Hoffe es ist noch jemand wach, Morgen steht die Versteigerung an!
Hallo ich hatte mal ein Grundstück von der Gemeinde gekauft, Rückauflassung Rang 4, Vorkaufsrecht Rang 5 und beschränkte persönlcihe Dienstbarkeit Verbot des Baus eines Lebensmittelmarktes Rang 6 in abteilung II inklusive.
Zwischenzeitlich habe ich es verkauft und mir Blaueugig eine Grundschuld eintragen lassen, statt das Geld zu erhalten.
In Abteilung III war an erster Rangstelle eine Grundschuld der Gemeinde die dazu diente das das Grundstück im Mischgebiet nicht lediglich mit einem Wohnhaus bebaut werden würde. Dieser Grundschuld ist dem Rechten in Abteilung II Rang 4-5 und 6 Vorrangig!! Nunmehr geht die zu meinem Gunsten eingetragene Grundschuld Abteilung III Rang 2 die den der Gemeinde in Rang 1 vor. Klartext: „Dem Rang Abt. III Nr. 2 ist der Vorrang vor dem Recht Abt. III Nr. 1 Eingeräumt.“
Die betreibende Partei (Gemeinde)hat die Zwangsversteigerung eingeleitet infolge einer Sicherungshypothek in Abteilung III Rang 4.
Mann versuchte mich schonmal weiss zu machen das ein Glaubiger jemanden ist der Glaubt noch Geld zu erhalten bei einer Versteigerung aber davon Müsse ich keinenfalls ausgehen.
Ich lese hier und da das Grundschulden erlöschen, aber auch z.b.s. auf http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentli…
das diese durchaus bestehen bleiben und vom Ersteigerer berücksichtigt werden sollten weil die zusätzlich zu befriedigen sind. Zurecht aber dann die Frage, wer kommt auf so eine Versteigerung zu, wenn Folgekosten wegen betehen bleubender Grundschulde auf einem zukommen.
Ich möchte es nicht unbedingt selber ersteigern.
Was mache ich mit den Zinsen ab 2005 5%, über 26000,-?
Kann ich ca. 6x1300,- zu meinem eigenen höchstgebot dazurechnen?
Hilfe!!