Gleichbehandlunggrundsatz

Hi,

nehmen wir einmal an in einem Gastronomiebetrieb arbeiten hauptsächlich ausländische Mitarbeiter nun endeckt man im Büro des Chefs ein Schriftstück das offen auf dem Schreibtisch gelegen hat. In diesem weisst der Inhaber den Geschäftsführer an sämtliche Ausländer (insbesondere sind zwei Mitarbeiter sogar namentlich genannt) zu entlassen und zukünftig nur noch deutsche einzustellen selbst wenn diese mehr kosten würden. Nehmen wir mal an das der Inhaber selbst ausländischer Herkunft ist. Wie sollte man in diesem Fall handeln? Was macht man mit dem Schriftstück? Entwenden wäre jawohl diebstahl?

Ich danke euch für eure antworten

MFG
Marcel

HI Marcel,

agr nichts macht man mit diesem Schriftstück. Vielleicht gibt es tiefer liegende Gründe. Erst mal abwarten und hinterher vielleicht fragen, warum nur Ausländer gekündigt worden sind.