Gleichstellung bei 40 Grad Behinderung

Guten Tag,durch Sozialgericht ist meine Behinderung auf 40 Grad festgestellt.Auf mein Antrag bei Bundesagentur für Arbeit für Gleichstellung habe ich Positive Antwort bekommen, ist erkannt.
Ich arbeite als Schlosser ( Arbeitsvertrag ),aber laut meiner Arbeitgeber jede Art von Arbeit ist Zumutbar.Meine Frage:was bedeutet in Praxis für mich die Gleichstellung , was ich muss, was ich darf
was nicht!
Ich danke Ihnen für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
A.P

Hallo,

das kommt auf die Art der anerkannten Behinderungen und die damit evtl. verbundenen gesundheitlichen Einschränkungen an. Im Übrigen sollte man sich auch bei derartigen Fragen an die entsprechenden Regeln halten, die auch Du durch Mausklick bestätigt hast.

&Tschüß
Wolfgang