Hallo,
darf ein Unternehmen oder eine Privatperson sozialversicherungspflichtig Angestellten und 400 € Jobbern verschiedene Stundenlöhne zahlen, mit der Begründung, netto hätten sie dann das Gleiche raus?
Oder andersrum, den Arbeitnehmern sagen, wir bezahlen X Euro netto vor Steuern die Stunde, bei soz.vers. Pflichtigen zahlen wir dann die AN-Anteile zur Soz.Vers. zusätzlich ?
Oder ist das ein Verstoß gegen das TzBfG § 4?
Viele Grüße