Gleiches Recht für alle?

Hallo zusammen,

im Forum „Politik“ wird z. Zt. darüber diskutiert, ob der
Artikel 3 (1) des Grundgesetzes:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

gleich zu setzen ist mit dem Ausspruch: „Gleiches Recht für alle“.

Kann man das irgendwie fundiert beantworten?

Viele Grüße,

Markus

Servus,

Kann man das irgendwie fundiert beantworten?

nein, das lässt sich nicht beantworten, weil die Formulierung „Gleiches Recht für alle“ zu unpräzise ist. Sie kann durchaus auch die Forderung nach gleicher Behandlung verschiedener Sachverhalte vor dem Gesetz umfassen, und diese ist durch Art 3 I GG nicht abgedeckt.

In ihrem mutmaßlichen historischen Ursprung „meint“ sie zwar das, was u.a. in Art 3 I GG kodifziert ist, aber sie sagt es nicht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Das kommt darauf an, wie man „Gleiches Recht für alle“ meint. Diese Formulierung ist ja durchaus nicht klar, sondern recht diffus.

Der Wortlaut von Art. 3 Abs. 1 GG meint Rechtsanwendungsgleichheit. Bei der Ausführung der Gesetze sind alle Menschen gleich zu behandeln. Man darf das Gesetz nicht für den einen so und für den anderen anders anwenden.

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten schon mal. Ich stelle die Frage aber noch etwas präziser.

Die Frage ist daraus entstanden, weil es im Strafgesetzbuch den §90 gibt, der sich mit Beleidigungen gegen unseren Bundespräsidenten befasst.
Steht durch diesen Paragraphen der Bundespräsident über dem Grundgesetz, welches besagt, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind?

Klingt recht kompliziert, ich weiß.

Danke und viele Grüße,

Markus

Steht durch diesen Paragraphen der Bundespräsident über dem
Grundgesetz, welches besagt, dass vor dem Gesetz alle Menschen
gleich sind?

Diesen Gedanken verstehe ich nicht. Inwiefern sollte denn der Bundespräsident über dem Grundgesetz stehen? Was hat die Strafvorschrift mit dem Grundgesetz zu tun?

Hallo Benvolio,

wie gesagt, die Diskussion wurde etwas kompliziert. Ich versuche, das mal zu entwirren:

Jemand eröffnete mit der Aussage, dass anscheinend nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Begründet wurde die Aussage, dass es im Strafgesetzbuch den Paragraphen für Beleidigungen gibt (§185) und eben einen extra Paragraphen für den Bundespräsidenten (§90).
Daraus entwickelte sich die Frage, warum denn dann nicht wie im Artikel 3 des GG geschrieben, alle Menschen gleich sind vor dem Gesetz.
Daraus wurde die Frage: Alle Menschen sind vielleicht gleich vor dem Gesetz, aber ist dies gleich zu stellen mit der Aussage: „Gleiches Recht für alle“.

Da ich die Antwort nicht wusste, habe ich die Frage hier gestellt.

Viele Grüße,
Markus

Je comprends.

Wie ich schon sagte, verlangt Art. 3 Abs. 1 GG ausweislich seines Wortlautes nur Rechtsanwendungsgleichheit. Wenn das Gesetz verschiedene Fälle verschieden behandelt, ist die Rechtsanwendungsgleichheit nicht betroffen.

Das heißt nicht, dass die Verfassung nicht auch Rechtssetzungsgleichheit verlangt. Man darf das mit der Gleichheit nur nicht so verstehen, dass immer alles gleich zu behandeln ist. Der Gesetzgeber darf - und muss ggf.! - verschiedene Fälle verschieden behandeln. Grob lautet die Formel: Gleiches gleich behandeln, Ungleiches ungleich.

§ 90 StGB ist aber wohl kein Fall der Ungleichbehandlung. Ich denke, dass die Norm eher den Bundespräsidenten in seinem Amt als die Person selbst schützen soll. Wenn das stimmt, ginge es eher um den Schutz der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Verfassungsorgane als um den Menschen, der das jeweilige Amt bekleidet.

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§ 90 StGB ist aber wohl kein Fall der Ungleichbehandlung. Ich
denke, dass die Norm eher den Bundespräsidenten in seinem Amt
als die Person selbst schützen soll. Wenn das stimmt, ginge es
eher um den Schutz der Bundesrepublik Deutschland und ihrer
Verfassungsorgane als um den Menschen, der das jeweilige Amt
bekleidet.

Das war auch mein erster Gedanke, deshalb habe ich gerade mal im Sch/Schr nachgeschaut und da steht, dass das Amt und die Person geschützt werden. Eine Erklärung hierfür war nicht enthalten.

Das würde aber auch so nicht einen Verstoß gegen Art. 3 GG darstellen weil, wie Du völlig richtig sagtest, der Gesetzgeber frei in der Entscheidung ist, ob er eine Person ggf. erhöht schützen möchte (ob man das jetzt per se als Ungleichheit oder als Gleichheit bezeichnet, die aus sachlichem Grund ungleich behandelt wird, sei mal dahingestellt).

Gruß
Dea

Hallo Benvolio,

vielen Dank für die Antwort!

Beste Grüße,

Markus

Hallo

Die Frage ist daraus entstanden, weil es im Strafgesetzbuch
den §90 gibt, der sich mit Beleidigungen gegen unseren
Bundespräsidenten befasst.
Steht durch diesen Paragraphen der Bundespräsident über dem
Grundgesetz, welches besagt, dass vor dem Gesetz alle Menschen
gleich sind?

Dann mal ganz provokant: Kinder werden dem Gesetz nach anders behandelt als Erwachsene, Beamte anders als Angestellte, Schüler anders als Lehrer - jedesmal eine Grundgesetzverletzung?

Es wäre erst eine, wenn der Staat einen Bundespräsidenten bei gleichen Voraussetzungen anders behandelt, als einen andere.

Gruß, DW.