Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

Hallo.

Gibt es den oben genannten Grundsatz nicht mehr?

Das Zeitarbeitsfirmen das ganze mit Tarifverträgen aushebeln ist bekannt; aber wie sieht es hier mit „normalen“ Betrieben aus?

Ein großer Industriekonzern beschäftigt seine Mitarbeiter zu sagen wir mal 14€ die Stunde als eigenverantwortliche Anlagenführer.

Das gleich Unternehmen stellt nun neue Mitarbeiter mit Zeitverträgen (über 6 Monate) ein.
Das ganze nennen sie „Einstellung als Aushilfe“ ; die neuen Mitarbeiter werden aber ebenfalls als eigenverantwortliche Anlagenführer, welche exakt die selbe Arbeit verrichten wie ihre unbefristet eingestellten Kollegen beschäftigt.

Allerdings werden diese nur mit 9,80€ /std vergütet.

Ausserdem gibts bei den Schichtzulagen Abstriche (15% anstatt 20% Nacht usw)

Ist das so rechtens?

Hi!

Gibt es den oben genannten Grundsatz nicht mehr?

Gab es den schon mal?

Allerdings werden diese nur mit 9,80€ /std vergütet.
Ausserdem gibts bei den Schichtzulagen Abstriche (15% anstatt
20% Nacht usw)
Ist das so rechtens?

Wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet, der etwas anderes regelt, ja.

Es soll Abteilungen geben, in denen Mitarbeiter für die gleiche Tätigkeit Schwankungen von bis zu 50% im Gehalt haben, weil sie schlecht verhandelt haben…

Gruß
Guido

Hallo, man will es zwar nicht wahrhaben. Aber es ist in der Tat so. Gleiche Arbeit, heißt nicht gleicher Lohn. Das hat auch einen Hintergrund. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Arbeitnehmer zu entlohnen. Wieviel er Lohn zahlt wird eigentlich nur durch 2 Gesetze begrenzt. Der Lohn darf nicht sittenwidrig sein (also weniger als 50% des Branchenüblichen). Und das zweite wäre, wenn Tarifverträge anzuwenden sind. Tarifverträge werden zwischen den Verbänden der Arbeitgeber und den Verbänden der Arbeitnehmer (in der Regel die Gewerkschaften), ausgehandelt. Vorrangig gelten sie allerdings nur für Verbandmitglieder!! das heißt, wer in der Gewerkschaft ist, hat natürlich wesentlich bessere Karten und das nicht nur beim Lohn und beim kostenlosen Rechtsschutz!!
Ansonsten ist der Arbeitgeber völlig frei in der Gestaltung des Lohnes. Was anderes ist natürlich, ob er Menschen findet, die dieses Spielchen sich auf Dauer gefallen lassen. Meißtens führt sowas in den Konkurs!! Bis her haben sich die Arbeitgeber, freiwillig daran gehalten, für Nichtgewerkschaftmitglieder trotzdem den Tariflohn zu zahlen. Der Trend geht aber eindeutig in eine andere Richtung. Tarifmitglieder (also Gewerkschaftmitglieder) erhalten Tariflohn und Nichtgewerkschaftmitglieder handeln ihren Lohn mit dem Arbeitgeber selbst aus.

So einfach läuft das Spiel. Ist zwar Scheibe, aber die Realität. Mein Tipp, zahle ca.1% des Bruttolohnes und genieße den Tariflohn und den kostenlosen Rechtsschutz.

Hi

Mein Tipp, zahle ca.1% des Bruttolohnes und genieße
den Tariflohn und den kostenlosen Rechtsschutz.

Und wenn der AG kein Mitglied im AG-Verband ist oder kein anwendbarer TV existiert?

Gruß
Guido