Wir sind vor kurzem in einen Altbau gezogen, der bis dato vom Vermieter selbst genutz wurde. Dieser hat aus den 3 Etagen je 1 Wohnung zur Vermietung hergerichtet.
Bei 2 der Wohnungen wurden an den Wohnungseingangstüren die Türklinken zum Treppenhaus nach dem Einzug der Mieter mit Türknäufen ersetzt.
Beide Mieter hatten im Übergabeprotokoll dies nicht als Mangel beanstandet. Der Vermieter hat das von sich aus gemacht.
Auf unsere Nachfrage hin warum das bei uns nicht gemacht wurde, erhielten wir nur die Antwort „Muss ich nicht.“
Darf der Vermieter hier mit zweierlei Maß messen oder können wir in diesem Fall darauf bestehen, auch einen Knauf zu bekommen.
Ich bin kein ausgebildeter Jurist, daher kann ich Ihnen keine rechtlich verbindliche Auskunft geben.
Mit ist jedoch bis dato nicht bekannt, dass man einen Anspruch auf eine best. Türklinke bzw. Knauf hat. M.m. nach besteht hier kein Mangel an der Mietsache und ich wähne den Vermieter im Recht.
Darf der Vermieter hier mit zweierlei Maß messen oder können wir in diesem Fall darauf bestehen, auch einen Knauf zu bekommen.
Die Gleichbehandlung von Mietern ist nicht gesetzlich geregelt. Sofern im Mietvertrag nicht anderst geregelt, haben Sie keinen Anspruch auf einen Türknauf.
Leider nein! Die Wohnung ist so gemietet wie besehen. Auf Nachbesserung besteht kein Anspruch. Gleichbehandlung in Ausstattung gibt es sowieso nicht, der Vermieter kann da schalten und walten wie er will.
Ich habe, ein Ähnliches Problem mit dem Türbeschlag und Schloss, dieser ist nicht sicher wie die Polizei nach Einbruch in der Nachbarwohnung feststellte.
Leider habe ich keinen Anspruch auf Nachbesserung, den Türbeschlag kann ich nicht ersetzen weil ich neu Bohren müsste und damit die Tür beschädigen würde.
Leider muß ich nun mit einer nicht sicheren Tür Leben. Allerdings habe ich dem Vermieter angekündigt, dass ich Ihn im Falle eines Einbruchs auf Schadensersatz verklagen werde. Aber auch das ließ meinen Vermieter kalt.
Ich habe dieses alles mit dem RA des Mietervereins geprüft, wir -> Du und ich haben gemietet wie besehen und solange alles funktioniert haben wir kein Anrecht auf Nachbesserung.
Ihr habt das doch gemietet wie besehen.
Und da war das eben so, mit der Klinke.
Ich würde da was basteln:
Türdrücker ausbauen, den Verbindungsbolzen auf der Ausenseite absägen, den Rest im Schloss mit Sekundenkleber fixieren.
Dann den inneren Türdrücker wider festschrauben.
Und natürlich den äuseren Drücher auch mit Sekundenkleber befestigen.
Oder die profesionelle Lösung:
Schreibt euren Vermieterarsch an, das ihr die Wohnung mit einem einbruchshämmenden Türbeschlag ausrüsten
werdet und bittet um Zustimung.
Und dann kauft ihr euch das entsprechende Zubehör im nächsten Baumarkt.
PS: sowas wird von Nachmietern gern, gegen Entschädigung, übernommen
Es gilt immer das als Standard, was man gesehen und gemietet hat. Als ihr eingezogen seid, war kein Knauf an der Tür - also könnt ihr auch keinen nachfordern. Egal was in den anderen Wohnungen passiert. Ein Gleichbehandlungs-Grundsatz dürfte hier nicht greifen. Es ist schließlich kein Mangel, wenn eine Tür eine Klinke hat.
Aber - so teuer ist ein Türknauf nicht. Ihr könntet selbst einen einbauen und beim Auszug wieder die alte Klinke dranmachen. Dagegen kann der Vermieter nichts sagen, weil er Türknaufe ja generell duldet.
Hallo TommyGun!
Gleichbehandlung, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben ist, bezieht sich nur auf staatliche Handlungen. Als Privatmann (auch Vermieter) kann man jeden im gesetzlichen Rahmen behandeln, wie man will. Sonst müßten auch alle Mieten gleich hoch sein oder alle Wohnungen identisch ausgestattet sein…
Der Knauf ist eine individuelle Vereinbarung. Sag dem Vermieter, daß Du auch gern einen hättest. Wenn er aber Nein sagt, kannst du´s auch nicht erzwingen. Er könnte Dir aber die Kosten als Modernisierung auf die Miete aufschlagen. Gruß Thomas
hallo tommygun
der vermieter brauch normal den türknopf nicht auszuwechseln, es sei denn er ist defekt .aber wenn ihr erst gerade eingezogen seit müsste er das machen und zwar geht das auf kosten der schönheitsreperaturen .die laut gesetz vom vermiter zu zahlen sind .