Gleichbehandlungsgrundsatz b. Grundstücksverkauf?

Hallo.

Ich hoffe, ein Verwaltungsexperte kann eine grundsätzliche Aussage treffen:

Zwei Gewerbetreibende haben in einem Gewerbegebiet bei der Gemeindeverwaltung unterschiedliche qm-Preise für benachbarte Grundstücke bezahlt. (etwa 100% Preisdifferenz)

Kann man sich hier auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen, oder sind Verkaufspreise von Gewerbegebieten frei verhandelbar?
Kann der höhere Verkaufspreis nachträglich angefochten werden?

Herzliche Grüße,

Tohoho

Es gibt keinen Grleichbehanldugnsgrundsatz im Privatrecht. Es herrscht Vertragsfreiheit, also auch 100 % Unterschied. Anfechtbar wäre der Vertrag nur, wenn er sittenwidrig wäre.
Gruß Tom, Beamter

gibt es nicht?

Es gibt keinen Grleichbehanldugnsgrundsatz im Privatrecht.

Das stimmt so allgemein dargestellt nicht. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/agg… und das gilt auch im privaten Recht!

Darüber hinaus, suggeriert die Aussage „Es gibt keinen Grleichbehanldugnsgrundsatz im Privatrecht“, dass es einen solchen im öffentlichen Recht, auch außerhalb des Anwendungsbereichs des AGG, gäbe. Vielleicht kannst du das bestätigen, über einen entsprechenden Link wäre ich dankbar.

Preisverfall?

Ich hoffe, ein Verwaltungsexperte kann eine grundsätzliche
Aussage treffen:

Das hoffe ich auch noch. Bis dahin mal ein paar Überlegungen.

Zwei Gewerbetreibende haben in einem Gewerbegebiet bei der
Gemeindeverwaltung unterschiedliche qm-Preise für benachbarte
Grundstücke bezahlt. (etwa 100% Preisdifferenz)

Zu welchen unterschiedlichen Zeiten?
Das kann doch erheblich auseinanderliegen. Der eine vielleicht zu Beginn der Schaffung des Gebietes, da waren die Preise oben. Nach zwei Jahren gab es noch Restgrundstücke, die unter die Leute mussten. Da hat der andere Unternehmer nur noch die Hälfte dessen bezahlt, was man damals bezahlt hat?

Kann man sich hier auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen,
oder sind Verkaufspreise von Gewerbegebieten frei verhandelbar?

Grundsätzlich verhandelbar. Aber dazu muss doch die Gemeinde per Beschluss was erlassen haben. Da wird es Preisspannen geben, da wird es unterschiedliche Preise für unterschiedliche Lagen im Gebiet geben usw. Oder einfach wie oben dargestellt ein Preisverfall.

Kann der höhere Verkaufspreis nachträglich angefochten werden?

Anfechtungen siehe BGB.

Hallo.

Zu welchen unterschiedlichen Zeiten?

Der Zeitraum zwischen den Verträgen dürfte max. 1 Jahr betragen haben, in dem Zeitraum wurden keine weiteren Grundstücke verkauft.
Der spätere Verkauf war sehr viel teurer. Eventuell sind die Grundstückpreise in der zwischenzeit ja gestiegen, aber es ist zu befürchten, dass hier die Willkür einzelner Beamter den Preis bestimmt.
Es scheint keinen festen Ratsbeschluss zu geben, ich habe den Eindruck, dass die Verwaltung bzw. einzelne Beamte den Preis bestimmen?

Kann man sich hier auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen,
oder sind Verkaufspreise von Gewerbegebieten frei verhandelbar?

Grundsätzlich verhandelbar. Aber dazu muss doch die Gemeinde
per Beschluss was erlassen haben. Da wird es Preisspannen
geben, da wird es unterschiedliche Preise für unterschiedliche
Lagen im Gebiet geben usw. Oder einfach wie oben dargestellt
ein Preisverfall.

Die gute Frage ist, ob der Preis durch einen Gemeinderatsbeschluss bestimmt werden muss.
Wer bestimmt innerhalb der Verwaltung eigentlich die Verkaufspreise?
Müssen die anhand der Erschließungskosten kalkuliert werden, oder sind da freie Preise mit möglichst hohem Gewinn möglich?

Der spätere Verkauf war sehr viel teurer. Eventuell sind die
Grundstückpreise in der zwischenzeit ja gestiegen, aber es ist
zu befürchten, dass hier die Willkür einzelner Beamter den
Preis bestimmt.

Selbst wenn es sowas wie „Willkür“ ist, ist die Frage, was hat der Beamte davon? Irgend einen Grund muss geben.

Es scheint keinen festen Ratsbeschluss zu geben, ich habe den
Eindruck, dass die Verwaltung bzw. einzelne Beamte den Preis
bestimmen?
Die gute Frage ist, ob der Preis durch einen
Gemeinderatsbeschluss bestimmt werden muss.
Wer bestimmt innerhalb der Verwaltung eigentlich die
Verkaufspreise?

Die Gemeinde/Stadt/Land. I.d.R. nach Gutachten und/oder nach Gebot.

Müssen die anhand der Erschließungskosten kalkuliert werden,

Jein.

oder sind da freie Preise mit möglichst hohem Gewinn möglich?

Gewinn ist immer gut. Aber es kann auch sein, dass das unter Wert abgegeben wird, damit dann später die Einnahmen fließen, wenn die Firma Gewerbesteuern zahlt und Arbeitsplätze entstehen und die Leute Geld verdienen usw.

Alles andere ist Spekulation. Vielleicht sind die Preise um 100% nach oben gegangen, weil das Gewerbegebiet gefragt war wie geschnitten Brot und der Käufer, der hier das doppelte bezahlt hat als der andere vor einem Jahr, hat das letzte Stück ergattert.
Wie der Fall genau liegt, weiß nur der Käufer und der Verkäufer.