Glätteunfall

Guten Abend,

Folgendes Szenario:
Auf dem Supermarktplatz ausgerutscht. Es war zwar gestreut, aber trotzdem noch glatt. Nach etwa einer Woche stellt sich heraus, dass die Person eine schwere Gelenkverletzung hat und länger ausfällt.

Haftet der Supermarktbetreiber? In welcher Form und sowohl gegenüber dem Verunfallten und/oder auch gegen+ber dessen Arbeitgeber?

vg

Grundsätzlich schon. Stichwort Verkehrssicherungspflicht (während der üblichen Verkaufszeit plus/minus etwas Vor- und Nachzeit)
Und natürlich für Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall.

Aber es war doch gestreut worden. Damit hat der Betreiber (sein beauftragter Winterdienst) doch das mögliche und wohl zumutbare getan)
Gestreut bedeutet nicht es ist begehbar wie im Sommer, man muss auf nichts achten.
Es bedeutet vielmehrt „Achtung, hier war es glatt - und es ist noch mit teilweiser Glätte zu rechnen“.

Schwierig. Auch gerade nach 1 Woche, wenn man sich nicht am Unfalltag gleich an den Markt gewandt hatte.

MfG
duck313

der Unfall wurde seitens des Supermarktes registriert.Der verunfallte hat auch die Glätte registriert und auch wahrgenommen, das gestreut war. Deshalb gar nicht der Gedankengang, dass Ansprüche bestehen könnten.

Jetzt kommen die ganzen Menschen aus dem Umfeld und vermitteln, dass der Verunfallte etwas versäumt hat.

Hat der keinen Rechtsanwalt, der die Frage beantworten kann?

Hallo,

gem. § 6 Abs. 2 EFZG

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__6.html
hat der AN seinen AG unaufgefordert von dem Unfall in Kenntnis zu setzen und ihm alle notwendigen Angaben zu machen.
Ob der AG dann den „Forderungsübergang“ des § 6 Abs. 1 EFZG nutzt und Schadensersatz (zB für Entgeltfortzahlung) geltend macht, ist dann Sache des AG.

&Tschüß
Wolfgang

bisher nicht, bis hierhin hat der Verunfallte keinen Bedarf gehabt. Ist sowas zwingend eine Streitigkeit, die der Unterstüzung eines Anwaltes bedarf?

Hallo,
in diesem Fall gibt es diverse Punkte, die geklärt werden sollten / müssten.

Der Verantwortliche hat das Streuen einer Firma übergeben.
Frage: wurde sauber gearbeitet ?
Wurde der allgemeine Zustand, das Ausrutschen usw. dokumentiert ?.
Wurde vom Verunfallten ein Arzt oder Khs. aufgesucht ?.

Somit sollte ein RA hinzugezogen werden der die Punkte klären kann.

Gruß

Hallo

Was ist denn dann der Sinn von dieser ganzen Schneeschipperei und Streuerei?

Ich finde die in den meisten Fällen sowieso kontraproduktiv. Klar, wenn der Schnee meterhoch fällt, dann muss geschippt werden, aber das ist doch nur sehr selten und nur in manchen Gegenden der Fall.
Auf einem unbestreuten und ungefegten beschneiten Weg weiß ich, worauf ich zu achten habe. Wenn die Leute Schnee gefegt haben, ist es oft glatter als vorher, und dann ändert sich das alle paar Meter (bei Einfamilien-Reihenhäusern). Einer fegt gut, einer fegt schlecht, einer streut ganz wenig Granulat, einer ganz viel auf die gesamte Breite des Bürgersteigs, einer streut Salz, einer macht nichts. Ich finde das total stressig, da zu gehen, und wenn es möglich ist, gehe ich auf den noch schneebedeckten Rändern des Bürgersteigs.

Vor einem Supermarkt ist es natürlich anders, da darf ja auch Salz gestreut werden. Aber wenn es dann da trotzdem noch glatt ist, kann man sich das doch auch schenken.

Hallo,

öffentliche Parkplätze müssen nicht völlig schnee- und eisfrei sein, d.h. glatte Stellen müssen hingenommen werden. Dementsprechend gibt es auch keine realistische Möglichkeit, irgendwelche Ansprüche durchzusetzen.

Gruß
C.