Hallo,
ein Arbeitnehmer, welcher Ende des Jahres aufgrund des Alters in Rente gehen wird, erscheint im Büro zur Zeit in allgemein verstörender Bekleidung, namlich z.B. in recht kurzen, engen Shorts und trikotähnlicher Oberbekleidung, welche die Schultern frei lassen und über einen entsprechenden Rundausschnitt verfügen würde.
Der Mitarbeiter beruft sich darauf, dass weibliche Kollegen (natürlich auch 30 bis 40 Jahre jünger) sich ähnlich kleiden würden. Körperbehaarung würde er entfernen, Kundenkontakt bestehe nicht. Der entsprechende Mitarbeiter hätte sich angeblich schon beraten lassen und es wäre diskriminierend, nur ihn, aber nicht die jüngeren weiblichen Kolleginnen, mit einer Bekleidungsvorgabe zu belegen.
Gäbe es dennoch eine Möglichkeit, ihm diese Bekleidung zu untersagen?
LG
Der Kater