Glaubwürdigkeitsgutachen - Gegengutachten

Ich bräuchte Hilfe zum Thema Glaubwürdigkeitsgutachten.

Ich habe - nachdem ich meinen Vater des sexuellen Mißbrauches an mir angezeigt habe - ein negatives Glaubwürdigkeitsgutachten bekommen. Meines Erachtens ist es falsch ( u.a. weil sie für meine Glaubwürdigkeit nur Laienliteratur verwendet hat und gegen meine Glaubwürdigkeit Fachliteratur ).

Weis jemand:

  • Wo ich ein Gegengutachten erstellen lassen kann?
  • Ob ich das selbst bezahlen muss ( bin arbeitslos ) oder an wen ich mich wg. Kostenübernahme wenden muss?
  • Ob es korrekt ist, wenn ich für so ein Gutachten nicht persönlich gehört werde ( denn es ist nur nach Aktenlage erstellt worden - von einer älteren Gutachterin, die wohl nicht auf dem neusten Stand der Forschung und Erkenntnis war )?
  • Was ich sonst noch dabei beachten muß?

Es geht mir weniger darum meinen Vater in den Knast zu bringen, sondern darum Opferentschädigungsrente zu bekommen. Damit könnte ich z.B. mein Auto wieder finanzieren, daß ich sehr brauche, weil ich Probleme in öffentlichen Verkehrsmitteln habe ( nicht nur wg. der psychischen Störung sondern auch wg. meinem Stoma, daß ich aufgrund der körperlichen Schäden des Mißbrauches bekommen habe ).

Danke im Voraus,

Aggie

Glaubwürdigkeitsgutachen
Hi Aggi

Du schreibst:

Meines Erachtens ist es falsch ( u.a. weil sie für meine Glaubwürdigkeit nur Laienliteratur verwendet hat und gegen meine Glaubwürdigkeit Fachliteratur )

Jetzt ist die Frage: bist du selbst in dieser Literatur kundig oder hat dich deine Rechtsberatung (ich nehme doch mal an, daß du die Anzeige nicht ohne Rechtsberatung gestartet hast!?) oder ein Psychotherapeut darauf aufmerksam gemacht? Im letzteren Fall hättest du ja bereits jemanden, der dich bezüglich deiner Frage persönlich beraten könnte?

Du schreibst ferner:

  • Ob es korrekt ist, wenn ich für so ein Gutachten nicht persönlich gehört werde ( denn es ist nur nach Aktenlage erstellt worden - von einer älteren Gutachterin, die wohl nicht auf dem neusten Stand der Forschung und Erkenntnis war)?

Also, wenn dieses Gutachten tatsächlich ohne ein persönliches Interview gemacht wurde, dann dann ist das ein psychologischer Mißgriff sondergleichen. Deine Rechtsberatung könnte es argumentativ in der Luft zerfetzen und außerdem solltest du (gemeinsam mit deiner Rechtsberatung) Beschwerde beim BDP (siehe unten) gegen dieses Verhalten der Gutachterin einreichen. Was für eine Berufsbezeichnung hat denn diese Gutachterin? (müßte auf dem Briefkopf stehen!).

Aber Vorsicht! Daß es eine „ältere“ Person ist, läßt keineswegs allein schon den Schluß zu, daß sie nicht auf dem „neuesten Stand der Forschung“ ist. Das könnte ein fachkundiges Gegengutachten nur aus dem Inhalt des Textes entnehmen. Du solltest dieses Argument jedenfalls nirgendwo als nur persönliche Meinung äußern.

  • Wo ich ein Gegengutachten erstellen lassen kann?
  • Ob ich das selbst bezahlen muss ( bin arbeitslos ) oder an wen ich mich wg. Kostenübernahme wenden muss?

Eigentlich sollte das ebenfalls deine Rechtsberatung wissen.
Du kannst Folgendes tun:
Nimm Kontakt mit dem BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.) auf, und zwar hier:

http://www.bdp-verband.org/html/gruppen/index-praxen…

Dort wird man dir sagen, wie du einen Gutachter finden kannst. Besprich dort auch die Frage, wie das finanziert wird. Übrigens wird auch das deine Rechtsberatung wissen! Ich wundere mich, daß ihr darüber noch nicht gesprochen habt!?

