Gleich Inkasso anstatt Zahlungserinnerung ?

Hallo,

eine Person kauft was im Internet auf Rechnung. Ware kommt an. Rechnung liegt bei. Da die Person sich gerade im Umzug befindet, geht die Rechnung irgendwie unter und wird nicht bezahlt.

Irgendwann, nach ein paar Wochen, bekommt die Person Post von einem Inkassounternehmen.

Die nicht bezahlte Rechnung wurde abgetreten. Aber die Summe ist fast doppelt so viel wie vorher. Das Inkassounternehmen hat richtig draufgehauen.

Frage : Darf man OHNE eine Zahlungserinnerung oder Mahnung einfach seine Vorderung SOFORT an ein Inkassounternehmen geben ? Immerhin muss man der Person ja auch mal eine Chance geben.

Vergessen ist menschlich.

Gibt es Möglichkeiten dagegen vorzugehen ? Man ist natürlich gewillt die Rechnung zu zahlen, aber nicht das Inkasso.

Gruß

Ja, natürlich.
Siehe auch: https://www.inkassoportal.de/lexikon/inkasso-ohne-mahnung

Gruß,
Steve

das steht da so nicht. Dort steht, dass das nur unter der Bedingung gilt, dass auf der Rechnung eine eindeutige Zahlungsfrist steht. Sonst braucht es vorher eine Zahlungserinnerung/Mahnung.

@Accountname Was steht auf der originalen Rechnung? Steht da eine Frist?

Nein, da steht sicher "Zahlung nach Belieben "

Und wie man bei einer „Rechnung irgendwie untergegangen = weg, futschikato“ die Originaldaten angeben können soll … ?

Lies dich bitte hier mal rein. Sehr gut erklärt und auch für dich und deine Rechnung gültig.
https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/recht8/themengebiete-recht/wirtschaftsrecht/vhhverzug.html

Soon