Gleiches Recht bei Bekleidung

Hallo,
ein Arbeitnehmer, welcher Ende des Jahres aufgrund des Alters in Rente gehen wird, erscheint im Büro zur Zeit in allgemein verstörender Bekleidung, namlich z.B. in recht kurzen, engen Shorts und trikotähnlicher Oberbekleidung, welche die Schultern frei lassen und über einen entsprechenden Rundausschnitt verfügen würde.
Der Mitarbeiter beruft sich darauf, dass weibliche Kollegen (natürlich auch 30 bis 40 Jahre jünger) sich ähnlich kleiden würden. Körperbehaarung würde er entfernen, Kundenkontakt bestehe nicht. Der entsprechende Mitarbeiter hätte sich angeblich schon beraten lassen und es wäre diskriminierend, nur ihn, aber nicht die jüngeren weiblichen Kolleginnen, mit einer Bekleidungsvorgabe zu belegen.

Gäbe es dennoch eine Möglichkeit, ihm diese Bekleidung zu untersagen?

LG
Der Kater

Hallo,
ein Arbeitnehmer, welcher Ende des Jahres aufgrund des Alters
in Rente gehen wird, erscheint im Büro zur Zeit in allgemein
verstörender Bekleidung,

namlich z.B. in recht kurzen, engen

Shorts und trikotähnlicher Oberbekleidung, welche die
Schultern frei lassen und über einen entsprechenden
Rundausschnitt verfügen würde.

***Ist das outfit sexuell anregend, lenkt es anderen Kollegen von der Arbeit ab???

Der Mitarbeiter beruft sich darauf, dass weibliche Kollegen
(natürlich auch 30 bis 40 Jahre jünger) sich ähnlich kleiden
würden. Körperbehaarung würde er entfernen, Kundenkontakt
bestehe nicht. Der entsprechende Mitarbeiter hätte sich
angeblich schon beraten lassen und es wäre diskriminierend,
nur ihn, aber nicht die jüngeren weiblichen Kolleginnen, mit
einer Bekleidungsvorgabe zu belegen.

Gäbe es dennoch eine Möglichkeit, ihm diese Bekleidung zu
untersagen?

***Warum? welche Gründe, ausser das es einigen Kollegen vielleicht nicht gefällt, liegen vor?
Vielleicht wäre die das Gewerbe des AG und die Tätigkeit des AN von Interesse, um hier ggf. positive Ansatzpunkte zu finden.

Schönen Sonntag noch,

LG
Der Kater

ein Arbeitnehmer, welcher Ende des Jahres aufgrund des Alters
in Rente gehen wird, erscheint im Büro zur Zeit in allgemein
verstörender Bekleidung,
namlich z.B. in recht kurzen, engen
Shorts und trikotähnlicher Oberbekleidung, welche die
Schultern frei lassen und über einen entsprechenden
Rundausschnitt verfügen würde.

Ist das outfit sexuell anregend, lenkt es anderen Kollegen
von der Arbeit ab???

Im Gegenteil, es wird als störend und unangenehm empfunden. Man lernt nun, was „Fremdschämen“ ist und möchte auch nicht mehr zusammen mit diesem Kollegen z.B. zu einer Besprechung erscheinen.

Der Mitarbeiter beruft sich darauf, dass weibliche Kollegen
(natürlich auch 30 bis 40 Jahre jünger) sich ähnlich kleiden
würden. Körperbehaarung würde er entfernen, Kundenkontakt
bestehe nicht. Der entsprechende Mitarbeiter hätte sich
angeblich schon beraten lassen und es wäre diskriminierend,
nur ihn, aber nicht die jüngeren weiblichen Kolleginnen, mit
einer Bekleidungsvorgabe zu belegen.

Gäbe es dennoch eine Möglichkeit, ihm diese Bekleidung zu
untersagen?

Warum? welche Gründe, ausser das es einigen Kollegen
vielleicht nicht gefällt, liegen vor?

s.o. Nach möglichen Gründen habe ich ja hier gefragt.

Vielleicht wäre die das Gewerbe des AG und die Tätigkeit des
AN von Interesse, um hier ggf. positive Ansatzpunkte zu
finden.

Ein Dienstleistungsgewerbe, Bürotätigkeit, Auftragserfassung, gelegentliches Telefonieren erforderlich.
Sonst noch Rückfragen? Oder reichen Dir diese Infos nun für eine Antwort?

***Ist das outfit sexuell anregend,

kurz vor der rente??? halloo???

lenkt es anderen Kollegen
von der Arbeit ab???

warum wird denn wohl hier nachgefragt?

hi

Sonst noch Rückfragen? Oder reichen Dir diese Infos nun für
eine Antwort?

wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt es in dieser Firma keine allgemein gültigen Bekleidungsvorschriften und es gibt auch keinen direkten Kundenverkehr für den Mitarbeiter um den es hier geht?

Wenn ich das richtig verstanden haben, dann sollten sich die anderen Kollegen das Fremdschämen abgewöhnen, denn jeder kann sich anziehen was er will, wenn es keine diesbezüglichen Vorschriften und gesetzlichen Regelungen (z.B. Schutzkleidung) gibt.

