Hallo,
angenommen, in einem mittelständischen Unternehmen gibt es in einem Team 2 Arbeitnehmerinnen (A+B), von denen A 35 Std. und B 25 Std. pro Woche arbeitet. A hat 2 freie Tage pro Monat, und B hat 4 freie Tage. A nimmt seit Juni ihre beiden freien Tage pro Monat auf Wunsch der Vorgesetzten an jedem 1. und 3. Montag. B hat seit einem Dreivierteljahr freitags ihren freien Tag.
Da Montag, der 3.10. ein Feiertag war, hatte A mit Einverständnis der Vorgesetzten ihren „ausgefallenen“ freien Montag am 2. Montag im Oktober nachgeholt, so daß A im Oktober am 2. und 3. Montag frei hatte.
Weiterhin angenommen, daß sich seit dem 31. Oktober etwas geändert hat: B hat ihre freien Tage mit Einverständnis der Vorgesetzten auf montags verlegt, und A hat nun jeden 1. und 3. Freitag frei.
Gesetzt den Fall, B möchte in der Woche nach Weihnachten ihren freien Montag vom 26.12. (2. Weihnachtstag) nachholen, (ebenso wie Kollegin A es mit dem 3. Oktober gehalten hatte). Die Vorgesetzte lehnt dieses hier aber ab mit der Begründung, daß B in diesem Fall einfach „Pech“ hat, wenn ihr wöchentlicher freier Tag auf einen Feiertag fällt. Außerdem argumentiert die Vorgesetzte, daß B sich nicht einfach mit A vergleichen könne, da A ja schließlich nur 2 Tage im Monat fehlen würde und diese Tage auch mal an anderen als den ursprünglich vereinbarten 1. und 3. Freitagen genommen werden könnten.
2 Fragen zu diesem hypothetischen Fall:
- wie ist die gesetzliche Regelung in Bezug auf freie Tage (durch geringere Wochenstundenzahl), wenn diese auf Feiertage fallen?
- gibt es so etwas wie einen „Gleichbehandlungsgrundsatz“, nach dem die Mitarbeiter eines Teams gleich behandelt werden müssen in Bezug auf Zugeständnisse bzw. Regeln?
Gruß,
Gabi