Gläubigerversammlung gehört das Erbrecht erwähnt?

Hallo und Guten Tag,
morgen habe ich einen Termin um an der Gläubigerversammlung meines Ex-Mannes teilzunehmen. So wie es aussieht ist durch die restliche Verwertung nichts zu holen.
Beim Lesen im Netz soeben, was mich da erwartet stiess ich auf einen interessanten Baustein diesbezüglich.
Ich habe gelesen, das ein Schuldner ein Erbrecht angeben muss.
Nun ist es so, die Mutter (73 Jahre) meines Ex-Mannes besitz eine sehr wertvolle Immobilie. Die Immobilie gehört also meiner Schwiegermutter UND ihrem Bruder (dieser hat keine Erben). Mein Ex Mann ist Einzelkind und somit voll erbberechtigt.
Muss nun dieses Erbrecht beim Insolvenzverfahren mit berücksichtigt werden? Ich gehe stark davon aus, das der Insolvenzverwalter keine Kenntnis diesbezüglich besitz.
aber da ich eine sehr „hohe“ Gläubigerin bin, könnte ich ja nachfragen.
Macht das Sinn bzw. gehört das Erbrecht mit zum Inso-verfahren?
Wer kann mir bitte dazu etwas sagen? Vielen Dank im Voraus

Sollte während der Wohlverhaltensphase des insolventen Schuldners ein Erbfall zu seinen Gunsten eintreten, geht die Hälfte des geerbten Vermögens in die Insolvenzmasse. Die andere Hälfte darf er behalten. So lange aber kein Erbfall eingetreten ist, kann keiner wissen, ob es überhaupt etwas zu erben gibt. Die Immobilieneigentümerin könnte steinalt werden oder vorher auf die Idee kommen, alles zu verkaufen, sich dafür Gigolos und schnelle Autos gönnen und den Rest verprassen - niemand kann sie daran hindern.

Mit anderen Worten: Ein Erbfall liegt nicht vor und dass der Schuldner vielleicht später erbt, geht die Gläubiger im Moment nichts an. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung kann der ehemalige Schuldner gerne Millionen erben, geht auch keinen etwas an.

Gruß
Wolfgang

Vielen Dank für die ausführliche Aufklärung.