Moin,
mal eine Vorfahrtsfrage: auf meinem täglichen Arbeitsweg muss ich durch ein Wohnviertel, in dem an verschiedenen Stellen das Niveau der Straße fast (bis auf ca. 2 cm) auf Bürgersteig-Niveau angehoben wird. Stellt Euch das vor wie einen extrem langgezogenen „Bumper“. Hintergrund ist auf jeden Fall wie bei den normalen Schwellen, dass die Autos langsamer fahren sollen.
Wie ist das aber, wenn in einem solchen Bereich eine Kreuzung ist? Überall herrscht rechts-vor-links. Die kreuzende Straße ist auf Bürgersteig-Niveau. Ist diese Straße dann gleichberechtigt oder gilt §10 STVO?
Gruß
Stefan
Moin,
Wie ist das aber, wenn in einem solchen Bereich eine Kreuzung
ist? Überall herrscht rechts-vor-links. Die kreuzende Straße
ist auf Bürgersteig-Niveau. Ist diese Straße dann
gleichberechtigt oder gilt §10 STVO?
Wenn das Pflaster des Gehweges im Kreuzungsbereich durchgehend ist, also keinen „umnknickenden Einmündungscharakter“ aufweist, so kann nicht von Rechts-vor-links gesprochen werden.
Auf alle Fälle sollen solche Beschilderungslosen Kreizungen zur Vorsicht anmahnen und ein „Ich habe Vorfahrt und Du nicht“ vermeiden, sodaß beide Verkehrsteilnehmer die sich dort begegnen vorsichtig sind.
gruß
dennis