Max und Moritz haben geheiratet; nun wüßten Sie gern einmal, wem müssen sie das mitteilen, welche rechtlichen Gegebenheiten gibt es, Vor- und Nachteile, Steuer, Versicherung, Auto, Krankenkasse, Bank usw.?!
Gibt es eine aktuelle Hompage, die sowas aufzeigt!?
Müssen Sie trotzdem noch ein Testament machen, Gütertrennung, Patientenverfügung usw.!?
Wer kann helfen, vielen Dank!!!
Max und Moritz haben geheiratet; nun wüßten Sie gern einmal,
wem müssen sie das mitteilen, welche rechtlichen Gegebenheiten
gibt es, Vor- und Nachteile, Steuer, Versicherung, Auto,
Krankenkasse, Bank usw.?!
Arbeitgeber,
Finanzamt wenn Steuerklassen geändert werden sollen,
falls Versicherungen auf Leben/Tod bestehen, sollte das Bezugsrecht geändert werden,
Auto, wieso?
Bank, wenn gemeinsames Konto eröffnet wird bzw. bei getrennten Konten könnte Kontovollmacht für den anderen Partner eingeräumt werden.
Gibt es eine aktuelle Hompage, die sowas aufzeigt!?
Müssen Sie trotzdem noch ein Testament machen,
Testamentt muss man nicht, dann gilt die gesetzliche Erbfolge.
Gütertrennung,
muß vor der standesamtlichen Trauung notariell vereinbart werden, falls dies uneingeschränkt gelten sollte.
Patientenverfügung
Patientenverfügung gibt es gesetzlich nur, wenn diese auch von der Person verfügt werden soll.
Schönen Tag noch.
Wer kann helfen, vielen Dank!!!
sowas gibt es nicht
es gibt nur eingetragene Lebenspartnerschaften
gut das du das klarstellst… plus*
denn sonst wäre niemand darauf gekommen, was der up meint.
daher einen stern von mir. weiter so!
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versuch es einmal hier
http://lsvd.de/
denn sonst wäre niemand darauf gekommen, was der up meint.
Insbesondere wäre er nie drauf gekommen, welchen Begriff er in seine Suchmaschine eintippen muss, um die längst vorhandenen Antworten auf seine Frage zu finden.
daher einen stern von mir.
Danke, ich tue ihn zu den anderen 1347.
Max und Moritz haben geheiratet; nun wüßten Sie gern einmal,
wem müssen sie das mitteilen, welche rechtlichen Gegebenheiten
gibt es, Vor- und Nachteile, Steuer, Versicherung, Auto,
Krankenkasse, Bank usw.?!
Finanzamt wenn Steuerklassen geändert werden sollen,
gibt´s bei eingetragenen Lebenspartnerschaften bis jetzt noch nicht…
da bleibt es bei Klasse 1 bzw. 2 wenn man aus früheren Beziehungen Kinder bei sich wohnen hat.
außer wenn man 2 hatte und der Lebenspartner nun in die Wohnung einzieht, dann hat man keinen Anspruch mehr auf Klasse 2 und man muß ändern auf
Klasse 1.
Auto, wieso?
sollte sich der Name ändern, ist der Name auch auf den Fahrzeugpapieren zu ändern (Fahrzeugschein- und Brief; bzw. Zulassungsbescheinigung I und II).
Gruß von Sid