Gleichbehandlungsgrundsatz bei Mitarbeitern?

Hallo,

angenommen, in einem mittelständischen Unternehmen gibt es in einem Team 2 Arbeitnehmerinnen (A+B), von denen A 35 Std. und B 25 Std. pro Woche arbeitet. A hat 2 freie Tage pro Monat, und B hat 4 freie Tage. A nimmt seit Juni ihre beiden freien Tage pro Monat auf Wunsch der Vorgesetzten an jedem 1. und 3. Montag. B hat seit einem Dreivierteljahr freitags ihren freien Tag.
Da Montag, der 3.10. ein Feiertag war, hatte A mit Einverständnis der Vorgesetzten ihren „ausgefallenen“ freien Montag am 2. Montag im Oktober nachgeholt, so daß A im Oktober am 2. und 3. Montag frei hatte.
Weiterhin angenommen, daß sich seit dem 31. Oktober etwas geändert hat: B hat ihre freien Tage mit Einverständnis der Vorgesetzten auf montags verlegt, und A hat nun jeden 1. und 3. Freitag frei.

Gesetzt den Fall, B möchte in der Woche nach Weihnachten ihren freien Montag vom 26.12. (2. Weihnachtstag) nachholen, (ebenso wie Kollegin A es mit dem 3. Oktober gehalten hatte). Die Vorgesetzte lehnt dieses hier aber ab mit der Begründung, daß B in diesem Fall einfach „Pech“ hat, wenn ihr wöchentlicher freier Tag auf einen Feiertag fällt. Außerdem argumentiert die Vorgesetzte, daß B sich nicht einfach mit A vergleichen könne, da A ja schließlich nur 2 Tage im Monat fehlen würde und diese Tage auch mal an anderen als den ursprünglich vereinbarten 1. und 3. Freitagen genommen werden könnten.

2 Fragen zu diesem hypothetischen Fall:

  1. wie ist die gesetzliche Regelung in Bezug auf freie Tage (durch geringere Wochenstundenzahl), wenn diese auf Feiertage fallen?
  2. gibt es so etwas wie einen „Gleichbehandlungsgrundsatz“, nach dem die Mitarbeiter eines Teams gleich behandelt werden müssen in Bezug auf Zugeständnisse bzw. Regeln?

Gruß,
Gabi

1.) Es gilt das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer, wenn ein Tarifvertrag oder ein individueller Arbeitsvertrag nichts Anderes besagt.

2.) Jeder Mitarbeiter kann mit der Firma individuelle Regeln ausmachen, meist.

3.) Wenn mit einer Vielzahl von Mitarbeitern eine Regelung ausgemacht wurde, kann es passieren, dass andere Mitarbeiter ebenfalls einen Anspruch darauf haben, siehe
betriebliche Übung usw.

Gruß aus Berlin, Gerd

1.) Es gilt das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer, wenn
ein Tarifvertrag oder ein individueller Arbeitsvertrag nichts
Anderes besagt.

Huhu,

was hat das denn mit dem Urlaubsgesetz zu tun?

Wenn du immer montags frei hast und Montag ein Feiertag ist hast du Pech gehabt.

Wie das ist wenn einer verschieben darf und der andere nicht, weiß hier bestimmt jemand besser.

MfG