Gleichstellung mit Schwerbehinderten

Hallo,

ich habe meinen Antrag auf Gleichstellung bekommen,wie könnte 
ich das begründen?
bei mir liegt nur eine starke kurzsichtigkeit mit Migräne vor;
habe 30 GdB bekommen…

Ich bin über jede Hilfe dankbar,möchte das der Antrag erfolgreich wird, ich habe nur
absolut keine Erfahrung in diesem Gebiet.

Danke euch im voraus…

Hallo,

dann lies Dich mal hier ein:
http://www.talentplus.de/arbeitnehmer-bewerber/beste…

Und wie Du es begründen willst, musst Du doch selber am Besten wissen?
Mal mit Deinem Arbeitgeber (falls vorhanden) mal absprechen und sonst mal bei Deinem Arzt vorsprechen.

VG

Hallo,

Hallo,

dann lies Dich mal hier ein:
http://www.talentplus.de/arbeitnehmer-bewerber/beste…

Und wie Du es begründen willst, musst Du doch selber am Besten
wissen?

Dazu muß man wissen, worauf es ankommt. Es muß sich nämlich durch die Gleichstellung im bestehenden Arbeitsverhältnis eine Verbesserung einer bestehenden, behinderungsbedingten „abstrakten Arbeitsplatzgefährdung“ (durch Leistungsminderung, erhöhte Fehlzeiten etc.) ergeben.
Diese Verbesserung kann grundsätzlich auf zwei Wegen erreicht werden. Zum Einen durch Maßnahmen rund um den Arbeitsplatz zB gem. § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html
die behinderungsbedingte Leistungseinschränkungen reduzieren oder behinderungsbedingte gesundheitliche Verschlechterungen stoppen können
oder
durch die Möglichkeit von Nachteilsausgleichen für den AG zur Kompensation von weiter bestehenden Einschränkungen des AN gem. § 102 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__102.html

Mal mit Deinem Arbeitgeber (falls vorhanden) mal absprechen

Ein in dieser Pauschalität gefährlicher Rat, könnte der AG dann doch auf die Idee kommen, schnell noch eine Kündigung auszusprechen, um den angeblichen Belastungen durch die Gleichstellung zu entgehen.
Statt dessen sollte man - soweit vorhanden - sich lieber mit BR/PR und vor allem Schwerbehindertenvertretung absprechen, da diese ebenfalls eine Stellungnahme zum Gleichstellungsantrag abgeben müssen.
Ist man sich seines AG nicht sicher, sollte man lieber mit der zuständigen AA abstimmen, daß die Stellungnahme des AG erst drei Wochen nach Zugang des Antrages eingefordert wird, um in den Genuss des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 90 Abs. 2a SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__90.html
iVm § 69 Abs. 1 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__69.html
zu kommen.
Ansonsten empfiehlt sich die Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft, da bei diesen der Rechtsschutz im Sozialrecht (zu dem auch alle Angelegenheiten rund um Behinderung zählen) im Beitrag enthalten ist.

und sonst mal bei Deinem Arzt vorsprechen.

… der bei einer Gleichstellung überhaupt nix beizutragen hat außer ggfs. einer Bescheinigung über laufende ärztliche Behandlung.

VG

&Tschüß

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Weiß nicht ob ich gute Chancen habe auf eine Gleichstellung,
mein Arbeitsplatz ist nicht durch meine Behinderung gefährdet noch wurde/wird eine Kündigung ausgesprochen…meine Tätigkeit übe ich schon seit jahren aus -ohne Einschränkungen - bin nur leider nie auf die Idee gekommen einen antrag zu stellen!
daher muss die Begründung durchdacht und sinnvoll sein!

will nicht irgendwas rein Scheiben und dann liest das mein AG und denkt sich dann
das sie mich kündigen müssen oder so

lass es bleiben

Weiß nicht ob ich gute Chancen habe auf eine Gleichstellung,

Vermutlich nicht

mein Arbeitsplatz ist nicht durch meine Behinderung gefährdet

Warum dann Gleichstellung?

daher muss die Begründung durchdacht und sinnvoll sein!

Mit welchem Zweck?
Nebenbei: nach meinem Eindruck hast du angebotenen Links nicht gelesen, ignoriert oder nicht verstanden. Was trifft zu? Du hast auch Fragen nicht beantwortet. Warum?

1 Like

Hallo,

nun, es gibt zwei Lösungswege!
Der erste Weg wäre, den Arbeitgeber übergehen und Dein nun erhaltenes Wissen, gegen Deinen Arbeitgeber einzusetzten, nur damit Du den Arbeitsplatz erhältst, so wie Albaraccin es empfohlen hat!
Ob dies allerdings Dir hilft, bezweifle ich!
Denn wenn, wie vorgeschlagen, Du in die Gewerkschaft gehst und beim Sozialgericht ggf. vom Pförtner vertreten werden kannst, ist diese Aussage mehr als hinderlich!!!
Weder hilft es Deinem Arbeitgeber, noch Dir!

Oder Du gehst den Weg zwei und spricht mit Deinem Arbeitgeber darüber!
Wahrheit und Klarheit sind immer noch der besten Ratgeber!!!

Denn Deine Gleichstellung hat zwar was mit „Kündigungsschutz“ zu tun (was nun Dein Arbeitgeber ggf. als hinderlich ansehen könnte!), jedoch kann auch Dein Arbeitgeber von Deiner Gleichstellung profitieren.

Wenn einer meiner Angestellten zu mir kommen würde und mir sagen würde, er möchte eine Gleichstellung beantragen, weil:
Er
1.
2.
3.
Vorteile hat

und ich, als Arbeitgeber hätte dann den Vorteil:
1.
2.
3.

dann wäre ich wohl der letzte Arbeitgeber, der diese Möglichkeit nicht erkennen würde!
Wenn Du allerdings befürchtest, Deine Gleichstellung wäre für Deinen Arbeitgeber hinderlich und er stimmt dieser nicht zu oder würde Dich kündigen, dann ist es nicht Dein Arbeitgeber und eine Kündigung von Dir wäre mehr als überfällig!
Er schätzt somit Deine Arbeit nicht!
Bedenke dies bitte!

Wer im Ö.D. beschäftigt ist, denkt jedoch ggf. anders darüber und versucht, nur seine eigene Haut zu retten!
Aber aus dem Ö.D. kann man sich auch verabschieden, wenn man es will!

Und ja, ich wollte es und tat es und bin mehr als froh darüber, den Schritt in die Selbstständigkeit gemacht zu haben!
Ich habe heute loyale Angestellte und Kunden, die unsere Tätigkeit schätzen!
Und nein, ich muss mir nicht anhören, „Ich bin in der Gewerkschaft!“
Denn wenn einer meiner Angestellten in einer Gewerkschaft sich erst anmelden muss, nur um seine Rechte durchzusetzten, dann habe ich als Arbeitgeber doch versagt und der Arbeitnehmer erst recht, denn er glaubt, mit der Gewerkschaft sein Recht durchsetzen zu können!
Was dieser Arbeitnehmer nie verstanden hat, ist seine Firma zu, ist er auf der Straße und mir schei… egal!
Und ja, ich bin froh, Angestellte zu haben, die ihre Firma als ihre Firma ansehen!

VG

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