Gleiche KFZ-Vers., gleiche SF, andere Prozente ?

Hallo,

mein Vater hat im März ein neues Auto gekauft. Er bleibt bei seiner „alten“ Versicherung und erhielt jetzt den neuen Versicherungsschein.

Das Problem: Die SF-Klasse ist gleich geblieben, jedoch haben sich die zugehörigen Rabattprozente geändert.
So fuhr mein Vater bis März mit SF20 (30%/30%), jetzt ebenfalls in SF20, aber mit 35%/35%.
(Meines Wissens nach können die Versicherer ja die Rabattbeträge zu den entsprechenden SF-Klassen selbst festlegen, ganz sauber erscheint mir das jedenfalls nicht).

Entstehen ihm hierbei Nachteile ? Ich denke ja, dass ein Vorteil wäre, dass mein Vater jetzt wieder die Chance hat, in einer nächsten SF-Klasse mal wieder runtergestuft zu werden und nicht ewig auf seinem jetzigen Betrag zu sitzen. Als Nachteil sehe ich hierbei, dass die Versicherung ihm (ein oder zwei) Jahre klaut, bis er einen Freischuss (Rabattretter) bekommen könnte…

Wer kann mir hierbei auf die Sprünge helfen ?

Danke, Lars
(Ein schönes WE Euch allen)

Hallo,

Hallo Lars,

Das Problem: Die SF-Klasse ist gleich geblieben, jedoch haben
sich die zugehörigen Rabattprozente geändert.
So fuhr mein Vater bis März mit SF20 (30%/30%), jetzt
ebenfalls in SF20, aber mit 35%/35%.
(Meines Wissens nach können die Versicherer ja die
Rabattbeträge zu den entsprechenden SF-Klassen selbst
festlegen, ganz sauber erscheint mir das jedenfalls nicht).

Richtig, können die Versicherer.

Entstehen ihm hierbei Nachteile ? Ich denke ja, dass ein
Vorteil wäre, dass mein Vater jetzt wieder die Chance hat, in
einer nächsten SF-Klasse mal wieder runtergestuft zu werden
und nicht ewig auf seinem jetzigen Betrag zu sitzen. Als
Nachteil sehe ich hierbei, dass die Versicherung ihm (ein oder
zwei) Jahre klaut, bis er einen Freischuss (Rabattretter)
bekommen könnte…

Dein Vater sollte mal bei seiner Versicherung nachfragen, wann sein Rabattgrundjahr ist. Dieses sollte dem Versicherer bekannt sein. Soweit in dem neuen Tarif (welchen Dein Vater nun nach dem Fahrzeug-Wechsel erhalten hat) die SF-Abstufung höher sein sollte (also z. B. bisher nur bis SF20, jetzt bis SF25), so könnten ihm auch mehr Jahre angerechnet werden, soweit das Rabattgrundjahr mehr als 20 Jahre zurückliegt.

Es muss aber nicht unbedingt heißen, dass Dein Vater zukünfig weniger zahlt. Falls bei der Gesellschaft weiterhin der niedrigste Prozentsatz bei 30 liegt, so ändert sich da zukünftig im Verhältnis nichts.

Der Rabattretter könnte nun futsch sein. Da hast Du Recht.

Freundliche Grüße,
McMercury

nee nee
Hallo McMercury,

Entstehen ihm hierbei Nachteile ? Ich denke ja, dass ein
Vorteil wäre, dass mein Vater jetzt wieder die Chance hat, in
einer nächsten SF-Klasse mal wieder runtergestuft zu werden
und nicht ewig auf seinem jetzigen Betrag zu sitzen. Als
Nachteil sehe ich hierbei, dass die Versicherung ihm (ein oder
zwei) Jahre klaut, bis er einen Freischuss (Rabattretter)
bekommen könnte…

Dein Vater sollte mal bei seiner Versicherung nachfragen, wann
sein Rabattgrundjahr ist.

**** Das Rabattgrundjahr ist hier ganz eindeutig: 1984 = SF 20.
Die ganz alten Tarife gingen bis SF 18 in Haftpflicht, bis SF 15 in Vollkasko. Sind aber so gut wie „ausgestorben“.
Bei Anmeldung eines neuen Kfz werden die SF-Klassen in so einem Fall automatisch angepasst. :smiley:er Rabattretter könnte nun futsch sein. Da hast Du Recht.

**** Rabattretter gab es in den alten Verträgen mit max SF 18/SF 15 nicht. Den gibts auch erst ab SF 25. Es sind also keine Jahre „geklaut“ worden, bis der Rabattretter eintritt, es sind wie vorher noch 5 Jahre bis dahin.

Die SF Klassen sind bei allen Versicherern gleich, nur die Prozente können variieren.

Freundliche Grüße,
McMercury

Gruß - und nix für ungut -
Ann