Ist es eigentlich rechtens wenn der Betreiber einer für Mitglieder neuerdings kostenpflichtigen Webseite manchen, scheinbar willkürlich ausgewählten Kunden die Mitgliedschaft gratis um zwei Monate verlängert, während diese bei anderen pünktlich ausläuft und danach nur durch Zahlung eines monatlichen Beitrages verlängert werden kann? Der Betreiber begründet dies mit angeblichen Partnerprogrammen - fakt ist aber, dass ein Großteil der „Bevorteilten“ an keiner derartigen Aktion aktiv teilgenommen - sprich sich bei einem Partner registriert oder etwas gekauft - hätten.
Widerspricht das nicht ein wenig dem Gleichheitsprinzip oder den Anti-Diskriminierungsrichtlinien (willkürliche Bevorteilung)?
Über google habe ich leider nichts passendes finden können :-/
Ganz allgemein ist es natürlich zulässig, Kunden ungleich zu behandeln. Das ergibt sich aus dem Eigentumsrecht und der Vertragsfreiheit. Ich kann Verträge abschließen mit wem ich will und mit welchem Inhalt ich will.
Widerspricht das nicht ein wenig dem Gleichheitsprinzip oder
den Anti-Diskriminierungsrichtlinien (willkürliche
Bevorteilung)?
diskriminierend wird es meines Erachtens erst, wenn bestimmte Bevölkerungsgruppen nachteilig behandelt werden (Ausländer, Juden, Schwule, Frauen…). Letztendlich bleibt es dem Anbieter überlassen, welche Konditionen er unter welchen Umständen gewährt.
da muss man mal wieder etwas tiefer in der Kiste graben: Die Grundrechte (GG) gelten zunächst einmal direkt nur im Verhältnis Bürger-Staat. D.h. direkt auf Art 3 z.B. kann ich mich nur berufen, wenn eine staatliche Stelle mich ungerechtfertigt „ungleich“ behandelt.
Es gibt aber auch eine so genannte Drittwirkung der Grundrechte, und gerade beim Diskriminierungsverbot wird diese angenommen. Allerdings sind die Fälle andere als der hier von Dir beschriebene. D.h. nur zielgerichtete ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, etc. werden hiervon erfasst. Wenn also z.B. der Seitenbetreiber nur muslimischen schwarzen Frauen den Gratis-Zugang verwehrt, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund vorliegt, dann bekäme er Probleme, wenn eine Betroffene z.B. Schadenersatz wegen der Ausgrenzung geltend machen würde. Wenn aber z.B. allen gewerblichen Nutzern ein Angebot gratis zur Verfügung gestellt wird, dass für Privatleute kostenpflichtig ist, ist dies nicht angreifbar. Um so mehr gilt dies, wenn z.B. nach Losverfahren o.ä. Gratisnutzungen vergeben werden.
Gru0 vom Wiz
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erstmal danke für die ausführliche Antwort (auch für die anderen natürlich). Ich bin ja absolut deiner Meinung, nur kann es doch meiner Ansicht nach nicht sein, dass jemand ein Produkt, eine Dienstleistung oder was auch immer zu von ihm festgelegten Preisen anbietet aber auf der anderen Seite einigen davon willkürlich, ohne öffentliche Ausschreibung oder sonst irgendein erkennbares Muster, die Kosten dafür erlässt. Es gibt ja überhaupt keine persönliche „Beziehung“ zwischen Anbieter und Kunden. Und für genau solche Fälle sind doch normalerweise AGB zuständig. Und die gelten für alle gleichermaßen. Normalerweise.
nein, das siehst Du falsch. Es mag zwar für Dich ärgerlich sein, wenn Du nicht zum „erlauchten Kreis“ der bevorzugten gehörst, aber so lange keine Diskriminierung in dem Sinne vorliegt, wie ich ihn beschrieben habe, ist jeder frei Verträge mit wem auch immer zu (im Rahmen der Gesetze) beliebigen Bedingungen zu schließen oder auch nicht. Preise sind weitgehend frei verhandelbar (begrenzt durch Preisangabenverordnung und UWG) und zu Werbezwecken kann ich begrenzt auch mal etwas gratis anbieten oder dazu packen. Und bei immateriellen Dingen wie dem Zugang zu Internetdienstleistungen wird niemand etwas sagen können, wenn ich „guten Freunden“ hierfür nichts abverlange, während ich anderen den Dienst nur gegen Geld zur Verfügung stelle. Ist z.B. ja auch ganz übblich in der Form, dass gegen Registrierung Dinge im Internet kostenfrei oder billiger werden. Der Hintergrund ist dabei einfach der, dass man über die so gewonnenen Kundendaten sich erwartet kostenpflichtige Dienstleistungen an den Kunden bringen zu können.
Gruß vom Wiz
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