Hoffe es ist noch jemand wach, Morgen steht die Versteigerung an!
Hallo ich hatte mal ein Grundstück von der Gemeinde gekauft, Rückauflassung Rang 4, Vorkaufsrecht Rang 5 und beschränkte persönlcihe Dienstbarkeit Verbot des Baus eines Lebensmittelmarktes Rang 6 in abteilung II inklusive.
Zwischenzeitlich habe ich es verkauft und mir Blaueugig eine Grundschuld eintragen lassen, statt das Geld zu erhalten.
In Abteilung III war an erster Rangstelle eine Grundschuld der Gemeinde die dazu diente das das Grundstück im Mischgebiet nicht lediglich mit einem Wohnhaus bebaut werden würde. Dieser Grundschuld ist dem Rechten in Abteilung II Rang 4-5 und 6 Vorrangig!! Nunmehr geht die zu meinem Gunsten eingetragene Grundschuld Abteilung III Rang 2 die den der Gemeinde in Rang 1 vor. Klartext: „Dem Rang Abt. III Nr. 2 ist der Vorrang vor dem Recht Abt. III Nr. 1 Eingeräumt.“
Die betreibende Partei (Gemeinde)hat die Zwangsversteigerung eingeleitet infolge einer Sicherungshypothek in Abteilung III Rang 4.
Mann versuchte mich schonmal weiss zu machen das ein Glaubiger jemanden ist der Glaubt noch Geld zu erhalten bei einer Versteigerung aber davon Müsse ich keinenfalls ausgehen.
Ich lese hier und da das Grundschulden erlöschen, aber auch z.b.s. auf http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentli…
das diese durchaus bestehen bleiben und vom Ersteigerer berücksichtigt werden sollten weil die zusätzlich zu befriedigen sind. Zurecht aber dann die Frage, wer kommt auf so eine Versteigerung zu, wenn Folgekosten wegen betehen bleubender Grundschulde auf einem zukommen.
Ich möchte es nicht unbedingt selber ersteigern.
Was mache ich mit den Zinsen ab 2005 5%, über 26000,-?
Kann ich ca. 6x1300,- zu meinem eigenen höchstgebot dazurechnen?
Hilfe!!
Verehrter Pechfogel,
die Sache ist für Sie sicher nicht einfach zu lösen, und ich muss anfügen, dass ich Techniker bin und kein Jurist und dies noch dazu in Österreich. Ich kann Ihnen daher keinesfalls mit Vermutungen Mut machen, denn da benötigen Sie eine präzise Rechtsauskunft.
Ich meine, ein Notar kann Ihnen da wesentlich besser und schneller zur Seite stehen und Ihnen auch verbindlichen Ratschlag erteilen.
Das Erstgespräch mit dem Notar sollte wohl auch kostenlos sein. Dabei kann er Ihnen sagen, was eine (falls sinnvolle) Intervention kostet und was für Sie dabei herausschaut. Wenn nichts herausschaut, dann sagen wir in Österreich „… behüt’ Dich Gott und Rosenwasser!“
Ich halte Ihnen die Daumen und wünsche frohe Festtage,
Klaus Went
Da offenbar die ZV inzwischen stattgefunden hat, erübrigt sich wohl meine Antwort…
H.Gintemann
Hallo,
da habe ich wohl die Anfrage zu spät gelesen…
Viele Grüße
Günter
Hallo Pechvogel,
leider lese ich von Deinem Problem erst heute. Aber das dürfte auch gar nicht so schlimm sein.
Wenn Deine Grundschuld im Recht vor der Grundschuld der Gemeinde ist, so bekommst Du auch als erster Geld aus der Versteigerung. Vorrausgesetzt es wird versteigert. Wenn der Erlös weniger als Deine Aktiva sind, so kannst Du auch nur das bekommen. Die Gemeinde würde dann leer ausgehen. Es ist mir nicht ganz klar, warum dann die Gemeinde aus einer schlechteren Rangstelle heraus die ZV betreibt, da sie ja auch noch zusätzlich die Kosten dafür trägt.
Es ist grundsätzlich so, dass der Versteigerungserlös der Rangfolge nach verteilt wird. Gläubigerrechte in Abt. III fallen dann grundsätzlich weg. Bestimmte Rechte in Abt. II können bestehen bleiben. Das meist vor allem Leitungs- Wege- oder Wohnrechte.
Ganz genau kann Dir darüber aber auch der Notar, welcher diese Grundbucheintragungen beantragt hat Auskunft geben.
Mich interessiert wie das Ausgeht. Wenn Du möchtest maile mir mal den Fortgang. [email protected] Danke
MfG
real-advisor