( nicht nur wg. der psychischen Störung sondern auch wg. meinem Stoma, daß ich aufgrund der körperlichen Schäden des Mißbrauches bekommen habe )

Einen eigenen Gutachter solltest du gerade deshalb aber unbedingt sowieso haben, nicht nur zum Glaubwürdigkeitsnachweis. Denn es muß ja jemand nachweisen, daß die Störungen auf den Mißbrauch zurückzuführen sind.

Ich wünsche dir, daß alles rechtens verlaufen wird!

Gruß

Metapher

Jetzt ist die Frage: bist du selbst in dieser Literatur kundig
oder hat dich deine Rechtsberatung (ich nehme doch mal an, daß
du die Anzeige nicht ohne Rechtsberatung gestartet hast!?)
oder ein Psychotherapeut darauf aufmerksam gemacht? Im
letzteren Fall hättest du ja bereits jemanden, der dich
bezüglich deiner Frage persönlich beraten könnte?

Ich war damals - als ich das Verfahren begonnen habe - in der Ausbildung zur Ergotherapeutin ( die ich aber nicht zu Ende geschaftt habe ). Daher verfüge ich über etwas mehr Fachwissen als der „normale Laie“ … Zudem haben einige Dozenten meine Vermutung bestätigt. Meine Rechtsberatung = Rechtanwältin hat dazu nicht viel gesagt … wenn ich mich recht erinnere.

Also, wenn dieses Gutachten tatsächlich ohne ein persönliches
Interview gemacht wurde, dann dann ist das ein psychologischer
Mißgriff sondergleichen. Deine Rechtsberatung könnte es
argumentativ in der Luft zerfetzen und außerdem solltest du
(gemeinsam mit deiner Rechtsberatung) Beschwerde beim BDP
(siehe unten) gegen dieses Verhalten der Gutachterin
einreichen. Was für eine Berufsbezeichnung hat denn diese
Gutachterin? (müßte auf dem Briefkopf stehen!).

Die Gutachterin war - glaub’ ich - Psychologin … auf jeden Fall ist sie diejenige, die das in unserer Gegend ( Köln-Bonner-Raum ) fast ausschließlich macht. Das mit der BDP werd’ ich mir merken …

Das könnte ein fachkundiges Gegengutachten nur aus dem : Inhalt des Textes entnehmen. Du solltest dieses Argument :jedenfalls nirgendwo als nur persönliche Meinung äußern.

Ich meine mit dem nicht korrekten Gutachten auch nur den Inhalt … wie alt die Gutachterin ist war mir bis zu dem Zeitpunkt schnurz-piep egal …

Eigentlich sollte das ebenfalls deine Rechtsberatung wissen.

Da das Verfahren - trotz meinem Widerspruch - niedergelegt wurde habe ich keine Rechtanwältin mehr und der Weiße Ring hat damit die Kostenübernahme beendet. Zudem ist die ganze Geschichte schon ein paar Jahre her … so ca. 3-4 … Jetzt habe ich erst wieder die Kraft mich wieder an das Thema ranzuwagen - war schon ein ziemlicher Streß …

Vielen Dank für Deine Antwort,

Aggie

Hi Aggi
:
: Du schreibst:
:
:: Meines Erachtens ist es falsch ( u.a. weil sie für meine Glaubwürdigkeit nur Laienliteratur
verwendet hat und gegen meine Glaubwürdigkeit Fachliteratur )
:
: Jetzt ist die Frage: bist du selbst in dieser Literatur kundig
: oder hat dich deine Rechtsberatung (ich nehme doch mal an, daß
: du die Anzeige nicht ohne Rechtsberatung gestartet hast!?)

Das sollte man meinen, lieber M., nur in diesen Dingen wird so oft Schindluder getrieben…

: oder ein Psychotherapeut darauf aufmerksam gemacht? Im
: letzteren Fall hättest du ja bereits jemanden, der dich
: bezüglich deiner Frage persönlich beraten könnte?
:
Wenn alle so aufmerksam wären, ja, aber leider ist es fast schon eine Modeerscheinung und von
daher nicht mehr relevant ; sprich es wird leichter genommen, weil nix mehr Besonderes dahinter
steckt, was aber nun so gar nicht der Fall ist.

: Also, wenn dieses Gutachten tatsächlich ohne ein persönliches
: Interview gemacht wurde, dann dann ist das ein psychologischer
: Mißgriff sondergleichen.

