Glatteisunfall / Streupflicht

Liebe/-r Experte/-in,

ich hatte heute morgen einen Unfall mit meinem Wagen.
Beim Abbiegen mit auffällig niedriger Geschwindigkeit setze die komplette Lenk- und Bremswirkung aufrund der Straßenverhältnisse aus und ich hatte ein unsanfte direkte Begegnung mit einem Stromkasten.
Scheinwerfer sowie Stoßstange und Kotflügel beschädigt.
An der Stelle sind laut der Anwohner am morgen schon mehrere Fahrzeuge ins Drehen gekommen und sind auch zum Teil gegen einen Steinwall gefahren.

Nun meine Frage:
Kann ich die Gemeinde für meinen Schaden am KFZ verantwortlich machen, da diese Ihre Streupflicht vernachlässigt hat?
Da ich mir keine Schuld hierfür geben kann. Ich bin weder zu schnell gefahren noch hatte ich Sommerreifen drauf. Die Unfallstelle liegt direkt auf dem Weg zur meiner Arbeit und mehrere Kollegen sind hier fast kollidiert bei niedrigster Geschwindigkeit.

Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, doch was genau im Polizeibericht steht, bzw. stehen wird kann ich noch nicht sagen.

Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

Man kann von der Gemeinde Schadensersatz verlangen. Die wird es aber immer erst einmal ablehnen. Man muss beweisen, dass die Gemeinde Pflichten verletzt hat. Dies wird aber ohne Anwalt nicht funktionieren. Ich möchte bemerken, dass wir Winter haben und die Schneefälle der letzten Tage haben z.T. zu chaotischen Straßenverhältnissen geführt. Es wurde über die Medien ausdrücklich gewarnt. Wer auf winterlichen Fahrbahnen einen Unfall verursacht, ist zu schnell unterwegs gewesen, hat gebremst oder hat Lenkbewegungen gemacht, wodurch das Fahrzeug nicht das gemacht hat, was der Fahrer/in wollte. Es gibt im Winter Situationen, bei denen auch bei geringster Geschwindigkeit ein Kfz nicht die gewünschte Fahrspur hält. Zu sagen, ich bin ja super langsam gefahren, reicht nicht. Dann muss man sein Kfz stehen lassen. Da Sachschaden entstanden ist, wird es zu einem Bußgeldbescheid kommen und es gibt Punkte in Flensburg. Die Gemeinde verklagen, dies wird wohl mit dem besten Anwalt keinen Erfolg bringen.

Hallo,

zu 100% werden sie keinen Cent erwarten können.

Das ganze fällt unter höhere Gewalt und läuft bei der Polizei unter einem ganz normalen Glätteunfall infolge nicht angepasster Geschwindigkeit.
Andere sind, wie sie sagen, ohne Beschädigung durchgekommen…sie nicht, weil ihre Geschwindigkeit nicht angepasst war.
Die Gemeinde kann nicht überall zur gleichen Zeit sein.

Hallo,
die Gemeinde verantwortlich zu machen entbindet nicht
von der Pflicht, angepasst zu fahren.
Der Gemeindedienst kann nicht überall rechtzeitig und
gleichzeitig streuen; auch gibt es keine Warnpflicht
bei Glatteis.
Gruß
webcruiser

Liebe/-r Experte/-in,

ich hatte heute morgen einen Unfall mit meinem Wagen.
Beim Abbiegen mit auffällig niedriger Geschwindigkeit

setze

die komplette Lenk- und Bremswirkung aufrund der
Straßenverhältnisse aus und ich hatte ein unsanfte

direkte

Begegnung mit einem Stromkasten.
Scheinwerfer sowie Stoßstange und Kotflügel

beschädigt.

An der Stelle sind laut der Anwohner am morgen schon

mehrere

Fahrzeuge ins Drehen gekommen und sind auch zum Teil

gegen

einen Steinwall gefahren.

Nun meine Frage:
Kann ich die Gemeinde für meinen Schaden am KFZ

verantwortlich

machen, da diese Ihre Streupflicht vernachlässigt hat?
Da ich mir keine Schuld hierfür geben kann. Ich bin

weder zu

schnell gefahren noch hatte ich Sommerreifen drauf.

Die

Unfallstelle liegt direkt auf dem Weg zur meiner

Arbeit und

mehrere Kollegen sind hier fast kollidiert bei

niedrigster

Geschwindigkeit.

Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, doch was

genau

im Polizeibericht steht, bzw. stehen wird kann ich

noch nicht

sagen.

Vielen Dank im Voraus für die Antwort.