Tages überall die Straße abgetrocknet), so kann man vermutlich davon ausgehen, dass auch die Zufahrt frei ist, bzw es wäre nachweisbar, dass der HM vor 20 Uhr seiner Pflicht nicht nachgekommen ist.

Je nach Höhe des Schadens ist hier der Gang zum Anwalt zu empfehlen. Du hast übrigens im Zweifelsfall keine Ansprüche gegen die Versicherung sondern gegen die Hausverwaltung.

Gruß, Niels

Moin!

Glaub ich eher nicht.
Es gibt auch noch Menschen, die sich nicht an Anderen bereichern wollen.

Ich würde meine eigene Dussligkeit auch keinem anhängen.

Nach einem unverschuldeten Autounfall vor einigen Jahren, wollte mein Anwalt auch auf Schmerzensgeld klagen. Schleudertrauma ist immer mal drin.
Da ich aber keine Schmerzen hatte, war ich dagegen. Nach einem erstaunten Blick hat er mir zugestimmt.

Gruß Gerrit

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Hi,
und gesetzt den Fall, Du hättest z.B. eine Querschnittslähmung davongetragen? Wärst Du dann auch noch so kulant ?

A.

Moin!

Und gesetzt dem Fall ich wäre tot umgefallen: Weiß ich nicht.
Wenn ich selbst Schuld bin, warum soll ich einen Anderen ruinieren?

Jetzt sei doch mal ehrlich:
Die Meisten, die wegen jeder Kleinigkeit auf Schmerzensgeld klagen wollen, wollen doch bloß abkassieren.
Was dann aus dem Beklagten wird, interessiert die nicht den kleinsten Scheiß, auf deutsch gesagt.

Gruß Gerrit

Hi,
und gesetzt den Fall, Du hättest z.B. eine Querschnittslähmung
davongetragen? Wärst Du dann auch noch so kulant ?

A.