Was ist eigentlich, wenn der Vorstand nicht entlastet wird?
Bleibt diese dann für immer und ewig Vorstand oder kann trotzdem ein anerer gewählt werden?
NLG
Stefan
Was ist eigentlich, wenn der Vorstand nicht entlastet wird?
Bleibt diese dann für immer und ewig Vorstand oder kann trotzdem ein anerer gewählt werden?
NLG
Stefan
Was ist eigentlich, wenn der Vorstand nicht entlastet wird?
Bleibt diese dann für immer und ewig Vorstand oder kann
trotzdem ein anerer gewählt werden?
ich habe bereits auf http://dejure.org/gesetze/BGB/27.html hingewiesen…
der begriff der entlastung passt übrigens nicht im vereinsrecht, sondern stammt aus dem aktienrecht, wo es nach dem gesetz eines grundes für die abbestellung bedarf…
Hallo und erstmal vielen Dank!
Ich kenne den Begriff Entlastung, weil ich selbst einige Jahre hauptamtlich bei einem Verein tätig war. Der Vorstand wurde nach dem Jahresbericht entlastet. Dies wurde durch Abstimmung festgestellt. Danach konnten die sich natürlich auch nochmals wählen lassen.
Wenn es also zu dieser „Entlastung“ nicht kommt, was geschieht dann! Und welches andere Wort wäre juristisch richtig?
LG
Stefan
Ich kenne den Begriff Entlastung, weil ich selbst einige Jahre
hauptamtlich bei einem Verein tätig war. Der Vorstand wurde
nach dem Jahresbericht entlastet. Dies wurde durch Abstimmung
festgestellt. Danach konnten die sich natürlich auch nochmals
wählen lassen.Wenn es also zu dieser „Entlastung“ nicht kommt, was geschieht
dann! Und welches andere Wort wäre juristisch richtig?
jetzt weiß ich, was du mit entlastung meinst. wird in einer mitgliedsversammlung die entlastung beschlossen, dann liegt darin der verzicht von schadensersatzansprüche gegen den vorstand bzw. die billigung dessen verhaltens.
findet die entlastung nicht statt, dann liegt damit zugleich ein wichtiger abbestellungsgrund des vorstands vor.
wenn es aber keine regelung über die abberufung des vorstands in der satzung gibt, dann entfällt zumindest der zweite zweck der entlastung.