Siehst Du, das meinte ich…

Deine Rechtsberatung könnte es
: argumentativ in der Luft zerfetzen und außerdem solltest du
: (gemeinsam mit deiner Rechtsberatung) Beschwerde beim BDP
: (siehe unten) gegen dieses Verhalten der Gutachterin
: einreichen. Was für eine Berufsbezeichnung hat denn diese
: Gutachterin? (müßte auf dem Briefkopf stehen!).
:
Ja!!! Tu dies, liebe Autorin, unbedingt, wehr Dich gegen solche
Vorgehensweise, vehement und konsequent!

: Aber Vorsicht! Daß es eine „ältere“ Person ist, läßt
: keineswegs allein schon den Schluß zu, daß sie nicht
: auf dem „neuesten Stand der Forschung“ ist.

Das darf ihr in diesem Fall wohl egal sein… oder…???

: Du kannst Folgendes tun:
: Nimm Kontakt mit dem BDP (Berufsverband Deutscher
: Psychologinnen und Psychologen e.V.) auf, und zwar hier:
:

Das sollte sie tun, aber in Situationen wie diesen stellt es häufig schon einen Kraftakt dar, sich zu
äußern.

: Einen eigenen Gutachter solltest du gerade deshalb aber
: unbedingt sowieso haben, nicht nur zum
: Glaubwürdigkeitsnachweis. Denn es muß ja jemand nachweisen,
: daß die Störungen auf den Mißbrauch zurückzuführen sind.
:
: Ich wünsche dir, daß alles rechtens verlaufen wird!
:
Das wünsch ich mir auch für alle diese Opfer, und das sind wirklich Opfer - im wahrsten Sinne des
Wortes!!!
.–und Du hast gute Ratschläge gegeben.

Herzl. Gruß an Euch beide

d.
:

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Achtung: BGH-Urteil
Hallo Agnes!

Es gibt ein BGH-Urteil (Az 1 StR 618/98; Urteil vom 30.Juli 1999), das vorschreibt, wie psychologische Gutachten vor Gericht auszusehen haben. Danach ist dem Schindluder so einiges entgegengesetzt worden. Falls das von Dir genannte Gutachten nicht diesem Urteil entspricht, kann dagegen rechtlich vorgegangen werden. Für die Gutachterin sieht es dann u.U. nicht rosig aus.

Gutachterin, die wohl
nicht auf dem neusten Stand der Forschung und Erkenntnis war?

Fall das wirklich der Fall sein sollte, bin ich sicher, daß das Gutachten mit Hilfe des BGH-Urteils gekippt wird. Falls nicht, kannst Du mit großer Aussicht auf Erfolg Revision einlegen, so daß der Prozeß neu aufgerollt werden muß.

Du solltest Deinem Rechtsbeistand Kenntnis von diesem Urteil vermitteln!

Grüße,

Oliver

wie rolle ich das Ganze nun wieder neu auf???
Vielen Dank für die Antworten bisher … Meine Frage ist nun - wo ich weis, was wo wie schiefgelaufen ist und was ich dagegensetzen kann - WIE ROLLE ICH DAS GANZE WIEDER NEU AUF??? Und vor allem an wen wende ich mich da? Polizei? Rechtanwalt? Weiser Ring? Staatsanwaltschaft? … hat da jemand Ahnung???

Gruß Aggie

Hallo!

Weise Deinen Rechtsanwalt auf das BGH-Urteil hin, das ich in meinem Posting erwähnt habe, und lasse ihn das Gutachten anhand des Urteilstextes überprüfen. Wenn er ein bißchen was von seinem Beruf versteht, weiß er schon, was zu tun ist.

Gruß,

Oliver

Hallo Aggie,

versuch auch gleich darauf anzusprechen, ob die Möglichkeit eines PKH-Antrages (Prozeßkostenbeihilfe) gegeben ist, da Du ja z.Z. arbeitslos bist. Dieser kann auch von Deinem Anwalt gestellt werden. Es entfallen für Dich dann keine Kosten!

Lieben Gruß und ganz viel Erfolg,
Fionny

neu aufrollen …
Also, ich werde die ganzen Antworten mal ausdrucken und damit zu meiner „alten“ Rechtsanwältin gehen … mal schaun, was daraus wird. Werd’ natürlich hier mal davon berichten …

Vielen Dank,

Aggie