A u B wohnen in einem Mehrfamilienhaus (7 Parteien) zur Miete. Der Vermieter verlangt von A, dass die Wohnung zum Auszug, nach 2 1/2 Jahren, komplett renoviert wird. Mieter B hat ca 4 Jahre dort gewohnt, muss die Wohnung aber nur besenrein u unrenoviert übergeben. In beiden Mietverträgen wurde der selbe Wortlaut verwendet („bei Auszug renovieren“).
Darf der Vermieter selber festlegen, ob die Wohnung auf seine oder Mieterkosen renoviert wird???
A ist zwar Raucher, B hat aber durch Haustiere (Hunde, Katzen) u Schlampigkeit Ungeziefer (Flöhe, Kakerlaken, Wurmlarven) eingeschleppt… A hat kein Problem damit, die eigene Ex-Wohnung zu renovieren, erwartet aber auch, dass B renovieren muss.
Wie seht ihr das? Alles andere wäre in meinen Augen mehr als unfair.
In beiden Mietverträgen wurde der selbe Wortlaut Vverwendet („bei Auszug renovieren“).
es herrscht (weitgehend) Vertragsfreiheit; und kein (Ver-)Mieter wird gezwungen, einen Mietvertrag zu unterschreiben
Darf der Vermieter selber festlegen, ob die Wohnung auf seine
oder Mieterkosen renoviert wird???
wer denn sonst, wenn nicht der Vermieter?
und wenn er dem Ex-Mieter, der die Wohnung vollkommen verwahrlost hinterläßt, die hinterlegte Kaution zu 100% zurückgibt unterliegt auch dies seiner Entscheidung
Wie seht ihr das? Alles andere wäre in meinen Augen
mehr als unfair.