Ich habe eine Frage zu Domains, mit identischem Namen, aber unterschiedlicher Endung.
Person A hat eine Domain mit seinem Namen und der Berufszeichnung. Person B hat ebenfalls eine Domain mit der identischen Berufsbezeichnung UND dem identischen Namen, wobei beide Personen tatsächlich so heißen. Nun ist Person A länger am Markt und hat die Domain ca. 2 Jahre vor Person B registriert.
Kann Person A von Person B verlangen, dass dieser nicht unter dieser Domain tätig ist und diese deaktiviert?
Wer kennt sich da aus? Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten
Ich habe eine Frage zu Domains, mit identischem Namen, aber
unterschiedlicher Endung.
was verstehst du unter „unterschiedlicher endung“? falls du .de / .org, also die top-level-domain meinst, dann ist dieser unterschied unerheblich. entscheidend ist grds. die second level domain, z.b. wer-weiss-was / dietermueller
grds. gilt das prioritätsprinzip, d.h. derjenige, der zuerst die domain anmeldet, ist schützenswerter. eine ausnahme besteht grds. nur dann, wenn die zeitlich spätere domain bzw. der darin enthaltene name herausragende bedeutung/bekanntheit hat. letzteres ist aber wirklich nur die ausnahme (z.b. bei krupp.de).
unter umständen kann der erstanmelder weitere ansprüche aus marken-/wettbewerbsrecht (unterlassung/schadensersatz/entschädigung etc) geltend machen.
was verstehst du unter „unterschiedlicher endung“? falls du
.de / .org, also die top-level-domain meinst, dann ist dieser
unterschied unerheblich. entscheidend ist grds. die second
level domain, z.b. wer-weiss-was / dietermueller
genau, ich meine unterschiedliche Endungen, z.B. xy.de und xy.com. Während .de länger am Markt ist und sich einen Namen aufbaut und aufgebaut hat ist. .com noch völlig unbekannt. gibt man berufsbezeichnung und namen ein, so tauchen überwiegend treffer für .de auf, aber leider auch für den .com, immerhin an zweiter stelle. meiner meinung nach besteht hier auch eine verwechslungsgefahr, auch wenn beide aus unterschiedlichen bundeländern stammen.
ja, wie gesagt. unerheblich ist die top-level-domain. entscheidend für die verwechslungsgefahr ist die second-level-domain, also:
http://www. was-hier-steht-ist-wichtig.com
Guten Tag,
ja, wie gesagt. unerheblich ist die top-level-domain.
entscheidend für die verwechslungsgefahr ist die
second-level-domain, also:
http://www. was-hier-steht-ist-wichtig.com
Und genau www. was-hier-steht-ist-wichtig ist das, was Person A stört, da dies eine Verwechslungsgefahr in sich birgt. Gibt es für Person A eine Handhabe, dagegen vorzugehen?