Servus,
der Werkvertrag führt zu einer geringeren Abgabenlast, wegen der Sozialversicherung (falls der Mann nicht bereits im Angestelltenjob mit seinem Gehalt über allen Beitragsbemessungsgrenzen liegt).
Wenn aber von „zwei Varianten“ die Rede ist, legt das nahe, dass es sich ggf. um einen getürkten Werkvertrag handelt und die vereinbarten Leistungen in Wirklichkeit Arbeitszeit in nichtselbständiger Tätigkeit sind. Wenn das so ist, ist die Sache mit dem Werkvertrag zwar mit weniger Abgaben belastet, aber sie bringt ein höheres (im wenig wahrscheinlichen Extremfall auch strafrechtliches) Risiko mit sich.
Schöne Grüße
MM