Gleichberechtigung (nicht Geschlechtsbedingt)

Hallo,

bitte um Rat bei folgendem Fall:

AN klagt gegen Kündigung und gewinnt, AG muss den AN nun wieder beschäftigen.
AG hat AN nun eine Dienstanweisung zukommen lassen in der folgende Sachen stehen: (Es handelt sich um ein Kurierdienstunternehmen, was in Klammern steht, füge ich selber hinzu)

-Fahrzeugübernahme ist grundsätzlich an Ort XY (Die anderen dürfen die Fahrzeuge mit nach Hause nehmen)

-Für das Fahrzeug XY besteht grundsätzlich Pflegebedarf und wird ab sofort täglich überprüft (Bei allen anderen wird nichts überprüft)

-Tour XY wird nicht mehr Pauschal, sondern nach GPS Daten bezahlt (Vorher wurde der AN für die gleiche Tour immer Pauschal bezahlt, jetzt soll er immer mit GPS überwacht werden, bei allen anderen wird Pauschal berechnet)

-Lohnvorrauszahlungen finden nicht mehr statt (AN hat sich wärend 1 Jahr Betriebszugehörigkeit wenn überhaupt 2 Mal 50€ im Vorraus zahlen lassen, alle anderen bekommen nach wie vor Lohnvorrauszahlungen, falls Bedarf ist)

-Urlaubstage müssen 14 Tage im Vorraus schriftlich beantragt werden. (Alle anderen brauchen weder schriftlich, noch 14 Tage vorher bescheid sagen, da wird auch 1 Tag vorher nich spontan entschieden falls mal kurzfristig Bedarf ist)

  • Transportkisten dürfen über´s Wochenende nicht mehr im Firmenwagen gelagert werden (Niemand sonst hat ein solches Verbot bekommen)

  • Fahrzeug muss wärend der 3 Stündigen Mittagspause wieder an Ort XY gestellt werden (Bedeutet dass der AN sich 2 mal am Tag mit dem eigenem Wagen auf den Arbeitsweg begeben muss, da kein Aufenthalsraum o.Ä. für die Pausen gestellt wird. Alle anderen dürfen auch in der Pause mit dem Firmenwagen nach Hause bzw. an einen beliebigen Aufenthaltsort fahren)

Sonstiges: Alle AN haben ein Firmenhandy mit Flatrate für Firmen- sowie auch Privatgespräche zur Verfügung, der eine besagte AN bekommt keines.

Alle AN werden auf neuen Touren mehrfach „eingefahren“ und bekommen bei Bedarf ein Navigationsgerät gestellt. Der besagte AN wird nur einmal „eingefahren“ und bekommt kein Navi. Spruch vom AG gegenüber einem anderem AN: „Wenn einmal einfahren nicht ausreicht, soll sie zusehen wie sie klar kommt“
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Die Regeln klingen größtenteils plausibel, allerdings handelt es sich bei dem AG normalerweise um einen recht lockeren Menschen. Seine Aussage war eines Tages mal: „Wir sind wie eine große Familie“

Rechtlich gesehen wird gegen den AG wohl nicht allzuviel zu machen sein, aber es ist offensichtlich, dass er nun nach einen Kündigungsgrund sucht. Gibt es überhaupt keine Möglichkeiten? Ist man dem jetzt so schutzlos ausgeliefert und wie siehst aus mit der Gleichberechtigung?

Liebe Grüße
Coonie

Hi

Möglichkeiten? Ist man dem jetzt so schutzlos ausgeliefert und
wie siehst aus mit der Gleichberechtigung?

Wenn Dienstnehmer A ein Auto mit nach Hause nehmen kann, dann heißt das noch lange nicht, daß das auch für Dienstnehmer B gilt. Mit Gleichberechtigung wird man bei den hier aufgezählten Punkte vermutlich nicht weit kommen.
Wenn man beweisen kannst, daß diese Vorschriften nur deswegen für einen Mitarbeiter gelten, um ihn quasi „rauszumobben“, dann wird meine eine Chance haben.
Aber würde es tatsächlich etwas bringen in einem Betrieb zu arbeiten, in dem man scheinbar absolut unerwünscht ist?

Gruß
Edith

Eine anwaltliche Erstberatung wäre sicherlich nicht verkehrt…

Auch wäre es vielleicht sich nach einem anderen Job umzusehen und bei Erfolg auf der Suche eventuell einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung auszuhandeln was durchaus möglich wäre, solange der AG nichts vom neuen Job weiss…

Hoi.

Ja, in diesem fiktiven Unternehmen läuft viel mit Druck…

Im Anbetracht der eigenen Gesundheit und Zufriedenheit sollte bei einer solchen Situation ein AG-Wechsel angestrebt werden.

Aber zur Sache:
Wenn die aufgeführten Dinge/Pflichten im Arbeitsvertrag erwähnt werden - muß man sie machen.
Dabei kommt hier trotzdem der Gleichheitgrundsatz ins Spiel bzw. auch Gewohnheitsrechte.
Gleiches soll gleich behandelt werden - also alle AN soll(t)en gleich behandelt werden. Eklatante Verstösse dagegen können schon als Mobbing gedeutet werden. Wenn es z.B. auch für die Person „früher“ so war, so muß der AG, wenn es nicht im Vertrag steht, auch weiterhin das gezeigte Verhalten dulden. Ein plötzliches geändertes Verfahren darf, m.E. wenn überhaupt, nur nach einer Ankündigung für die Zukunft gelten. „Also, Jungens und Mädchen, ab nächsten Monat sind die Transporter piccobello - und ich kontrolliere das regelmäßig!“

Ob hier nochmals wegen Mobbing o.ä. sich gewehrt werden sollte - ist immer schwer und mit viel viel Ärger und Streß verbunden. Aber das vom AG gezeigte Handeln würde ich gegen ihn verwenden, um eben eine Abfindung rauszuschlagen - und dann Tschüß…

Ciao
Garrett

Also ganz allgemein, in diesem Betrieb haben ca die Hälfte der Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag, die andere Hälfte nicht. Hängt ganz von der „Faulheit“ oder dem „Tatendrang“ des AG ab. Aber bei den meisten AN die einen Vertrag haben, ist das nur so, weil sie immer wieder darauf gedrängt haben und bei den wenigsten hat der AG von alleine direkt einen schriftlichen Arbeitsvertrag gemacht.
Der besagte AN hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und die Dienstanweisungen kamen per Email, mit Bitte um Bestätigung.
Der AN hat die Bestätigung versendet.

Jetzt reicht es langsam. Der AG hat die Dienstanweisung per Email erweitert. Jetzt gilt für den einen AN absolutes Rauchverbot in allen Fahrzeugen. Normal war, dass man in den Kurierfahrzeugen rauchen durfte, in den Personenbeförderungs Fahrzeugen nicht. Jetzt darf dieser eine AN in gar keinem Auto mehr rauchen! Bislang Parkten alle Firmen- und Privatfahrzeuge der AN auf dem Hof der Mutter vom AG. Nur dieser eine AN darf es nun nicht mehr!!!

Der kann doch nicht machen was er will!!!??? Der kann doch nicht einen einzigen AN derartig benachteiligen, da muss man sich doch wehren können???