Glaubiger an erster rangstelle in Abteilung III

Hoffe es ist noch jemand wach, Morgen steht die Versteigerung an!

Hallo ich hatte mal ein Grundstück von der Gemeinde gekauft, Rückauflassung Rang 4, Vorkaufsrecht Rang 5 und beschränkte persönlcihe Dienstbarkeit Verbot des Baus eines Lebensmittelmarktes Rang 6 in abteilung II inklusive.

Zwischenzeitlich habe ich es verkauft und mir Blaueugig eine Grundschuld eintragen lassen, statt das Geld zu erhalten.

In Abteilung III war an erster Rangstelle eine Grundschuld der Gemeinde die dazu diente das das Grundstück im Mischgebiet nicht lediglich mit einem Wohnhaus bebaut werden würde. Dieser Grundschuld ist dem Rechten in Abteilung II Rang 4-5 und 6 Vorrangig!! Nunmehr geht die zu meinem Gunsten eingetragene Grundschuld Abteilung III Rang 2 die den der Gemeinde in Rang 1 vor. Klartext: „Dem Rang Abt. III Nr. 2 ist der Vorrang vor dem Recht Abt. III Nr. 1 Eingeräumt.“

Die betreibende Partei (Gemeinde)hat die Zwangsversteigerung eingeleitet infolge einer Sicherungshypothek in Abteilung III Rang 4.

Mann versuchte mich schonmal weiss zu machen das ein Glaubiger jemanden ist der Glaubt noch Geld zu erhalten bei einer Versteigerung aber davon Müsse ich keinenfalls ausgehen.

Ich lese hier und da das Grundschulden erlöschen, aber auch z.b.s. auf http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentli…
das diese durchaus bestehen bleiben und vom Ersteigerer berücksichtigt werden sollten weil die zusätzlich zu befriedigen sind. Zurecht aber dann die Frage, wer kommt auf so eine Versteigerung zu, wenn Folgekosten wegen betehen bleubender Grundschulde auf einem zukommen.

Ich möchte es nicht unbedingt selber ersteigern.
Was mache ich mit den Zinsen ab 2005 5%, über 26000,-?
Kann ich ca. 6x1300,- zu meinem eigenen höchstgebot dazurechnen?

Hilfe!!

Hi,

mal abgesehen, dass sich keiner für den beschriebenen Sachverhalt aus „dem Fenster lehnen“ wird (einfach nicht ganz klar, was gemeint ist) … ich verstehe nicht, warum Du glaubst nicht mal 24 Std. vor dem ZV-termin so etwas klären zu müssen, bzw. zu können. Über die ZV wurden doch die Gläubiger (somit auch DU) rechtzeitig genug informiert!

Generell wird es aber so sein, dass eine 1-rangige GS entweder befriedigt wird durch den Ersteiergerungserlös … oder im Grundbuch bestehen bleibt - zumindest wenn noch die Ansprüche aus dieser Grundschuld bestehen und dieses dem Gericht/Rechtspfleger mitgeteilt wurde.

Viele Grüße

Hallo, deine Sachverhaltsschilderung lässt zu wünschen übrig…

Hallo ich hatte mal ein Grundstück von der Gemeinde gekauft,
Rückauflassung Rang 4, Vorkaufsrecht Rang 5 und beschränkte
persönlcihe Dienstbarkeit Verbot des Baus eines
Lebensmittelmarktes Rang 6 in abteilung II inklusive.

Das heißt du hast das Grundstück mit diesen Rechten erworben? Hm, muss günstig gewesen sein. Nun ja, bestehen diese Rechte auch jetzt noch?

Zwischenzeitlich habe ich es verkauft und mir Blaueugig eine
Grundschuld eintragen lassen, statt das Geld zu erhalten.

Das ist tatsächlich nicht unbedingt klug angesichts des Ranges…

In Abteilung III war an erster Rangstelle eine Grundschuld der
Gemeinde die dazu diente das das Grundstück im Mischgebiet
nicht lediglich mit einem Wohnhaus bebaut werden würde.

Das ist wiederum unklar. Das ist doch Dienstbarkeiteninhalt und nicht Inhalt einer Grundschuld???

Dieser
Grundschuld ist dem Rechten in Abteilung II Rang 4-5 und 6
Vorrangig!! Nunmehr geht die zu meinem Gunsten eingetragene
Grundschuld Abteilung III Rang 2 die den der Gemeinde in Rang
1 vor. Klartext: „Dem Rang Abt. III Nr. 2 ist der Vorrang vor
dem Recht Abt. III Nr. 1 Eingeräumt.“

Was hat den die Gemeinde zu diesen Irrsinn getrieben?

Die betreibende Partei (Gemeinde)hat die Zwangsversteigerung
eingeleitet infolge einer Sicherungshypothek in Abteilung III
Rang 4.

Ok. wenn auch etwas seltsam, da dann alle vorgehenden Rechte ins geringste Gebot fallen.

Mann versuchte mich schonmal weiss zu machen das ein Glaubiger
jemanden ist der Glaubt noch Geld zu erhalten bei einer
Versteigerung aber davon Müsse ich keinenfalls ausgehen.

Den Satz verstehe ich nicht.

Um es kurz zu machen die Rangsituation sollte erst einmal wasserdicht festgestellt werden. Dies hat das ZVG Gericht im Vorfeld des Termins schon getan und das geringste Gebot aufgestellt (Eine Übersicht aller Rechte die zwingend befriedigt werden müssen. Alle anderen Rechte sind nachrangig mit dem Erlös - soweit dieser reicht - zu befriedigen.

Vielleicht hättest du doch mal ein paar Tage eher zu Gericht gehen sollen mit deinem Problem. Fragen zu deinem Recht kannst du aber auch morgen ggf. im Termin stellen.

ml.