Hallo,
es gab ja vor Kurzem ein interessantes Urteil zum Thema Schwerbehinderung im Lebenslauf bzw. Anschreiben.
Nun kam die Frage auf, wie es denn ausschaut, wenn man gleichgestellt ist, also GdB weniger als 50%, aber den gleichen „Status“ hat wie ein Schwerbehinderter.
Ist man dann immer noch angehalten, auf seine Behinderung hinzuweisen, oder hat man die Wahl?
Ich würde ja dazu tendieren, bei einer Gleichstellung dieselben Rechte und Pflichten wie bei einer Schwerbehinderung anzusetzen, möchte aber trotzdem eure (fundierte) Meinung dazu zu hören.
Noch eine Frage an die Personaler: Wo kann man am charmantesten auf seine Schwerbehinderung hinweisen? Also nicht im ersten Satz im Anschreiben. Ich würde es im Lebenslauf erwähnen unter „Sonstiges“?
Vielen Dank für eure Antworten
Gesine