Hallo Gemeinde,
gibt es grundsätzlich ein Problem, wenn ein bei einer Zeitarbeit-Firma als 400€-Jobber angestellter Altenpfleger zufällig oder absichtlich bei dem gleichen Altenheim als Aushilfe arbeiten will / soll, bei dem er im Hauptberuf bereits als Altenpfleger angestellt ist, eventuell sogar in der gleichen Abteilung / an seinem hauptberuflichen Arbeitsplatz?
Fragt WB
Hallo
Sehr interessante Frage…!!!
Vorab erstmal:
1.) Für wie lange ist der Einsatz geplant?
2.) Bekommt der AN den Zeitarbeit-üblichen Stundenlohn?
3.) Zahlt das Altenheim die Zeitarbeit-übliche Taxe an die ZA-Firma?
4.) Besteht eine Verbindung zwischen Altenheim und ZA-Firma?
Gruß,
LeoLo
Hallo Leolo,
natürlich gehe ich in diesem Beispiel davon aus, dass
2.) Bekommt der AN den Zeitarbeit-üblichen Stundenlohn?
JA
3.) Zahlt das Altenheim die Zeitarbeit-übliche Taxe an die
ZA-Firma?
JA
4.) Besteht eine Verbindung zwischen Altenheim und ZA-Firma?
NEIN
1.) Für wie lange ist der Einsatz geplant?
Kann man nicht so ganz genau sagen, da es sich um Aushilfstätigkeiten (Springer) handelt.
Also von 1 Tag bis 3 Wochen etwa.
Ich habe von potentiell an Aushilfstätigkeiten interessierten Altenpflegern gehört, dass sie am liebsten auf der gleichen Station Zeitarbeits-Dienst täten, auf der sie hauptberuflich tätig sind, weil sie die Station und die Leute dort und die Arbeitsabläufe schon kennen.
Das käme übrigens auch dem Altenheim zu Gute, da die Aushilfen nicht erst eingelernt werden müssten.
Gruß
WB
Hallo,
3.) Zahlt das Altenheim die Zeitarbeit-übliche Taxe an die
ZA-Firma?
JA
4.) Besteht eine Verbindung zwischen Altenheim und ZA-Firma?
NEIN
Wie kann denn keine Verbindung zwischen ZA und Altenheim bestehen, wenn die ZA an das Altenheim Leute ausleiht? Ohne Vertrag könnte die ZA gar nicht an das Altenheim ausleihen. Oder wie ist das mit der Verbindung gemeint?
Das käme übrigens auch dem Altenheim zu Gute, da die Aushilfen
nicht erst eingelernt werden müssten.
Merkwürdige Kostellation. Im gleichen Haus sowohl als Angestellter als auch als Leiharbeiter zu arbeiten. Oder versteh ich hier was vollkommen miss?
MfG
Hallo
Also ich würde sagen, es könnte diesbezüglich gut Ärger geben, aber in meinen Augen ist das absolut legitim. Die ZA-Firma kann den gringfügig Beschäftigten ausleihen. Es wäre natürlich „hilfreich“, wenn der entliehene AN nicht nur für diesen kurzen Zeitraum bei der ZAF angestellt ist, sondern auch davor/danach andere Einsatzgebiete hat…
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
natürlich gehe ich in diesem Beispiel auch davon aus,
dass der beim Altenheim X hauptberuflich z.B. mit 30-Stunden-Woche angestellte Altenpfleger beim Zeitarbeitsunternehmen Y auch „dauerhaft“ auf 400€-Basis angestellt ist.
Das Problem ist angeblich laut BAT, dass ein Einsatz als Aushilfe auf dem gleichen Arbeitsplatz / im gleichen Haus / beim gleichen Altenheimbetreiber nicht gewünscht / nicht erlaubt ist.
Während die AN natürlich am liebsten auf ihrem Arbeitsplatz Überstunden machen würden wenn es z.B. wegen Krankheitsausfällen Arbeitskräftemangel gibt,
möchte der AG keine Überstunden machen lassen da dafür u.U. Zuschläge bezahlt werden müssten,
wovon die AN wiederum wegen der höheren Abzüge nicht begeistert wären 
Gruß
WB
Hallo Xolophos,
Wie kann denn keine Verbindung zwischen ZA und Altenheim
bestehen, wenn die ZA an das Altenheim Leute ausleiht?
natürlich besteht eine vertragliche Verbindung zwischen Altenheim und Zeitarbeitsfirma.
Ich verstand die Frage dahingehend, ob persönliche Verbindungen bestehen, z.B. dass der ZA-Inhaber identisch mit einem AN des Altenheims ist,
oder dass die ZA-Firma z.B. eine Tochtergesellschaft des Altenheimbetreibers ist.
Merkwürdige Kostellation. Im gleichen Haus sowohl als
Angestellter als auch als Leiharbeiter zu arbeiten.
Das Problem ist angeblich laut BAT, dass ein Einsatz als Aushilfe auf dem gleichen Arbeitsplatz / im gleichen Haus / beim gleichen Altenheimbetreiber nicht gewünscht / nicht erlaubt ist.
Während die AN natürlich am liebsten auf ihrem Arbeitsplatz Überstunden machen würden wenn es z.B. wegen Krankheitsausfällen Arbeitskräftemangel gibt,
möchte der AG keine Überstunden machen lassen da dafür u.U. Zuschläge bezahlt werden müssten,
wovon die AN wiederum wegen der höheren Abzüge nicht begeistert wären 
Gruß
WB