Glaubenspositionen zur Abtreibung

Hallo

ZB durch bewusstes Auslösen einer Frühgeburt

Wie wurde dies bewerkstelligt?

Dieser juristischen Seiltänzerei? Oder gibt die Bibel
Hinweise?

Ja

Wo und welche?

Diese hilft dir doch in allen Lebenslagen - angeblich.

Ja

Angeblich gilt also?! Dachte es mir doch…

P.

und doch hat sich der Text auch geändert (allein schon durch
die Übersetzungen oder die Zusammensetzungen der Urtexte -
aber damit kenne ich mich gar nicht aus…)

*wenn* man vom urtext als bedeutungsvoll ausgeht, dann hat er sich auch nicht geändert. (übersetzungen können höchstens eine hilfe sein, aber sie ersetzen keinen text, egal welchen.) wenn man nicht von einer ethischen wichtigkeit ausgeht, dann hat der text eben literarische bedeutung und jegliche religiöse diskussion kommt zu einem ende.

Ok, dann könnte man - ums genauer zu unterscheiden - auch von
„menschlichem Leben“ (also z.B. der Fingernagel) und
„Menschenleben“ (der „ganze“ Mensch, in welchem
Entwicklungsstadium auch immer) sprechen… - aber das ist
„nur“ Haarspalterei…

das ist keine haarspalterei sondern das abklopfen von argumenten auf ihren gehalt.

ex falso quodlibet.

Könntest Du das bitte
übersetzen!

wenn man von falschen bedingungen ausgeht, dann folgt beliebiges.

Interessant… (der § 1 war mir nicht geläufig)… Was
bedeutet diese Uneinheitlichkeit?

was für eine uneinheitlichkeit? was eine „natürliche person“ ist steht dort erklärt. was keine person ist ist eine „sache“, und sachen haben weder rechte noch pflichten. ein embryo ist eben keine person. wenn dem so wäre, dann wäre das das todesurteil für jede gebärende frau, die in medizinische probleme gerät: sie müßte sterben, damit das ungeborene nicht getötet würde, da das töten einer person zum zwecke des lebenserhaltes einer anderen mord ist (außer man konstruiert einen "notwehr"fall, was aber leicht absurd ist, da es dem ungeborenen einen willen unterstellt.)

StGB schützt den Embryo ab
dem Zeitpunkt der Einnistung

ja als besonderen teil der schwangeren aber nicht als person.

aber BGB spricht erst dem
geborenen Menschen (nicht Person!) Rechte zu…

„person“ bedeutung „träger von rechten und pflichten“ bzw. „rechtssubjekt“. dem gegenüber stehen sachen bzw. rechtsobjekte. „mensch“ ist kein rechtlicher terminus.

Heißt das der
ungeborene Mensch hat keine Rechte

nein hat er nicht, da er keine person ist.

Das BGB regelt doch die
Angelegenheiten der Bürger untereinander?

ein embryo/fötus ist keine person und erst recht nicht ein bürger.

gruß
dataf0x

ZB durch bewusstes Auslösen einer Frühgeburt

Wie wurde dies bewerkstelligt?

es gibt substanzen, die wehenfördernd sind. das reicht für eine erfolgreiche abtreibung. ich wette sämtliche naturvölker wissen genau was für substanzen das sind. früher dürfte es nicht anders gewesen sein.

dataf0x