Möglicherweise könnte ein Gespräch unter Kollegen was nützen, um den betreffenden Kollegen darauf zu hinweisen, daß er sich in den letzten Monaten seiner Arbeitstätigkeit lächerlich macht.

Gruß
Edith

2 Like

Hi!

Gäbe es dennoch eine Möglichkeit, ihm diese Bekleidung zu
untersagen?

Der Arbeitgeber kann es ganz einfach anordnen (unter Umständen nach Rücksprache mit dem Betriebsrat).

Google mal in diesem Zusammenhang nach Direktionsrecht.

VG
Guido

Hi!

Gäbe es dennoch eine Möglichkeit, ihm diese Bekleidung zu
untersagen?

Der Arbeitgeber kann es ganz einfach anordnen (unter Umständen
nach Rücksprache mit dem Betriebsrat).

Google mal in diesem Zusammenhang nach Direktionsrecht.

Schon getan, viel gefunden zum Thema „Kopftuch“, „Turnschuhe“ oder „Krawatte“ aber meistens im Zusammenhang mit Kundenverkehr, der hier nicht besteht. Hast Du vllt nen Link, wo steht, dass der Arbeitgeber festlegen darf, wer geschlechts- bzw. altersbedingt nun wie freizügig gekleidet sein darf?

LG
Der Kater?

Hallo Kater,

warum macht ein fiktiver Mitarbeiter so etwas? Will er damit provozieren (Kollegen/Geschäftsleitung?)? Hofft er auf eine Freistellung bis Rentenbeginn? Oder fühlt er sich so einfach wohl? Gab es ein besonderes Ereigniss, seitdem er sich so kleidet? Ist er unter die Rennradler gegangen und trägt darum gerne körpernah …?

Hat er eine Frau, mit der evtl. ein gut moderierender Kollege über die neue Kleidung sprechen könnte.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Mitt-Sechziger im Büro einfach so gerne Hotpants trägt …

Viele Grüße
Karin

Hi!

Mal hier gewuselt?

Ich könnte schwören, dass hier im Archiv auch schon mal was stand …

Gruß
Guido

Nun Ja…vielleicht ist der auch derjenige, den die breiten Gürtel… Verzeihung Miniröcke… Nicht gut findet, bei denen der AG anscheinend auch nicht unternimmt obwohls fürs Geschäft auch unpassend ist?
Der Hinweis auf die jungen Kolleginnen legt dies jedenfalls näher, als das Gelaber über Rennradfahrer…

Weder dein Wundern, noch irgend eine deiner Fragen, haben was mit Arbeitsrecht zu tun, spekulationen über die Motivlage einer solchen Person gehören in ein anderes Brett.

GrussHighQ

oT …
ok - ich werde meinen nächsten Beitrag in diesem Brett, der keine Paragraphen enthält, zukünftig „oT“ kennzeichnen … - wobei ich denke (Achtung - nicht unbewaffnet), dass gerade zwischen Kollegen auch Lösungen abseits von Paragraphen und Gerichtsurteilen möglich sein sollten bzw. angedacht werden könnten.

Herzlichste Grüße
Karin

Hi!

ich sehe hier leider noch keinen Ansatz für alters- oder geschlechtsspezifische Vorschriften.

LG

Hi!

ich sehe hier leider noch keinen Ansatz für alters- oder
geschlechtsspezifische Vorschriften.

Das muss auch nicht.

Wenn der AG (u.U. in Abstimmung mit dem BR) eine Kleiderordnung definiert, sind seine Grenzen ausgesprochen weit.

Im Zweifel muss ein AN dann klagen.
Wenn in einem Bürobetrieb, in dem es einfach nur möglich ist, dass man einem Kunden über den Weg läuft, Badelatschen und kurze Hosen verboten werden, wünsche ich dem AN viel Spaß mit seiner Argumentation …

Gruß
Guido

Hi!

ich sehe hier leider noch keinen Ansatz für alters- oder
geschlechtsspezifische Vorschriften.

Das muss auch nicht.

Doch, denn man(n) will nicht, dass den Kolleginnen Kleidervorschriften gemacht werden.

Wenn der AG (u.U. in Abstimmung mit dem BR) eine
Kleiderordnung definiert, sind seine Grenzen ausgesprochen
weit.
Im Zweifel muss ein AN dann klagen.
Wenn in einem Bürobetrieb, in dem es einfach nur möglich ist,
dass man einem Kunden über den Weg läuft, Badelatschen und
kurze Hosen verboten werden, wünsche ich dem AN viel Spaß mit
seiner Argumentation …

Was doch aber in diesem Fall dazu führen, dass die Regelung über kurze Hosen und das Verbot von nackten Füßen in Sandalen für alle MitarbeiterInnen gelten würde?!

LG

Hi!

Doch, denn man(n) will nicht, dass den Kolleginnen
Kleidervorschriften gemacht werden.

Und?

Wenn ein AG sagt, dass Miniröcke bei Herren nicht geduldet werden, wird es evtl. etwas deutlicher!

