Gleichbehandlung Russen/Ukrainer?

In der Presse werden die Fälle von jungen russischen Männern beschrieben die sich der russischen Mobilisierung entzogen haben, ins Ausland (Polen) flüchteten und nun hier in Deutschland von der Auslieferung an Polen, wenn Sie darüber nach Deutschland einreisten (und damit indirekt an Russland), bedroht sind.
Deutschland (genauer: Faeser, Scholz und fast die gesamte Medienlandschaft) signalisierte Aufnahmebereitschaft für diese Flüchtlinge, als es politisch opportun erschien.
Jetzt hat sich die Bürokratie (sowohl die deutsche als auch EU) das Thema ist angenommen – das Ergebnis kann man sich denken: langwierig, unüberschaubar, beängstigend.

Ganz anders ist der Umgang mit ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter (18 bis 60 Jahre nach ukrainischem Recht).
Für Sie herrschte nach Ausrufung des Kriegsrecht nach dem Angriff Russlands Ausreiseverbot aus der Ukraine. Dennoch sehe ich hier gar nicht selten ukrainische Männer im entsprechenden Alter, die von Deutschland voll versorgt werden, ohne dass irgendwelche Fragen gestellt werden.
Die Ukraine fordert von Europa die Rücksendung dieser Männer in die Ukraine, Österreich hat die ersten Rückführungen schon durchgeführt.
In Deutschland hört man nichts davon.

Ich bin der Meinung, dass diese Männer , falls Sie gegen das ukrainische Recht verstoßen haben (gefälschte medizinische Atteste oder Geldzahlungen an Grenzbeamte), zurückgeführt werden müssten - andererseits hat jeder Mensch das Naturrecht vor Todesgefahr zu fliehen, egal ob Russe oder Ukrainer.
Flucht vor dem Militärdienst gilt in Deutschland nicht als Asylgrund.

Wie seht Ihr das?

Das wäre mir neu:

Ich stelle mir es aber schwierig vor festzustellen, auf wen solche Vorwürfe zutreffen.

Die wenigsten Dinge gelten in Deutschland (oder dem Rest der Welt) als Asylgrund. Bisher wurden in Deutschland 2023 ca. 154.000 Asylverfahren entschieden. Dabei wurde nur in 16% tatsächlich Asyl gewährt. In 26% der Fälle wurde subsidiärer Schutz gewährt und in 9% ein Abschiebungsverbot verhängt. Man sollte sich also nicht zu sehr auf das Stichwort ‚Asyl‘ versteifen.

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Weil ich hier einer Fehlmeldung aufgesessen bin, wie ich jetzt bei nochmaliger Überprüfung feststellen musste. In Österreich tut sich nichts dergleichen.

Aber das Grundproblem um das es hier geht, ist ja die ungleiche Behandlung von ukrainischen Männern, die sich dem Militärdienst in der Ukraine entzogen haben mit den russischen Männern, die genau das gleiche in Russland gemacht haben. Die haben, als letztes Mittel vor der Abschiebung aus Deutschland nur noch das Kirchenasyl, in dem inzwischen über 600 sein sollen, wie Meldungen im heutigen MOMA aussagten.

Das passt nicht mit dem Enthusiasmus zusammen mit dem die deutsche Politik den russischen Flüchtlingen Hilfe zugesagt hatte.
Was im Prinzip auch verständlich war, denn diese Männer/Familien riskierten ja deutlich mehr, als die ukrainische Männer, bei ihrer Flucht und auch für das spätere Leben.

Der einzige Unterschied ist, dass sich ukrainische Flüchtlinge dank eines Ratsbeschlusses das Land frei auswählen können, in dem sie Asyl beantragen wollen. Für alle anderen (also auch Russen) gilt nach wie vor das Dublin-Verfahren. Russische Wehrdienstverweigerer, die in Deutschland Asyl beantragen dürfen, können in der Regel bleiben.

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Das sagte übrigens der Sprecher des BMI letzte Woche dazu:

Frage: Herr Kall, ich hätte gerne nach den russischen Wehrpflichtigen gefragt. Gibt es irgendwelche Zahlen neuerer Natur, wie viele junge Männer aus Russland hier Asyl beantragt haben, weil sie in Russland keinen Wehrdienst ableisten wollen?

Kall: Herr Kollege, verlässliche Zahlen dazu gibt es nicht und wird es auch weiterhin nicht geben, weil die Asylgründe, die sehr individuell sind, statistisch nicht erfasst werden. Das heißt, aus den Statistiken des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gehen die genauen Gründe nicht hervor. Wir haben immer gesagt: Im Regelfall wird ein sogenannter internationaler Schutz den Russen gewährt, die sich dem Krieg entziehen und gegen den russischen Angriffskrieg stellen. Selbstverständlich gibt es davon Ausnahmen, beispielsweise Soldaten, die an Kriegsverbrechen beteiligt waren, sich an diesem Krieg beteiligt haben oder ansonsten irgendwie mit dem russischen Regime verbunden sind. Aber im Regelfall wird internationaler Schutz gewährt. Zahlen dazu gibt es nicht, weil die Asylgründe nicht erfasst werden.

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