Gleichbehandlung Weihnachtsgeld

Hallo zusammen,

stellen wir uns mal bitte folgende Konstellation vor.

Es gibt einen Betrieb irgendwo in Deutschland, der aber zu einer Gruppe gehört, deren Mutter irgendwo in der EU ist.
In diesem Betrieb gibt es für einige MA das 13. Gehalt, für einige ein Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, wieder andere bekommen gar nichts.

Wenn ein MA innerhalb der Gruppe, da MA in einer bestimmten Abteilung arbeitet, aus besagtem Betrieb in eine neu gegründete deutsche Firma ausgegliedert wrd, zu den gleichen Bedingungen wie zuvor und auch im selben Gebäude, gibt es dann keinen Anspruch mehr auf WG?
MA bekommt nichts, weil nicht ein WG oder 13. explizit im neuen Vertrag so eingetragen wurde. MA bekam aber früher Weihnachtsgeld. Da MA Angst um den Job hat, wehrt sich MA nicht entsprechend, aber Fragesteller möchte generell mal wissen ob die Vorgehensweise dieser Gruppe rechtlich abgesichert ist.

Die MA der „Mutter“ bekommen generell gar kein Weihnachtsgeld, etc.

MA ist definitiv nicht die zuletzt eingestellte Person der Gruppe, wobei danach eingestellte „wichtige MA“ und Lieblinge der GF, die in dem eigentlichen Betrieb sind, sehr wohl ein 13. Gehalt bekamen, als auch „einfache“ Lagermitarbeiter.
Wieder andere, „nicht so wichtige“ neu eingestellte bekamen auch nichts. Auch diese sind froh überhaupt einen Job zu haben und akzeptieren dies scheinbar.
Darf hier scheinbar willkürlich entschieden werden?

Die Frage die sich stellt, ist das rechtens auch in Bezug auf das Gleichbehandlungsgesetz? Mindestens zwei direkte MA von oben genannten MA bekommen das 13. Gehalt.

Bitte nach Möglichkeit mit Hinweisen auf konkrete und aktuelle Urteile antworten.

Hallo

Wenn ein MA innerhalb der Gruppe, da MA in einer bestimmten
Abteilung arbeitet, aus besagtem Betrieb in eine neu
gegründete deutsche Firma ausgegliedert wrd, zu den gleichen
Bedingungen wie zuvor und auch im selben Gebäude, gibt es dann
keinen Anspruch mehr auf WG?

Zu dem gleichen Bedingungen scheint ja offensichtlich nicht der Fall zu sein…

MA bekommt nichts, weil nicht ein WG oder 13. explizit im
neuen Vertrag so eingetragen wurde.

War das denn früher im Vertrag explizit erwähnt?

Da MA Angst um den Job hat, wehrt sich MA
nicht entsprechend,

http://www.tape.tv/musikvideos/Deichkind/Bueck-dich-…

aber Fragesteller möchte generell mal
wissen ob die Vorgehensweise dieser Gruppe rechtlich
abgesichert ist.

Da sich der AN ja offenbar eh nicht wehren will, ist es doch egal, oder? Ob etwas „rechtlich abgesichert“ ist, erfährt man erst, wenn der Richter sein Urteil fällt. Ein Fachanwalt vor Ort könnte unter Einsicht in alle relevanten Unterlagen sicherlich eine bessere Prognose wagen.

MA ist definitiv nicht die zuletzt eingestellte Person der
Gruppe, wobei danach eingestellte „wichtige MA“ und Lieblinge
der GF, die in dem eigentlichen Betrieb sind, sehr wohl ein
13. Gehalt bekamen, als auch „einfache“ Lagermitarbeiter.

Oder die MA haben vielleicht Eier in der Hose gehabt und besser verhandelt?

Wieder andere, „nicht so wichtige“ neu eingestellte bekamen
auch nichts. Auch diese sind froh überhaupt einen Job zu haben
und akzeptieren dies scheinbar.

Selber Schuld.

Darf hier scheinbar willkürlich entschieden werden?

Nein, nicht willkürlich, aber unterschiedlich solange der Ungleichbehandlung keine diskriminierenden Motive zugrunde liegen.

Die Frage die sich stellt, ist das rechtens auch in Bezug auf
das Gleichbehandlungsgesetz?

Ja.

Mindestens zwei direkte MA von
oben genannten MA bekommen das 13. Gehalt.

Spielt keine Rolle.

Gruß,
LeoLo