Hallo zusammen,
folgende Annahmen: ein AG schenkt bereits seit einigen Jahren Mitarbeitern einen Einkaufsgutschein über 50,- EUR,
sobald sie fünf Jahre Betriebszugehörigkeit vollendet haben. Dem Gutschein ist regelmäßig ein kurzer Danksagungstext mit entsprechendem Inhalt beigefügt, so dass die MA sehr genau wissen, was der Hintergrund ist, und sich bei MAn mit bald fünfjähriger Zugehörigkeit eine Erwartung gebildet hat, wenngleich keine vertragliche Regelung hierzu besteht.
zur Diskussion zwei hypothetische MA, die überraschend dieses Geschenk nicht erhalten haben:
- ein MA, der innerhalb von mehr als fünf Jahren Zugehörigkeit kurzzeitig bei einem anderen AG angestellt war (in Summe jedoch mehr als fünf Jahre, und auch immer noch und in gleichgebliebener Funktion, beim vorliegenden AG)
- ein MA, der exakt fünf Jahre angestellt war und genau zu einem Jahresende ausscheidet, also gerade nicht mehr im Unternehmen ist (jedoch z.B. noch andere Restzahlungen aus nicht abgeschlossenen Abrechnungen erhält)
Es gebe ferner bereits folgende vergleichbare Fälle, in denen das Geschenk wie üblich gewährt wurde(!):
- ein MA, der ebenso lang wie obiger MA #1 „gefehlt“ hat, allerdings nicht wegen kurzzeitiger Anstellung in einem anderen Unternehmen, sondern aufgrund von Elternzeit
- ein MA, der gegen Ende seiner fünfjährigen Zugehörigkeit gekündigt hat, und letztlich nach fünf Jahren und einem Monat mitten im Jahr ausgeschieden ist
Da es keine vertragliche Vereinbarung gibt, könnte der AG argumentieren, dass die Zählung der fünf Jahre nach einem Verlassen des Unternehmens stets neu beginnen müsse und außerdem die Zugehörigkeit ÜBER fünf Jahre betragen müsse.
Hiermit könnte eine sachliche Abgrenzung der erst- von den zweitgenannten Beispielen erfolgen - wie könnte dies rechtlich zu sehen sein?
Danke für Eure Diskussionsbeiträge
Hauke