Hallo, als mein Ex vor 3 Jahren zu mir gezogen ist, wurden die Nebenkosten um 30 € monatlich erhöht, diese sollen aber jetzt, nach seinem Auszug, trotzdem beibehalten werden und ich soll diese höhere Miete nun allein weiter bezahlen. Mein Vermieter meint, dass die Nebenkosten ständig steigen würden… Ist mein Vermieter im Recht ? Ich muss noch kurz erwähnen, dass ich bei der letztjährigen Nebenkostenabrechnung sogar Geld zurück bekommen habe, als wir noch zu zweit waren, d.h. mein alleiniger Verbrauch wird zukünftig viel weniger sein.
Welche Möglichkeiten habe ich ?
Ich hoffe, ein paar Tipps zu bekommen, wie ich mich verhalten soll und bedanke mich im voraus !
Ja, widersprechen (schriftlich) und 20 € weinger bezahlen (ankündigen, das Sie 20 € weniger zahlen ab…) und auf die Abrechung warten. Wenn zuwenig, müssen Sie nachzahlen.
Passieren kann da nicht.
Es ist schon so, das in 3 Jahren viel Kosten gestiegen sind. Aber wenn Sie 30 € je Monat, also 360 € im Jahr nachzahlen müssen (normal ist eine Frist von 14 Tagen!!) sparen sie halt das auf Ihr Konto und dann bezahlen.
Zahlen müssen sie nur ein Zwölftel der Kosten des voran gegangenen Jahres.
z
Ganz einfach: Nächste Nebenkostenabrechnung abwarten und die ggfls. prüfen lassen: z.b. beim nächsten Mieterverein (jede 2. Abrechnung hat Fehler).
Hallo,
wenn es stimmt, dass Sie Geld zurück erhalten haben, so sollten Sie bei Ihrem Vermieter Widerspruch gegen die höheren Nebenkosten einlegen, eben mit der Begründung, dass Sie ja keine Nachzahlungen hatten.
Gruß, Zita
Hallo knolle4711,
ich kann nur allgemein antworten, da mir genauere Angaben fehlen. Gemäß BGB wird in den §§ 556 und 556a bestimmt, daß Vorauszahlungen für Betriebskosten nur in angemessener Höhe vereinbart werden dürfen (556 Abs.2).
Daraus ergibt sich für Sie, daß die jetzt verlangte Vorauszahlung offensichtlich zu hoch ist.
Schreiben Sie dem Vermieter, daß Sie die Forderung für rechtlich nicht vertretbar halten (Hinweis auf das BGB) und machen Sie einen Gegenvorschlag. Z. B. daß Sie wegen des Auszugs Ihres Ex und der letzten Rückzahlung eine Beibehaltung der alten Vorauszahlung für angemessen halten.
Viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Hallo, Sie haben beide Recht, Ihr Vermieter und Sie, da Sie ja eine Rückzahlung erhalten haben, als Sie noch zu zweit waren. Die umlegbaren Nebenkosten, die vom Vermieter das Jahr über vorfinanziert werden müssen, steigen munter weiter, und da sind ja auch verbrauchsunabhängige Posten dabei (z.B. Grundsteuer)- deshalb gibt es ja überhaupt die monatlichen Vorauszahlungen zusätzlich zur (Netto-) Miete.
Mein Rat: sprechen Sie nochmal mit dem Vermieter und kommen Sie ihm entgegen, etwa mit dem Vorschlag, die NK-Vorauszahlungen auf 20,-- Euro zu senken, dann werden Sie immer noch eine Rückzahlung erhalten. Zeigt sich der Vermieter überhaupt nicht entgegenkommend, zahlen Sie die NK-Vorauszahlung, die als letztes schriftlich (!) festgehalten wurde.- Kleiner Trost: Ihnen entgeht ja nichts, spätestens bei der nächsten NK-Abrechnung und der zu erwartenden Rückzahlung können Sie dann einen neuen praxisgerechten Betrag aushandeln.- Gruß, Achim
Danke für die Antwort !
MfG
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