Gleiche Firma - neuer Arbeitgeber

Hallo ihr

Eine Freundin von mir ist Arzthelferin.

Vor kurzem ist ihr Chef gestorben, und ein neuer wird vielleicth ab 1.10 die Arztpraxis übernehmen.

Er sagte schon zu meiner Freundin, dass er vielleicht ihr Gehalt kürzen wird.

Darf er das so ohne weiteres?

Ich meine, es ist klar, wenn ICH die Firma wechsel, dass ich dann mit vllt weniger Geld rechnen muss - wenn aber nicht ich die Firma wechsel, sondern die Firma „nur“ einen neuen Chef bekommt, kann dieser dann so ohne weiteres das Gehalt kürzen?

Wäre der alte Chef noch am Leben, müsste meine Freundin ja auch nicht unbedingt mit einer Gehaltskürzung rechnen - da ja dann alles beim Alten sein würde.

Ich freue mich auf eure Antworten.

Ciao
Thorsten

Hi Thorsten,

Ich meine, es ist klar, wenn ICH die Firma wechsel, dass ich
dann mit vllt weniger Geld rechnen muss - wenn aber nicht ich
die Firma wechsel, sondern die Firma „nur“ einen neuen Chef
bekommt, kann dieser dann so ohne weiteres das Gehalt kürzen?

Der Arzt hat vermutlich keine Firma im Sinne des HGB. Er ist meist Freiberufler und schließt direkt Arbeitsverträge mit den Helferinnen ab.
IMHO ist damit der alte Arbeitsvertrag erloschen.

Aus http://www.dens-mv.de/dens1005/apobank.htm
Das Personal muss über die anstehende Praxisübergabe informiert werden – und zwar schriftlich und rechtzeitig. Das Personal hat dann die Wahlmöglichkeit, dem Übergang des Arbeitsverhältnisses zuzustimmen oder nicht. Um Komplikationen aus dem Weg zu gehen, sollte der Arbeitgeber sein Personal rechtzeitig unter Berücksichtigung der Kündigungszeiten unterrichten.

Es wäre wohl besser, einen darauf spezialisierten Anwalt um Rat zu fragen.

mfg Ulrich (IANAL)

Hallo Ulrich

Vielen Dank für deine Antwort!

Und ich denke, du hast Recht. Es ist wohl wirklich besser, wenn meine Freundin zum Anwalt geht. Denn wenn du auch mit deinem anderen Text Recht hast (im Mom befürchte ich das), dann sieht es ja nicht gut aus.

Ciao
Thorsten

Warum denn DAS?
Hi!

Der Arzt hat vermutlich keine Firma im Sinne des HGB. Er ist
meist Freiberufler und schließt direkt Arbeitsverträge mit den
Helferinnen ab.
IMHO ist damit der alte Arbeitsvertrag erloschen.

Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dürfte das NICHT der Fall sein!

Wenn der Arzt nicht nur einen teil der Praxis, sondern auch noch den Patientenstamm und einige Mitarbeiter übernimmt, sollte hier ziemlich klar ein 613a BGB vorliegen!

LG
Guido

Betriebsübrgang nach 613a BGB
Hi!

Vor kurzem ist ihr Chef gestorben, und ein neuer wird
vielleicth ab 1.10 die Arztpraxis übernehmen.

Er übernimmt die Räumlichkeiten, das Inventar und auch die Patienten (zumindest teilweise)?

Dann sollte in Betriebsübergang nach BGB 613a vorliegen
http://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=…

Er sagte schon zu meiner Freundin, dass er vielleicht ihr
Gehalt kürzen wird.

Darf er das so ohne weiteres?

Nein!

Wäre der alte Chef noch am Leben, müsste meine Freundin ja
auch nicht unbedingt mit einer Gehaltskürzung rechnen - da ja
dann alles beim Alten sein würde.

Un dgenau deshalb gibt es die Regelung des Betriebsübergangs.

ABER: Je nach Mitarbeiterzahl könnte es gut sein, dass kein Kündigungsschutz nach KSchG existiert - deshalb wäre ich recht vorsichtig!

Der Hinweis mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht ist vermutlich der sinnvollste, den ich geben kann.

LG
Guido

Ein einfacher Link
Hi!

Hier noch ein Link, der recht gut und verständlich erklärt, worum es geht
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

LG
Guido

Ja, müßte passen.
Hi,

Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dürfte das NICHT der Fall
sein!

Jep, du könntest Recht haben.

http://www.anwaltverein.de/05/24/Band1/Moeller.html
http://www.lrsn.de/arbeitsrecht.htm

mfg Ulrich

Antwort an alle Helfenden
Hallo !!

Vielen Dank noch mal an alle Beteiligten!

Vielleicht gibt es für meine Freundin ja doch noch gute Nachrichten :smile:

Ciao
Thorsten