Gruß
Guido

Hi!

Doch, denn man(n) will nicht, dass den Kolleginnen
Kleidervorschriften gemacht werden.

Und?

Wenn ein AG sagt, dass Miniröcke bei Herren nicht geduldet
werden, wird es evtl. etwas deutlicher!

Kann der Arbeitgeber/Betriebsrat denn auch anordnen, dass kurze Hosen / ärmellose Shirts / tief ausgeschnittene Pullis ohne T-Shirt drunter / mehr als 2 Knöpfe beim Hemd offen lassen / Sandalen ohne Socken / ein lässig über dem Bauchnabel zusammengeknotetes Hemd bei Herren nicht geduldet werden?
Müsste hier nicht ggf. begründet werden, warum die holde Weiblichkeit weniger restriktiv behandelt wird?

LG
Bommel

Hi

Kann der Arbeitgeber/Betriebsrat denn auch anordnen, dass
kurze Hosen / ärmellose Shirts / tief ausgeschnittene Pullis
ohne T-Shirt drunter / mehr als 2 Knöpfe beim Hemd offen
lassen / Sandalen ohne Socken / ein lässig über dem Bauchnabel
zusammengeknotetes Hemd bei Herren nicht geduldet werden?

Grundsätzlich ja.

Müsste hier nicht ggf. begründet werden, warum die holde
Weiblichkeit weniger restriktiv behandelt wird?

Ästhetik sollte da ausreichend sein.
Nochmal: (Mini)Röcke sind bei Frauen ok, bei Herren nicht.
Offene Schuhe sind bei Damen in der Geschäftswelt nicht unüblich, bei Herren sind sie idR ein NoGo.
Ein offener Knopf an der Bluse ist nicht ungewöhnlich, die fehlende Krawatte kann es sein.

Das Auge des betrachtenden Kunden stößt sich ganz einfach dran …

Gruß
Guido

Hi

Kann der Arbeitgeber/Betriebsrat denn auch anordnen, dass
kurze Hosen / ärmellose Shirts / tief ausgeschnittene Pullis
ohne T-Shirt drunter / mehr als 2 Knöpfe beim Hemd offen
lassen / Sandalen ohne Socken / ein lässig über dem Bauchnabel
zusammengeknotetes Hemd bei Herren nicht geduldet werden?

Grundsätzlich ja.

Und warum ist das nicht diskriminierend?

Müsste hier nicht ggf. begründet werden, warum die holde
Weiblichkeit weniger restriktiv behandelt wird?

Ästhetik sollte da ausreichend sein.

Wie würdest Du so eine Begründung formulieren? Um das Wort ‚Ästhetik‘ herum?

Nochmal: (Mini)Röcke sind bei Frauen ok, bei Herren nicht.

Da sind wir uns einig, deswegen habe ich dieses Beispiel oben auch nicht gbracht.

Offene Schuhe sind bei Damen in der Geschäftswelt nicht
unüblich, bei Herren sind sie idR ein NoGo.

Und? Darf man(n) sich denn nicht zum Affen machen?

Ein offener Knopf an der Bluse ist nicht ungewöhnlich, die
fehlende Krawatte kann es sein.

Das Auge des betrachtenden Kunden stößt sich ganz einfach dran

Nehmen wir mal an, es bestünde kein Kundenkontakt. Wie genau würdest Du ein Verbot meiner o.g. Liste für Herren (und Frauen über 50 oder 60 Jahren, oder was „bauchfrei“ angeht vllt geschlechtsneutral für alle Personen über 80kg) denn belastbar formulieren?

Gruß
Bommel

Hi!

Ich versuche es noch einmal ganz einfach:
ALLES, was geschäftsschädigend sein kann, kann idR „verboten“ werden.

Du hast so schön geschrieben, ob Mann sich nicht zum Affen machen darf. Klar darf er das - aber nicht auf Kosten des Arbeitgebers!

Ich halte es für nicht möglich, pauschal gültige Grenzen zu ziehen, da der Einzelfall immer betrachtet werden muss.
Nur vom Grundsatz her darf der AG ziemlich weit gefächert diktieren.

Und jetzt bin ich raus.

BG
Guido

Hi!

Ich versuche es noch einmal ganz einfach:
ALLES, was geschäftsschädigend sein kann, kann idR „verboten“
werden.

Du hast so schön geschrieben, ob Mann sich nicht zum Affen
machen darf. Klar darf er das - aber nicht auf Kosten des
Arbeitgebers!

Ich halte es für nicht möglich, pauschal gültige Grenzen zu
ziehen, da der Einzelfall immer betrachtet werden muss.
Nur vom Grundsatz her darf der AG ziemlich weit gefächert
diktieren.

Ja, da bin ich grundsätzlich bei Dir. Nur glaube ich, dass (vorausgesetzt: kein Kundenkontakt!) es nicht möglich sein wird, bestimmte Arten der Bekleidung (Beispiele hatte ich ja genannt) nur für Männer zu verbieten. Oder nur für Frauen mit BMI über 24 und/oder über 45 Jahren…?!

LG
Bommel