Gleichlautender Mietvertrag als Kopie gültig?

Es wurde vorschnell ein Mietvertrag unterschrieben.Am nächsten Tag wurde festgestellt, das die Möbel nicht wie angedacht aufgestellt werden können. Da der Gleichlautende Mietvertrag nicht noch einmal vom Vermieter und Mieter unterschrieben wurde( nur Kopie) stellt sich die Frage, ob der Mietvertrag eingehalten werden muss oder kann man davon zurück treten( nicht Rechtskräftig)?
Vielen Dank im voraus.

Sofern kein Vertrag geschlossen wurde, gibt es auch keinen! Da sie aber selber angeben, dass „vorschnell“ ein Vertag unterschrieben wurde, haben Sie diesen Vertag nun auch mit allen Konsequenzen auszuleben. Im Zweifel kaufen Sie passende Möbel oder sägen die Vorhandenen zurecht.

Hallo, von einem unterschriebener Mietvertrag kann nicht zurückgetreten werden.

Vielen Dank für die Antwort. Mir ist klar das ein Vertrag unterschrieben wurde, aber ist dieser Rechtskräftig(Schadensbegrenzung für Mieter,zieht auf keinen Fall ein)weil der Gleichlautende Vertrag nicht unterschrieben wurde, sondern nur eine Kopie ausgehändigt wurde.
Im Kopf des Mietvertrages steht, das ein Gleichlautender Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben werden muss.Dieses ist aber nicht geschehen.

Sofern kein Vertrag geschlossen wurde, gibt es auch keinen!
Da sie aber selber angeben, dass „vorschnell“ ein Vertag
unterschrieben wurde, haben Sie diesen Vertag nun auch mit
allen Konsequenzen auszuleben. Im Zweifel kaufen Sie passende
Möbel oder sägen die Vorhandenen zurecht.

Der Mietvertag ist auch ungeachtget des formalen Mangels einer nicht unterzeichneten Kopie uneingeschränkt gültig, da diese reine Formalie ja jederzeit durch Sie als Mieter auf Verlangen geheilt werden könnte. Wenn Sie das also zusätzlich wünschen, bitten Sie den Vermieter mit Ihnen gemeinsam die Kopie noch formal durch Unterschrift um den Mangel zu heilen. Wollen Sie dies hingegen nicht, dann gilt dieser Mangel von Ihnen einseitig akzeptiert. Bei Streitigkeiten vor Gericht gilt in solchem Falle das vorhandene Original mit den Unterschriften der vertragsschließenden Parteien und nicht Ihre Kopie ohne Unterschriften.

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Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.