Hallo,
welche steuerlichen Möglichkeiten gebit es denn, wenn man seit August 2004 in einer Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft lebt, einer günstigere Steuerklasse als die Steuerklasse 1 zugewiesen zu werden?
Wie weit sind die Gleichstellungen auf diesem Gebiet denn gediehen?
Grüße