Man liest, dass befristet Beschäftigte nicht weniger als unbefristet Beschäftigte verdienen dürfen. Mich würde der umgekehrte Fall interessieren, da bei uns im Betrieb neuerdings befristet Beschäftigte mehr verdienen wie unbefristete… Konkret: Bisher erhielten Abteilungsleiter einen unbefristeten Vertrag mit Vergütung (5.000 Eur). Jetzt erhalten sie einen unbefristeten Hauptsachbearbeitervertrag (4.000 Eur) und zusätzlich die auf 5 Jahre angelegte befristete Übertragung der Funktion als Abteilungsleiter (1.500 Eur), stehen sich in der Summe also mit 5.500 Eur besser als die bisherigen Abteilungsleiter mit 5.000 Eur. Ist das korrekt?
Hi!
Man liest, dass befristet Beschäftigte nicht weniger als
unbefristet Beschäftigte verdienen dürfen.
Wo liest man das denn?
Wenn nicht gerade ein sehr ausführlicher Tarifvertrag die Entlohnung von gewissen Aufgabenbereichen penibel regelt, stimmt das schlicht nicht.
LG
Guido
Hallo,
meine Frage ist die selbe wie Guidos „Wo liest man das denn?“
In unserem Unternehmen z.B. ist es nicht öffentlich was der Kollege verdient. Es kann sein, dass der Kollege, der neben mir sitzt und fast die gleiche Arbeit macht wie ich mehr oder weniger verdient wie ich. Das kommt auf sein Geschick und auf mein Geschick bei Gehaltsverhandlungen an und auf die Leistungen, die man bringt.
Gruß
Samira