Hallo erstamal…
Folgender Fall:
- AG veröffentlicht ein Rundschreiben, dass wer wg. Trunkenheit am Steuer den Führerschein abgeben muss fristlos gekündigt wird.
Frage: Ist das so in Ordnung oder muss erst die „übliche“ Vorgehensweise mit Abmahnungen etc. abgewickelt werden?
- Nun tritt der Fall wirklich ein, dass einer der AN für längere Zeit wg Trunkenheit den Führerschein abgeben muss (länger als 4 Wochen), dieser AN wird aber weder gekündigt noch abgemahnt.
Frage: Gilt nun gleiches Recht für alle und diese „Betriebsvereinbarung“ ist nichtig?
Kurze Hintergrundinfos: Betrieb mit ca. 50 AN, kein Betriebsrat, keine Gewerkschaft.
LG
Kat
- AG veröffentlicht ein Rundschreiben, dass wer wg.
Trunkenheit am Steuer den Führerschein abgeben muss fristlos
gekündigt wird.
Halte ich für fragwürdig, auch wenn aus deiner Schilderung nicht hervor geht, ob es sich hier um ein Unternehmen handelt bei dem nur Berufskraftfahrer angestellt sind.
Frage: Ist das so in Ordnung oder muss erst die „übliche“
Vorgehensweise mit Abmahnungen etc. abgewickelt werden?
Wie schon gesagt, ich halte es für fragwürdig.
Sollte aber eine Kündigung z.B. eines Taxisfahrers wirksam sein, so wird m.E. keine Abmahnung benötigt.
- Nun tritt der Fall wirklich ein, dass einer der AN für
längere Zeit wg Trunkenheit den Führerschein abgeben muss
(länger als 4 Wochen), dieser AN wird aber weder gekündigt
noch abgemahnt.
Das steht dem AG frei.
Er kann hier durchaus auch nichts unternehmen.
Insbesondere wenn er jemanden kündigt der im Job nicht auf den FS angewiesen ist, wäre die Kündigung höchst wahrscheinlich sowieso unwirksam, ebenso wie die Abmahnung.
Frage: Gilt nun gleiches Recht für alle und diese
„Betriebsvereinbarung“ ist nichtig?
Es ist keine Betriebsvereinbarung, sondern ein Infoschreiben.
Und was will jemand anderes den tun? Hier auf Entlassung des MA klagen?
Kündigungen sind Einzelfallentscheidungen, da gibt es keinen Automatismus.
Kurze Hintergrundinfos: Betrieb mit ca. 50 AN, kein
Betriebsrat, keine Gewerkschaft.
Vielleicht wäre es mal Zeit einen zu gründen 
Gruss Ivo
Hallo kat,
- AG veröffentlicht ein Rundschreiben, dass wer wg.
Trunkenheit am Steuer den Führerschein abgeben muss fristlos
gekündigt wird.
Frage: Ist das so in Ordnung oder muss erst die „übliche“
Vorgehensweise mit Abmahnungen etc. abgewickelt werden?
Das kommt drauf an um was für einen Bereich es sich überhaupt handelt, aber ansonsten hast du schon recht mit zuerst Abmahnung.
- Nun tritt der Fall wirklich ein, dass einer der AN für
längere Zeit wg Trunkenheit den Führerschein abgeben muss
(länger als 4 Wochen), dieser AN wird aber weder gekündigt
noch abgemahnt.
Frage: Gilt nun gleiches Recht für alle und diese
„Betriebsvereinbarung“ ist nichtig?
Seit wann gibts denn diese „Nicht-Betriebsvereinbarung“? Ist seit dem schon mal ein Exempel statuiert worden?
MfG
Hallo erstamal…
Auch hallo
Folgender Fall:
- AG veröffentlicht ein Rundschreiben, dass wer wg.
Trunkenheit am Steuer den Führerschein abgeben muss fristlos
gekündigt wird.
Frage: Ist das so in Ordnung oder muss erst die „übliche“
Vorgehensweise mit Abmahnungen etc. abgewickelt werden?
Für den Bereich der Personenbeförderung kann ich Dir sagen, daß das so vor dem ArbG durchgeht. Für alle anderen Bereiche von beruflichen Fahrtätigkeiten käme es auf eine Einzelfallprüfung an. Und wenn der AN den Lappen gar nicht für seinen Beruf braucht, wäre es Unsinn.
- Nun tritt der Fall wirklich ein, dass einer der AN für
längere Zeit wg Trunkenheit den Führerschein abgeben muss
(länger als 4 Wochen), dieser AN wird aber weder gekündigt
noch abgemahnt.
Muß der Einzelfall genauer angeguckt werden.
Frage: Gilt nun gleiches Recht für alle und diese
„Betriebsvereinbarung“ ist nichtig?
Wie schon gesagt, handelt es sich nicht um eine Betriebsvereinbarung, sondern bestenfalls um eine „Betriebsordnung“ kraft Direktionsrechts des AG.
Kurze Hintergrundinfos: Betrieb mit ca. 50 AN, kein
Betriebsrat, keine Gewerkschaft.
