Gleichbehandlung Arbeitnehmer Arbeitsweg

Ein Betrieb, 18 Angestellte, kein Betriebsrat. 12 Angestellte wohnen im Norden, ca. 25 km von der Betriebsstätte entfernt und bekommen einen Shuttleservice von der Firma gestellt. Die anderen sechs verteilt auf andere Stadtgebiete und müssen der Arbeitsweg, PKW oder öffentliche Verkehrsmittel aus eigener Tasche bestreiten. Es handelt sich beim Shuttleservice um einen freiwilligen Dienst der Firma, für den extra ein Fahrer eingestellt wurde. Haben die anderen im Sinne der Gleichbehandlung nicht zumindest einen Anspruch auf Erstattung ihrer Fahrtkosten ?

Nein.

Hallo,
diese Frage hat nichts mit dem Gebiet Steuern zu tun, sie gehört in den bereich Arbeitsrecht. Es besteht, nach meinem Wissen , kein Anspruch auf eine Ausgleichzahlung. Hier sollte man einfach mit dem AG reden und vieleicht ist er ja bereit etwas zu geben. Die jenigen, die selbst fahren, können ja ihre Aufwendungen steuerlich geltend machen.
Mfg.