Hallo,
mein Freund und ich haben Eigentumswohnungen im selben Haus, die direkt nebeneinander liegen. Bei dem Haus handelt es sich um einen aus 3 Häusern bestehenden Komplex. Im Nachbarhaus wurde bei den beiden identischen Wohnungen (selbes Stockwerk, selbe Lage der Wohnungen) die Wand durchbrochen, so dass es sich jetzt um eine große Wohnung handelt. Wir interessieren uns auch für diesen Durchbruch, der allerdings die Genehmigung der anderen Eigentümer erfordert. Wir wollten bei der letzten Eigentümerversammlung diese Genehmigung haben, allerdings wurde sie uns verweigert. Können wir jetzt im Sinne des Gleichheitsprinzips auf der Genehmigung bestehen, weil sie den Nachbarn ja gegeben wurde?
Vielen Dank im Voraus!