Hallo WWW Gemeinde,
um Eure Meinung zu diesen Frage.
Beschreibung : Mein Freund ist in Gehalt mit der T6. Es gibt in seinen Betrieb drei GLEICHE Stellen. Seine beiden Kollegen werden mit der AT7 bezahlt. Hat mein Freund das Recht die gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit zu verlangen?
So ist es dazu gekommen. Mein Freund hatte die Stellen über eine Ausschreibung mit der T6 besetzt. Die beiden Kollegen die nach Ihm gekommen sind wurden mit einen Ausschreibung AT7 gesucht und Eingestellt. Der Inhalt beider Ausschreibungen ist Identisch.
Was soll man in so einen Fall machen ? Hat mein Freund überhaupt das recht die gleiche Bezahlung zu verlangen? Oder gilt hier " Pesch gehabt" ?
Hallo Köln4711,
gleiche Firma, andere Entlohnung? Tarif ist Tarif. Gleichheitsprinzip. Ihr Partner muss sich selbst darum kümmern! Anscheinend hat er damit ein Problem. Mit dem Wissen des gleichen Arbeitsinhalts hat er auf jeden Fall einen trifftigen Grund sich bei seinem Vorgesetzten einen Termin zu holen. Vorher ist jedoch zu klären:
- Hat er weniger Jahre an Erfahrung?
- Ist er jünger als die Kollegen?
- Und schlichtweg noch Mal zu klären, ob er tatsächlich den gleichen Arbeitsumfang bzw. Inhalt hat?
Und ganz wichtig ist, dass im Tariflohn alle gleichgesetzt sind. Kein Arbeitgeber legt sich gern mit der Gewerkschaft bzw. dem Arbeitsgericht an. Ich denke es gibt einen Grund der Unterschiedlichkeit der Tariflohngruppen. - Wissen ist gut, Kontrolle ist besser.
Grüße Chi
Hallo,
zunächst einmal kann ich Dir leider die Frage nicht so pauschal beantworten. Mit „T6“ und „AT7“ kenne ich mich nicht aus, hierfür wäre eine gründliche Recherche notwendig. Ich gehe aber mal davon aus, dass es sich um tarifgebundene Gehälter handelt.
Ich kenne es zumindest so, dass auch bei Tarifen Unterschiede gemacht werden können. Nämlich einmal, wenn der Arbeitsvertrag direkt den Tarifvertrag als Grundlage hat und dann wieder, wenn der Arbeitsvertrag dem Tarifvertrag nur „angelehnt“ ist. Hier gibt es verschiedene Gestaltungsvarianten - so wie ich es bisher kennen gelernt habe. Das „Recht“, den gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu verlangen, hat Dein Freund meiner Meinung nach nicht direkt - hier kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist und was er unterschrieben hat. Es kann also durchaus passieren, dass zwei Leute für die gleiche Arbeit unterschiedliche Bezahlungen bekommen.
Das sollte Dein Freund vielleicht zuerst einmal abklären und u. U. mit seinem Chef erneut Verhandlungen führen. Ansonsten hilft nur der Weg zum Anwalt für Arbeitsrecht, der sich mit solchen Sachen richtig auskennt und rechtsverbindliche Auskünfte geben darf.
Viel Erfolg und Grüße aus Hessen,
Michaela
Hallo, man sollte in dem Fall beim Chef mal höflich anfragen ob man eine Gehaltserhöhung bekommt. JEdoch nicht damit ankommen, dass die anderen mehr verdienen, denn über das GEhlt zu reden ist nicht erlaubt. Also etwas um die Blume herum verhandeln. LG Bea.