Hallo,
was kann man an Schmerzensgeld erwarten wenn:
Jemand auf einem öffentlichen Gehweg auf Glatteis stürzt und sich das rechte äußere Sprunggelenk bricht und die Bänder reist.
Er muss operiert werden und muss eine Woche im Krankenhaus bleiben. Der Fuß darf sechs Wochen nicht belastet werden und die Schrauben müssen noch operativ entfernt werden.
bevor überhaupt über Schadenersatz oder Schmerzensgeld geredet wird:
Nur wenn jemand eine Rechtspflicht hat und eine Verletzung gerade dieser Pflicht ursächlich für einen Schaden ist, muss dieser Jemand haften. Das es so ist, muss der Geschädigte beweisen.
Wer sagt denn, dass der Ausgerutschte keine Mitschuld hatte? War er evtl. alkoholisiert, hatte er geeignetes Schuhwerk an…?
Nebenher: es ist Winter und da passiert es schon einmal, dass jemand ausrutscht und hinfällt… das Risiko gehört zum Winter.
so wie sich die Frage anhört, das, was der Richter des Amtgerichts meint.
Ev. auch dsa was ein Schiedsmann vorschlägt.
Aber bevor dem Geschädigten die Talerzeichen in die Augen springen sei gesagt, daß Glätte im Winter nicht unbedingt zu den exotischen Bedingungen gehören und man es zum Lebensrisiko rechnen sollte, denn so erfahren auch viele Richter.