Hallo Carlos,
eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten ist sinnvoll, wenn der Arbeitsplatz auf Grund der Behinderung gefährdet ist, bzw, die auszuübende Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt ist.
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann dann nur noch mit Zustimmung der Hauptfürsorgestelle (Integrationsamt) erfolgen.
Die in den Betrieben zuständigen Schwerbehindertenvertretungen, der Betriebsrat und Personalrat haben die Interessen der Schbh. im Betrieb zu vertreten. Sie sollten den Betreffenden beratend und helfend zur Seite stehen und dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz Behindertengerecht ausgerichtet ist.
Im Falle einer Gleichstellung besteht kein Anspruch auf den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte.
Sollte also eine Arbeitsplatzgefährdung vorliegen und eine Kündigung drohen, ist es sinnvoll nach Erhalt des Bescheides den Arbeitgeber zu informieren.
Gruß
Frank