Hi
Angenommen ein Hausverwalter irrt sich regelmäßig bei der Zusammenstellung der Nebenkostenabrechnung für Mieter. Natürlich hauptsächlich zu ungunsten des Mieters.
Aber anstatt einen gemachten Fehler zuzugeben, wird dieser lieber beleidigend. Hier und da werden dann Beträge korrigiert. Wobei dann in der nächsten Abrechnung dann neue Fehler gemacht werden, die schon eher mutwillig daher kommen. Es könnte ja sein, das dem Mieter das nicht auffällt und er bezahlt.
Unterliegt der Beruf des Hausverwalters irgendwelchen Behörden, Kammern, Vereinigungen usw.? Wer ist dafür zuständig, die Praktiken eines beruflichen Hausverwalters zu überprüfen oder zumindest Anfragen dazu entgegen zu nehmen.
Gibt es eine andere Möglichkeit des nachfragens, ohne vor Gericht zu ziehen? Mieter Verein und Verbraucherzentralen scheinen sich hauptsächlich nur für ihre eigenen Gebühren zu interessieren.
Gruß Nino
Hi
Moin,
Unterliegt der Beruf des Hausverwalters irgendwelchen
Behörden, Kammern, Vereinigungen usw.?
Nein
Wer ist dafür
zuständig, die Praktiken eines beruflichen Hausverwalters zu
überprüfen
die Gerichte
oder zumindest Anfragen dazu entgegen zu nehmen.
Anwälte
Gibt es eine andere Möglichkeit des nachfragens, ohne vor
Gericht zu ziehen?
Außergerichtliche Einigung. Da hilft der Brief eines Anwalts manchmal ungemein.
Mieter Verein und Verbraucherzentralen
scheinen sich hauptsächlich nur für ihre eigenen Gebühren zu
interessieren.
Ja, Nein, Vielleicht.
Ein guter Anwalt wird Anwalt oder geht in die Industrie. Seltenst wird er Mitarbeiter einer der genannten Institutionen.
Gruß Nino
auch Gruß
vnA
Hallo,
ich komme selber aus der Vermietungs-und Hausverwaltungsbrance und will versuchen hierauf eine Antwort zu geben, die aber leider nicht befriedigend sein wird.
Der berufliche Hausverwalter unterliegt keiner Aufsicht.
Es gibt zwar Berufsverbände, doch diese haben keinerlei Befugnisse.
Somit unterliegt der Hausverwalter nur der Aufsicht durch seinen Auftraggeber, der aber nach deinen Schilderungen selber Nutznießer der gemachten Fehler ist.
Es gibt die Möglichkeit die Abrechnung zu prüfen, doch dies ist eher ein theoretischer Anspruch, denn der Mieter hat kein Recht auf die Herausgabe der Belege, sondern muss diese nach einem Urteil des BGH in den Geschäftsräumen des Vermieters einsehen.
-Gerade bei einem größeren Komplex mit hunderten von Belegen und komplexen Bemessungsverhältnissen ein schwieriges Unterfangen!
Es bleibt nur der Ratschlag, dem Vermieter mitzuteilen, dass die Abrechnung nach der derzeitigen Sachlage ihren Namen nicht verdient, da sie fehlerhaft ist und nicht abrechnungsfähige Positionen enthält.
Ein paar Anmerkungen:
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Schreibe nicht, dass du die Abrechnung komplett zurückweist und nicht bezahlen willst. Dies kann dir als grundsätzliche Zahlungsverweigerung große Schwierigkeiten bereiten, wenn der Verwalter wider Erwarten keinen Fehler gemacht hat.
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Wende dich nie an den Verwalter! Mit diesem hast du als Mieter keinen Vertrag und er ist somit nicht dein Ansprechpartner.
Wenn du nur mit dem Verwalter korrespondierst, kann der Vermieter deinen Einwand als nicht existent betrachten, da du diesen nicht an ihn als deinen Vertragspartner gerichtet hast.
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An alle: Wenn Ihr Fragen oder Einwände habt, erhebt diese nicht mündlich oder telefonisch, sondern schriftlich! Dies ist zwar gesetzlich nicht zwingend, doch seid Ihr in der Beweispflicht Euren Einwand erhoben zu haben!
Und noch etwas grundsätzliches:
Sicherlich gibt es viele falsche Abrechnungen, doch leider muss man in den letzen Jahren beobachten, dass Mieter Abrechnungen ohne den leisesten Sachverstand kritisieren um sich hierdurch Zeit für die Bezahlung zu erschleichen oder weil sie die Abrechnung schlichtweg nicht akzeptieren wollen. Dies ist ein für beide Seiten nerviges und belastendes Unterfangen und führt bei Vermietern sehr schnell zur Retourkutsche. Achtet bitte auch das Eigentum anderer, denn Ihr nutzt dieses und dass dafür bezahlt werden muss sollte für jeden klar sein.
Hi
Vielen Dank für eure Antworten.
Besonderen Dank für die sehr ausführliche Antwort von Daniel. Gerne würde ich mehr als ein Sternchen geben.
Gruß Nino