Beides lässt sich sehr schnell ändern.
LG
Kat
&Tschüß
Wolfgang
Guten Morgen Xolphos,
Das kommt drauf an um was für einen Bereich es sich überhaupt
handelt, aber ansonsten hast du schon recht mit zuerst
Abmahnung.
Es geht nicht um Personenbeförderung; eher in die Richtung Spedition
Seit wann gibts denn diese „Nicht-Betriebsvereinbarung“?
Das Ding existiert schon seit Jahren (schätzungsweise 10 bis 15), wird ab und an mal wieder auf ein neues Papier gedruckt, dass es wieder schön aussieht, ansonsten keine Veränderung.
Ist seit dem schon mal ein Exempel statuiert worden?
Du meinst: jemand wurde aufgrund dessen rausgeschmissen? Nein, kam bis auf den aktuellen fall noch nie vor, dass jemand wg. Alk den FS verlor. Aber im aktuellen Fall ist es eben so, dass der AN über ein Jahr keinen FS hatte deswegen, und nicht rausgeschmissen wurde. Es bestünde aber auch keine besondere „soziale Härte“, die sowas rechfertigt (meine sowas wie Kinder, keine Ausbildung etc). Es handelt sich um einen AN, männlich,Anfang 30 mit Ausbildung, wohnt bei den Eltern und FS wird eben wg. Fahrtätigkeiten (Transport von Arbeitsmaterialien und -Mitteln) benötigt.
LG
Kat
Ergänzung
Moien…
da jetzt zweimal angemerkt wurde, dass ich nicht schrieb um welche Art von Fahrtätigkeit es sich handelt, möchte ich das hiermit noch nachholen:
Es handelt sich nicht um Personenbeförderung.
Eher sowas wie beim Bau, wenn man eben die Maschinen und Werkzeuge auf die Baustelle bringen muss und wieder abtransportieren.
Der FS ist M.E. nicht zwingend notwendig, aber erforderlich
(Manchmal lässt es die Planung einfach nicht anders zu, dass genau der bestimmte AN alleine auf eine Baustelle sollte und auch Arbeitsgerät mitnehmen - was eben in ermangelung von FS momentan nicht geht, daher muss man diesem AN immer jemanden zur Seite stellen, der ihn fährt).
Hoffe, konnte etwas Licht ins Dunkel bringen?
LG Kat
Hallo
- AG veröffentlicht ein Rundschreiben, dass wer wg.
Trunkenheit am Steuer den Führerschein abgeben muss fristlos
gekündigt wird.
Frage: Ist das so in Ordnung oder muss erst die „übliche“
Vorgehensweise mit Abmahnungen etc. abgewickelt werden?
Wenn es zu den arbeitsvertraglichen Pflichten eines AN gehört, ein KFZ zu führen — wie z. B. ein Speditionsfahrer oder ein Versicherungsvertreter — dann ist dem Arbeitnehmer die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten — mittel- oder langfristig — unmöglich, wenn ihm die Fahrerlaubnis wegen schwerer Verkehrsdelikte oder wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen worden ist.
Im Fall einer vom Arbeitnehmer verschuldeten Unmöglichkeit darf der AG aus verhalts- und personenbedingten Gründen dem AN kündigen, wenn keine andere, mildere Maßnahme möglich ist. Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, d.h. unter Abwägung der beiderseitigen Interessen ist u.U. auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Eine vorherige, erfolglose Abmahnung des AN ist nicht Voraussetzung für eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung in diesem Fall. Wenn der AN jedoch auf einem freien Arbeitsplatz im Betrieb weiterbeschäftigt werden kann, dann ist eine Kündigung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zumeist eher nicht zulässig. Der AG muß sich nicht darauf verweisen lassen, daß der AN sich durch eine dritte Person befördern lassen kann. Unter Umständen ist es auch dem AG unzumutbar, daß der AN öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nimmt, da der damit verbundene Zeitverlust in der Regel unverhältnismäßig hoch ist und von der eigentlichen, dem AN obliegenden Tätigkeit abgeht.
Inwieweit das im von Dir konzipierten Falle zutrifft oder nicht zutrifft, kannst Du besser beurteilen und ist natürlich in jedem Einzelfalle gesondert zu betrachten. Das Rundschreiben ist für die Betrachtung der Sachlage übrigens absolut irrelevant.
- Nun tritt der Fall wirklich ein, dass einer der AN für
längere Zeit wg Trunkenheit den Führerschein abgeben muss
(länger als 4 Wochen), dieser AN wird aber weder gekündigt
noch abgemahnt.
Frage: Gilt nun gleiches Recht für alle …?
Auf keinen Fall!
Gruß,
LeoLo
Hoi,
Es handelt sich nicht um Personenbeförderung.
Vielleicht war das dankder gewählten Beispiele missverständlich, aber ob da jemand Personern oder Gemüse oder sonst was berufsmässig fährt, ist egal.
In anbetracht deines Nachtrags halte ich es sowieso für unwahrscheinlich, dass eine Kündigung wirksam wäre. In sofern verständlich dass nichts assiert.
Gruss Ivo