Ich bräuchte Hilfe zum Thema Glaubwürdigkeitsgutachten.
Ich habe - nachdem ich meinen Vater des sexuellen Mißbrauches an mir angezeigt habe - ein negatives Glaubwürdigkeitsgutachten bekommen. Meines Erachtens ist es falsch ( u.a. weil sie für meine Glaubwürdigkeit nur Laienliteratur verwendet hat und gegen meine Glaubwürdigkeit Fachliteratur ).
Weis jemand:
- Wo ich ein Gegengutachten erstellen lassen kann?
- Ob ich das selbst bezahlen muss ( bin arbeitslos ) oder an wen ich mich wg. Kostenübernahme wenden muss?
- Ob es korrekt ist, wenn ich für so ein Gutachten nicht persönlich gehört werde ( denn es ist nur nach Aktenlage erstellt worden - von einer älteren Gutachterin, die wohl nicht auf dem neusten Stand der Forschung und Erkenntnis war )?
- Was ich sonst noch dabei beachten muß?
Es geht mir weniger darum meinen Vater in den Knast zu bringen, sondern darum Opferentschädigungsrente zu bekommen. Damit könnte ich z.B. mein Auto wieder finanzieren, daß ich sehr brauche, weil ich Probleme in öffentlichen Verkehrsmitteln habe ( nicht nur wg. der psychischen Störung sondern auch wg. meinem Stoma, daß ich aufgrund der körperlichen Schäden des Mißbrauches bekommen habe ).
Danke im Voraus,
Aggie